Bau- und Einrichtungsgesuche
Für die Beurteilung von lufthygienisch bedeutsamen Anlagen im Einrichtungs- und Baugesuchsverfahren ist eine Emissionserklärung einzureichen. Unsere anlagenspezifischen Anforderungen an diese Emissionserklärung sind in entsprechenden Formularen zusammengetragen, die Sie nur noch auszufüllen brauchen. Anhand der Beschreibungen im "Hinweis zum Formular", finden Sie das für Ihre Anlage geeignete Anlagedatenblatt. Bei Unklarheiten und Rückfragen steht Ihnen das Lufthygieneamt beider Basel (T +41 61 552 56 19) gerne zur Verfügung.
Grundformular |
Emissionserklärung |
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Spezielle Anlagenformulare |
Feuerungen, WKK- und Notstromanlagen |
Trocknungs- und Einbrennöfen |
Reinigungs- und Entfettungsanlagen |
Lackieranlagen (Oberflächenbeschichtungsanlagen) |
Spritzanlage Carrosseriewerkstatt |
Laboratorien |
Bauschuttrecyclinganlage / Deponien |
Diverse Anlagen |
Reichen Sie Ihre Emissionserklärung mit der Baueingabe bei der entsprechenden Baubewilligungsbehörde ein:
Bauinspektorat Kanton Basel-Landschaft || vgl auch weitere Formulare für die Baueingabe
Kanton Basel-Stadt
Bau- und Gastgewerbeinspektorat
Rittergasse 4, 4001 Basel
T +41 61 267 92 00
E-Mail: [email protected]
EMPA-Stutzen |
Merkblatt Messstutzen-EMPA |
Um an messpflichtigen Anlagen Emissionsmessungen durchführen zu können ist gemäss Auflage in der entsprechenden Bau- oder Einrichtungsbewilligung die Installation eines EMPA-Messstutzens und dem dazugehörigen Messplatz gefordert. |