Schutz vor Elektrosmog

Um die Bevölkerung vor Elektrosmog zu schützen, hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erlassen. Sie setzt Grenzwerte fest für die Strahlung ortsfester Anlagen wie Hochspannungsleitungen, Mobil- oder Rundfunksender.

Nicht in den Geltungsbereich der Umweltschutzgesetzgebung fallen elektrische Geräte wie Mobiltelefone oder Mikrowellenöfen, die in erster Linie die Benutzer und weniger die Umwelt belasten.

Die Immissionsgrenzwerte schützen mit ausreichender Sicherheit vor den wissenschaftlich anerkannten Gesundheitsauswirkungen (Wärmewirkung, Nervenreizungen, Muskelzuckungen) und müssen überall eingehalten werden, wo sich Menschen - auch nur kurzfristig - aufhalten.

Gestützt auf das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes hat der Bundesrat beim Erlass der NIS-Verordnung zusätzlich zu den Immissionsgrenzwerten noch wesentlich strengere Anlagegrenzwerte festgelegt. Bis die Wissenschaft den Zusammenhang zwischen schwacher Strahlung und Gesundheitsfolgen geklärt hat, soll damit vor allem die Langzeitbelastung frühzeitig reduziert werden.

Die Schweiz verfügt damit für Orte, an denen sich Menschen längere Zeit aufhalten (Wohnungen, Schulen, Spitäler, Büros, etc.) über eine der strengsten rechtsverbindlichen Regelungen weltweit.

Der Bund fördert auch die Forschung und hat 2014 eine beratende Expertengruppe NIS eingesetzt. Sie begutachtet wissenschaftliche Arbeiten, um potenzielle Gesundheitsrisiken früh zu erkennen.

[Quelle: BAFU]

Wenn Sie Umweltbelastungen wie Elektrosmog als Ursache für Ihre Beschwerden vermuten, empfehlen wir Ihnen als ersten Schritt Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin zu konsultieren. Weitere Informationen

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