Zuständigkeiten bei Lichtbelästigung
Im Kanton Basel-Landschaft sind die Gemeinden für die Entgegennahme von Meldungen über Lichtbelästigung verantwortlich. Sie führen die ersten Abklärungen durch, insbesondere über Häufigkeit und Stärke der Immissionen und veranlassen die notwendigen Massnahmen.
Falls sich bei dieser Vorabklärung herausstellen sollte, dass die Gemeinde nicht zuständig ist, so leitet diese ihre Feststellungen und Beurteilungen an die zuständige kantonale Behörde weiter.
Falls sich bei dieser Vorabklärung herausstellen sollte, dass die Gemeinde nicht zuständig ist, so leitet diese ihre Feststellungen und Beurteilungen an die zuständige kantonale Behörde weiter.
Für allgemeine Fragen zu Licht steht Ihnen die kantonale Fachstelle unter der folgenden Telefonnummer zur Verfügung: T 061 552 56 19
Für den Kanton Basel-Stadt ist das Lufthygieneamt beider Basel Ihr Ansprechpartner:T 061 552 56 19