Immissionsüberwachung
Das Lufthygieneamt überwacht die Belastung durch hochfrequente nichtionisierende Strahlung (Mobilfunk, Funkruf (Telepage) und Rundfunk (Radio und Fernsehen)) an verschiedenen Standorten rund um die Uhr durch kontinuierliche Messungen mit fest installierten Messstationen. Die eingesetzten Messsysteme erfassen den Gesamtpegel der elektrischen Feldstärke in Volt pro Meter (V/m) im Hochfrequenzbereich von 75 Megahertz (MHz) bis 3 Gigahertz (GHz).
Die Messungen werden im Freien durchgeführt. Hier gelten die Immissionsgrenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV).
Diese liegen, je nach den Beiträgen von Funkruf/ Rundfunk und Mobilfunk, zwischen 28 (Funkruf/ Rundfunk) und 36 bis 61 V/m (Mobilfunk).
In den Siedlungsgebieten dominieren meistens die Immissionen durch Mobilfunk.
Als Ergänzung zu den punktuellen Immissionsmessungen ist ein mit computergestützten Modellrechnungen erstellter Immissionskataster verfügbar. Dieser stellt die räumliche Verteilung der durch stationäre Mobilfunk-, Funkruf- und Rundfunk-Sendeanlagen verursachten mittleren Belastung mit nichtionisierender Strahlung in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt dar.
Die Einhaltung der Betriebsparameter – insbesondere der ferngesteuerten Sendeleistungen und Sendewinkel – wird durch ein Qualitätssicherungssystem (QS-System) auf den Steuerzentralen der Netzbetreiber sichergestellt. Die Umweltbehörden werden mit Fehlerprotokollen über allfällige Überschreitungen der Betriebsparameter informiert. Eine Überschreitung der Betriebsparameter hat nicht zwingend eine Überschreitung eines Grenzwerts zur Folge.