Industrie und Gewerbe
Die Abluft aus Industrie und Gewerbe hat einen wesentlichen Einfluss auf die Luftbelastung. Deshalb muss der Schadstoff-Ausstoss regelmässig mittels Emissionserklärungen oder Immissionsmessungen erhoben werden. Überschreiten die Schadstoff-Emissionen die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) müssen Minderungsmassnahmen eingeleitet werden.
Bau- / Einrichtungsgesuche
Planen Sie ein Bauvorhaben für industrielle und gewerbliche Anlagen. Für die Beurteilung von lufthygienisch bedeutsamen Anlagen im Einrichtungs- und Baugesuchsverfahren ist eine Emissionserklärung einzureichen.
Emissionsmessungen
Anlagen, bei welchen während dem Betrieb Luftschadstoffe freigesetzt werden können, müssen nach der ersten Inbetriebnahme einer Abnahmemessung unterzogen werden. Diese Emissionsmessung muss periodisch wiederholt werden.
VOC-Lenkungsabgabe
Seit dem 1. Januar des Jahres 2000 wird auf den Lösungsmitteln eine Lenkungsabgabe erhoben. Seit Anfang 2003 macht dies pro Kilogramm 3 Franken aus. Damit entsteht für jedes Unternehmen ein Anreiz, möglichst wenig Lösungsmittel einzusetzen.
>>>VOC-Minderung
Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen („volatile organic compunds“ – VOC) tragen zusammen mit Stickoxiden zur übermässigen Bildung von bodennahem Ozon (Sommersmog) bei. Zu deren Minderung haben die Kantone BS und BL Massnahmen erlassen.