Rundfunk
Auf Grund der Hügellage und der engen vertikalen Bündelung der Strahlung liegen jedoch die Immissionen in Wohngebieten unterhalb des Anlagegrenzwerts von 3 Volt pro Meter, der für den vorsorglichen Schutz an Orten gilt, wo sich Personen längere Zeit aufhalten (Wohnungen, Arbeitsplätze, Schulen, Spitäler). Dies wurde mit Kontrollmessungen, die 2002 und 2006 in der Umgebung des Sendeturms durchgeführt wurden, bestätigt.
Zusätzlich gibt es kleinere, so genannte Füllsender, deren Sektorantennen die Täler versorgen. Aufgrund der niedrigen Sendeleistungen und des genügend grossen Abstands zum Siedlungsgebiet verursachen diese keine nennenswerte Strahlenbelastung.
Bundesamt für Umwelt (BAFU): Rundfunk als Elektrosmog-Quelle