Kontrolle von Mobilfunkantennen

Die Einhaltung der Grenzwerte der NISV bei Mobilfunkanlagen wird durch das Lufthygieneamt beider Basel kontrolliert.

Der Mobilfunkbetreiber muss zusammen mit dem Baugesuch für eine neue Mobilfunkanlage ein so genanntes Standortdatenblatt einreichen. Dieses enthält technische Angaben zu den Antennen, zum Beispiel die Sendeleistungen und Senderichtungen, sowie Berechnungen der Strahlungsbelastung in der Umgebung der projektierten Anlage. Das Lufthygieneamt kontrolliert diese Berechnungen mit einem speziellen Computermodell. Damit kann die maximale Strahlenbelastung ausserhalb und innerhalb von Gebäuden berechnet werden. Eine projektierte Mobilfunkbasisstation kann aus Umweltschutzsicht bewilligt werden, wenn die Strahlungsbelastung in der Umgebung der Anlage korrekt berechnet und die Grenzwerte gemäss dieser rechnerischen Prognose eingehalten werden.

Wenn die berechneten Strahlungswerte 80 Prozent des Anlagegrenzwerts überschreiten, muss nach Inbetriebnahme der Antennen eine Messung der Strahlung durchgeführt werden. Für den Vergleich mit den Grenzwerten müssen die Messwerte gemäss den eidgenössischen Messempfehlungen auf die maximal bewilligte Sendeleistung der Anlage hochgerechnet werden. Falls eine Grenzwertüberschreitung vorliegt, wird eine Reduktion der bewilligten Sendeleistung verfügt. Das Lufthygieneamt überwacht anschliessend die Einhaltung der Grenzwerte und Betriebsparameter durch stichprobenartige Kontrollmessungen und Inspektionen in den Zentralen der Netzbetreiber.

 

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mobilfunk ant k Berechnung der Strahlenbelastung in der Umgebung einer Mobilfunkbasisstation (fiktive Daten). Die Senderichtungen der Antennen sind mit Pfeilen dargestellt. Die Strahlenbelastung wird als elektrische Feldstärke ausgewiesen; ausserhalb von Gebäuden auf einer Höhe von 1.5 m und innerhalb von Gebäuden auf der Höhe, wo die Belastung am höchsten ist.

 

 

 

Adresse
Lufthygieneamt beider Basel
Rheinstrasse 29
4410 Liestal
T +41 61 552 56 19
F +41 61 552 69 81