Künstliche Lichtquellen

Die 5-Punkteregelung für die Planung und den Betrieb von künstlichen Lichtquellen

csm kunstlicht 1 251cc4f38b1. Notwendigkeit
Die Notwendigkeit ist eine grundsätzliche Frage. Sicherheitsbeleuchtungen enthalten in der Regel automatisch eine Notwendigkeit. Beleuchtungen, die nicht als eindeutig funktional im Sinne der Sicherheit zu sehen sind, sind zu vermeiden. In diese Kategorie fallen z.B. ästhetische Beleuchtungen wie Objektanstrahlungen (wie Häuser, Bäume etc.), Lichtreklamen und dergleichen. Eine Doppelbeleuchtung von Objekten jeglicher Art ist ebenfalls zu vermeiden.

 

csm kunstlicht 2 c286088a132. Abschirmen und Ausrichten
Ist eine Leuchte erforderlich, sollte der aktive Eingriff in den Aussenraum mit einer sauberen Abschirmung minimiert werden. Eine gute Lichtlenkung und Abschirmung lenken das Licht nur dorthin, wo es einem Beleuchtungszweck dienen soll. Sie verhindern, dass das Licht nicht dorthin geht, wo es keinen Beleuch-tungszweck hat. Unnötige Lichtemissionen, die in den Nachthimmel, in die Umgebung von Nachbarsparzellen, in Naturräume und auch auf Flächen der eigenen Parzelle eindringen, sind direkt an der Quelle zu vermeiden.

 

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3. Von oben nach unten
Die Grundausrichtung der Lichtstrahlung ist immer von oben nach unten zu richten. Alle anderen Richtungen sind zur Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen unerwünscht. Im Speziellen produzieren Leuchten, die nach oben strahlen, sehr viele unnötige Lichtemissionen.

 

 

 

csm kunstlicht 4 a5c2fbe05e4. Anspruchshaltung
Beleuchtungsstärken und Beleuchtungsdichten, die von Sicherheitsnormen vorgegeben werden, sind zu erfüllen. Diese Vorgaben sind jedoch nicht unnötig zu überschreiten (so viel wie gefordert, so wenig wie möglich darüber). Alle anderen Beleuchtungsstärken und Beleuchtungsdichten, die nicht im Zusammenhang mit Sicherheit stehen, sind so gering wie möglich zu halten.

 

 

csm kunstlicht 5 9e61ade0325. Zeitliche Begrenzung
Prinzipiell gilt der Grundsatz: Jede Leuchte, die nicht brennt, verursacht keine übermässigen Lichtimmissionen. Jede gedimmte Leuchte verursacht weniger unnötige Lichtemissionen. Bei Leuchten, die die ganze Nacht durchbrennen, ist zu begründen, warum sie das tun. Die Störung der allgemeinen Nachtruhe zwischen 22.00h und 06.00h muss verhältnismässig sein. Leuchten, welche nicht im Zusammenhang mit Sicherheit stehen, sind während der Nachtruhe auszuschalten. Leuchten, die im Zusammenhang mit Sicherheit stehen, sind nur solange brennen zu lassen, wie dies aus Sicherheitsgründen notwendig oder vorgeschrieben ist. Mit Zeitschalter, Bewegungsmeldern oder ähnlichen Massnahmen sind die Brennzeiten zu optimieren.
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