Immissionskataster

Einführung
Der Immissionskataster stellt die räumliche Verteilung der durch stationäre Mobilfunk-, Funkruf- und Rundfunk-Sendeanlagen verursachten mittleren Belastung mit nichtionisierender Strahlung in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt dar.
Die in Volt pro Meter (V/m) dargestellten Werte der elektrischen Feldstärke sind das Ergebnis von Modellberechnungen.
Diese Modellberechnungen werden seit dem Jahr 2010 für Basel-Stadt und seit dem Jahr 2011 für Basel-Landschaft jährlich durchgeführt und jeweils im ersten Quartal des Folgejahres veröffentlicht.
 
Modellberechnungen
In die Modellberechnungen sind alle stationären Sendeanlagen von Mobilfunk, Funkruf (Telepage) und Rundfunk (Radio und Fernsehen) in den beiden Basel sowie in Grenznähe in den Kantonen Aargau, Jura und Solothurn miteinbezogen, welche sich ausserhalb von Gebäuden befinden. Berücksichtigt sind die technischen Daten der Antennen (Lage, Senderichtung, Sendeleistung, Frequenz und Abstrahlcharakteristik) an einem beliebigen Tag, in der Regel im August. Zudem Gelände- und Gebäudedaten. Nicht berücksichtigen sind Anlagen ausserhalb der Landesgrenzen, weshalb in der Nähe dieser von einer Unterschätzung der Immissionen auszugehen ist. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind die Strahlungsanteile von mobilen Endgeräten wie Mobiltelefone und drahtlose Telefone (DECT) sowie von drahtlosen Netzwerken wie WLAN.
Das Raster der auf 1.5 Meter über Boden berechneten Werte beträgt 5 auf 5 Meter. Es wurde mit Mittelwerten der effektiv verwendeten Sendeleistungen für die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr gerechnet.
Die Modellierungen wurden mit dem Programm
NISMap durchgeführt.
 
Gelände- und Gebäudedaten
Für die Topografie wurde für den Kanton Basel-Landschaft das digitale Höhenmodell DHM25 des Bundesamts für Landestopografie und für Basel-Stadt das digitale Höhenmodell aus dem über das gesamte Kantonsgebiet erstellten
3D-Stadtmodell des Grundbuch- und Vermessungsamts Basel-Stadt verwendet.
Die Gebäudedimensionen im Modell beruhen auf dem 3D-Stadtmodell des Kantons Basel-Stadt, ergänzt um ein einfacheres Modell auf der Grundlage zweidimensionaler Grundrisspläne aus der amtlichen Vermessung und einer
Höhenangabe für Gebäude im Kanton Basel-Landschaft. Diese Höhenangabe stammt entweder aus dem Digitalen Oberflächenmodell DOM/AV der Swisstopo oder bei neuen Gebäuden, welche im DOM noch nicht erfasst sind, aus einer Angabe über die Anzahl der Stockwerke.

 
Dämpfung, Beugung und Reflexion
Die Strahlung der berücksichtigten Sendeanlagen wird durch Hindernisse wie beispielsweise Gebäude gedämpft. Die Intensität der Dämpfung durch Gebäude ist jedoch stark von den verwendeten Baumaterialien abhängig. So vermag Metall beispielsweise sehr stark zu dämpfen, Backstein schon deutlich weniger und Glas zeigt (meist) kaum eine dämpfende Wirkung. Für die Modellberechnungen kann Einzelheiten wie beispielsweise Fensterflächen keine Rechnung getragen werden. Deshalb wurde pro Gebäude ein durchschnittlicher Dämpfungswert miteinbezogen.
Beugungen, also Richtungsänderungen von elektromagnetischen Wellen, entstehen an Geländekanten (z. B. Hügel) und an Gebäudedächern. Dieser Eigenschaft wurde auch für die Berechnung des Immissionskatasters Rechnung getragen. Reflexionen der elektromagnetischen Wellen konnten im Modell nicht berücksichtigt werden, da zu viele unbekannte Reflexionsmöglichkeiten existieren.

 
Gebäude
Innerhalb von Gebäuden werden keine Werte angezeigt. Es hat sich im Rahmen der
Qualifex-Studie anhand von vielen Messungen gezeigt, dass innerhalb von Gebäuden in der Regel der grösste Anteil der Strahlungsbelastung
von eigenen, privaten Quellen ‑ namentlich mobile Endgeräte wie Mobiltelefone und drahtlose Telefone (DECT) sowie drahtlose Netzwerke wie WLAN ‑ verursacht wird. Daher würde die Modellierung der Belastung innerhalb von Gebäuden ohne Kenntnis und Miteinbezug genannter Strahlungsquellen zu ungenau ausfallen. Ebenfalls zur Ungenauigkeit der Modellierung innerhalb von Gebäuden tragen die Gebäudehülle (Mauern, Fenster, Dächer), sowie der Innenausbau (Wände, Möblierung) bei. Die Erfassung und Berücksichtigung all dieser Einflussfaktoren wäre extrem aufwändig. Zudem unterscheiden sich in mehrgeschossigen Gebäuden die Immissionen in den einzelnen Geschossen.
Die tatsächliche Strahlenbelastung an einem interessierenden Ort innerhalb eines Gebäudes lässt sich nur messtechnisch ermitteln.

 
Genauigkeit der Resultate
Um die Genauigkeit des Modells zu bestimmen, wurden bis heute einige hundert Messungen vorgenommen. Die Übereinstimmung der Modellresultate mit den Messungen liegt im Rahmen der erwarteten Genauigkeit.
In der Nähe zu den Landesgrenzen wird das Modell ungenauer, weil Sendeanlagen jenseits der Landesgrenze nicht berücksichtigt sind.

Ab dem Immissionskataster 2013 wurde mit einem neuen, verbesserten Modell gerechnet. Der Grund dafür ist, dass das früher verwendete Modell die Immissionen höherer Frequenzen tendenziell unterschätzt hat. Da der Beitrag dieser Frequenzen zu den Immissionen ab 2013 stark zugenommen hat, führte dies zu einer Unterschätzung der gesamten hochfrequenten NIS-Immissionen.
Damit sind die Feldstärkekarten ab 2013 nicht mehr direkt mit denen aus den Jahren davor vergleichbar; ab 2013 höher dargestellte Feldstärken bedeuten nur zum Teil tatsächlich erhöhte Immissionen gegenüber früher, sie können auch im geänderten Modell begründet sein. 

Die Feldstärkekarte
Aus Gründen der Darstellbarkeit sind die in V/m berechneten Werte der elektrischen Feldstärke in Klassen eingeteilt:

Bild Legende:
Das Raster der auf 1.5 Meter über Boden berechneten Werte beträgt 5 auf 5 Meter. Es wurde mit Mittelwerten der effektiv verwendeten Sendeleistungen für die Zeit von 6 bis 22 Uhr gerechnet. Innerhalb von Gebäuden werden keine Werte angezeigt.
 
In der eidgenössischen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) sind Immissionsgrenzwerte festgelegt. Sie müssen überall eingehalten werden, wo sich Menschen ‑ auch nur kurzfristig ‑ aufhalten. Ein Immissionsgrenzwert berücksichtigt die Gesamtheit der an einem Ort auftretenden hochfrequenten Strahlung. Er ist von den an diesem Ort wirksamen Funkdiensten, beispielsweise Rundfunk und Mobilfunk, respektive von deren Frequenzen abhängig. Für Rundfunk beträgt er 28 V/m, für Mobilfunk zwischen 36 und 61 V/m. Da die an einem Ort auftretende Strahlung in der Regel von verschiedenen Funkdiensten verursacht wird, ergibt sich der massgebende Immissionsgrenzwert aus einer ebenfalls in der NISV festgelegten Summierungsvorschrift. Er liegt in jedem Fall zwischen 28 und 61 V/m.
 
Resumé
Der Modellierung sind Grenzen gesetzt. Lange nicht alle die Strahlenbelastung beeinflussende Faktoren können berücksichtigt werden. Dennoch erlaubt die Interpretation der Feldstärkekarte eine globale Sicht der Immissionslage.
Die tatsächliche Strahlenbelastung an einem interessierenden Ort lässt sich jedoch nur messtechnisch ermitteln. Kostengünstige Messungen werden durch das
Lufthygieneamt beider Basel angeboten.
     
zur Feldstärkekarte  
Adresse
Lufthygieneamt beider Basel
Rheinstrasse 29
4410 Liestal
T +41 61 552 56 19
F +41 61 552 69 81