Branchen

Eigenkontrollsystem
Bei Branchenlösungen werden Kontrollaufgaben von der Behörde an die Branchen-vertretung delegiert. Diese führen die periodischen Kontrollen selbst durch oder beauftragen Dritte damit. Die Behörde verzichtet auf eigene regelmässige Kontrollen und beschränkt sich auf die Qualitätssicherung mittels Stichproben.
 
Aktuell bestehen bezüglich der lufthygienerechtlichen Kontrolle mit folgenden Branchen Vereinbarungen:
Baustellen

Bauarbeiten belasten die Umwelt durch eine Vielzahl von Aktivitäten. Die Auswirkungen sind meistens zeitlich und örtlich beschränkt, je nach Art und Grösse der Baustelle. Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) sowie die Baurichtlinie Luft des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) legen deshalb Massnahmen fest. Mehr zu Baustellen.

Korrosionsschutz im Freien

Bei unsachgemässer Entfernung oder Bearbeitung von Korrosionsschutzbeschich-tungen von Stahlobjekten im Freien können erhebliche Mengen an Schwermetallen oder umweltgefährdenden organischen Verbindungen in die Luft freigesetzt werden. Ausführende von Korrosionsschutzarbeiten sind verpflichtet, geeignet Massnahmen umzusetzen, um Umwelt und Mensch nicht zu gefährden. Zudem besteht eine Meldepflicht. Mehr zu Korrosionsschutz im Freien.

Adresse
Lufthygieneamt beider Basel
Rheinstrasse 29
4410 Liestal
T +41 61 552 56 19
F +41 61 552 69 81