Bau- und Einrichtungsgesuche

Für die Beurteilung von lufthygienisch bedeutsamen Anlagen im Einrichtungs- und Baugesuchsverfahren ist eine Emissionserklärung einzureichen. Unsere anlagenspezifischen Anforderungen an diese Emissionserklärung sind in entsprechenden Formularen zusammengetragen, die Sie nur noch auszufüllen brauchen. Anhand der Beschreibungen im "Hinweis zum Formular", finden Sie das für Ihre Anlage geeignete Anlagedatenblatt. Bei Unklarheiten und Rückfragen steht Ihnen das Lufthygieneamt beider Basel (T +41 61 552 56 19) gerne zur Verfügung.

Grundformular

Emissionserklärung 
Dieses Grundformular zur Emissionserklärung muss mit den zugehörigen Anlagedatenblättern abgegeben werden.

 

Spezielle Anlagenformulare

Feuerungen, WKK- und Notstromanlagen
Für Öl- resp. Gasfeuerungen mit einer Leistung über 1000 kW, Holzfeuerungen sowie für Wärmekraftkoppelungs- /WKK) und Notstromanlagen ist dieses Gesuch dem Bauinspektorat 2-fach einzureichen.

Trocknungs- und Einbrennöfen 
Öfen zum Brennen / Trocknen keramischer Erzeugnisse oder anderer Art von Brenn- oder Trocknungsgut im industriellen Massstab

Reinigungs- und Entfettungsanlagen 
Reinigungs- und Entfettungsanlagen in der industriellen Metallverarbeitung

Lackieranlagen (Oberflächenbeschichtungsanlagen) 
Spritz-, Tauch- und Pulverbeschichtungsanlagen in der industriellen Metall-, Keramik- und Kunststoffverarbeitung

Spritzanlage Carrosseriewerkstatt
Spritzanlagen in Carrosseriewerkstätten

Laboratorien
Laboratorien aus allen Arbeits- oder Forschungsgebieten

Bauschuttrecyclinganlage / Deponien
Bauschuttrecyclinganlagen, Abfallverwertungsanlagen und Deponien

Diverse Anlagen 
Alle übrigen Anlagen z.B. aus den Bereichen Bau, Chemie, Entsorgung, Nahrung und Druck, welche mit den oben aufgeführten Anlagenformulare nicht abgedeckt werden können.

 
Reichen Sie Ihre Emissionserklärung mit der Baueingabe bei der entsprechenden Baubewilligungsbehörde ein:

Bauinspektorat Kanton Basel-Landschaft || vgl auch weitere Formulare für die Baueingabe
 
Kanton Basel-Stadt

Bau- und Gastgewerbeinspektorat
Rittergasse 4, 4001 Basel
T +41 61 267 92 00
E-Mail: [email protected]

EMPA-Stutzen
Merkblatt Messstutzen-EMPA

Um an messpflichtigen Anlagen Emissionsmessungen durchführen zu können ist gemäss Auflage in der entsprechenden Bau- oder Einrichtungsbewilligung die Installation eines EMPA-Messstutzens und dem dazugehörigen Messplatz gefordert.

Adresse
Lufthygieneamt beider Basel
Rheinstrasse 29
4410 Liestal
T +41 61 552 56 19
F +41 61 552 69 81