Industrie und Gewerbe

Bild Luftreinhaltung 2

Die Abluft aus Industrie und Gewerbe hat einen wesentlichen Einfluss auf die Luftbelastung. Deshalb muss der Schadstoff-Ausstoss regelmässig mittels Emissionserklärungen oder Immissionsmessungen erhoben werden. Überschreiten die Schadstoff-Emissionen die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) müssen Minderungsmassnahmen eingeleitet werden.

Planen Sie ein Bauvorhaben für industrielle und gewerbliche Anlagen. Für die Beurteilung von lufthygienisch bedeutsamen Anlagen im Einrichtungs- und Baugesuchsverfahren ist eine Emissionserklärung einzureichen.

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Anlagen, bei welchen während dem Betrieb Luftschadstoffe freigesetzt werden können, müssen nach der ersten Inbetriebnahme einer Abnahmemessung unterzogen werden. Diese Emissionsmessung muss periodisch wiederholt werden.
Seit dem 1. Januar des Jahres 2000 wird auf den Lösungsmitteln eine Lenkungsabgabe erhoben. Seit Anfang 2003 macht dies pro Kilogramm 3 Franken aus. Damit entsteht für jedes Unternehmen ein Anreiz, möglichst wenig Lösungsmittel einzusetzen.
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VOC-Minderung

Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen („volatile organic compunds“ – VOC) tragen zusammen mit Stickoxiden zur übermässigen Bildung von bodennahem Ozon (Sommersmog) bei. Zu deren Minderung haben die Kantone BS und BL Massnahmen erlassen.
Gesetze und Verordnungen gelten für alle Betriebe. Eine Garage ist mit einer Chemieanlage jedoch nicht zu vergleichen, ebenso hat eine Baustelle nichts mit einer Tankstelle gemein. Deshalb gibt es für einzelne Branchen spezielle Richtlinien oder Programme.
Adresse
Lufthygieneamt beider Basel
Rheinstrasse 29
4410 Liestal
T +41 61 552 56 19
F +41 61 552 69 81