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Bauarbeiten belasten die Umwelt durch eine Vielzahl von Aktivitäten. Die Auswirkungen sind meistens zeitlich und örtlich beschränkt, je nach Art und Grösse der Baustelle. Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) sowie die Baurichtlinie Luft des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) legen deshalb Massnahmen fest. Mehr zu Baustellen.
Bei unsachgemässer Entfernung oder Bearbeitung von Korrosionsschutzbeschich-tungen von Stahlobjekten im Freien können erhebliche Mengen an Schwermetallen oder umweltgefährdenden organischen Verbindungen in die Luft freigesetzt werden. Ausführende von Korrosionsschutzarbeiten sind verpflichtet, geeignet Massnahmen umzusetzen, um Umwelt und Mensch nicht zu gefährden. Zudem besteht eine Meldepflicht. Mehr zu Korrosionsschutz im Freien.