Stromversorgung
Wo Elektrizität transportiert oder genutzt wird, entstehen elektrische und magnetische Felder. Im Bereich der Stromversorgung treten die stärksten Belastungen in unmittelbarer Nähe von Hochspannungsleitungen, Transformatorenstationen und Bahnanlagen auf.
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Hochspannungsleitungen und Transformatorenstationen
Bei den Hochspannungsleitungen und Transformatorenstationen ist in erster Linie das Magnetfeld bezüglich eines möglichen Gesundheitsrisikos relevant. Das Magnetfeld hängt vom Stromverbrauch ab und unterliegt grossen zeitlichen Schwankungen. Der Immissionsgrenzwert für die magnetische Flussdichte beträgt 100 Mikrotesla und wird überall eingehalten. Der strengere Anlagegrenzwert für den vorsorglichen Schutz an Orten, wo sich Personen längere Zeit aufhalten, beträgt 1 Mikrotesla. Die Mindestabstände, bei denen der Anlagegrenzwert eingehalten wird, betragen beispielsweise bei einer 380-Kilovolt-Leitung 60 bis 80 Meter. Während neue Hochspannungsleitungen diesen Anlagegrenzwert einhalten müssen, werden ältere Installationen von der Gesetzgebung verschont; diese müssen lediglich betriebliche Massnahmen (Optimierung der Phasenbelegung) ergreifen, damit die Magnetfelder möglichst minimiert werden. |
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Abbildung: Perspektivische Darstellung des Magnetfelds einer typischen 380-Kilovolt-Hochspannungsleitung. Im Umkreis der Leiterseile tritt die stärkste Belastung auf. Sie beträgt innerhalb der roten Schläuche mehr als 100 Mikrotesla (=Immissionsgrenzwert) und bei der äusseren Hülle 1 Mikrotesla (= Anlagegrenzwert) (Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU).
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Bei den Transformatorenstationen müssen auch ältere Anlagen grundsätzlich den Anlagegrenzwert von 1 Mikrotesla einhalten. Obwohl der entsprechende Mindestabstand in der Regel kleiner als 3 Meter ist, können punktuell Grenzwertüberschreitungen auftreten. In diesen Fällen sind technische Anpassungen oder Abschirmungen des Magnetfelds erforderlich.
Das Eidgenössische Starkstrominspektorat ist für den Vollzug der Vorschriften der NISV bei Hochspannungsleitungen und Transformatorenstationen zuständig. Da die entsprechenden Ausführungsbestimmungen erst Ende 2007 veröffentlicht wurden, besteht hier noch ein Vollzugsdefizit. Insbesondere sind die Sanierungen von bestehenden Transformatorenstationen noch nicht abgeschlossen. Die Hochspannungsleitungen sind jedoch inzwischen - mit einzelnen Ausnahmen - bezüglich der Phasenoptimierung an die gesetzlichen Vorgaben angepasst worden. |
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Bahnanlagen
Die Magnetfelder von Fahrleitungen unterliegen ebenfalls grossen zeitlichen Schwankungen. Lokomotiven, die beschleunigen oder bremsen, erhöhen den Stromfluss, was zu einer Verstärkung des Magnetfeldes führt. Je mehr Züge auf einer Linie verkehren, desto grösser sind die Belastungen. |
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Abbildung: Das Magnetfeld an der Eisenbahnstrecke zwischen Basel und Luzern, gemessen in 10 Meter Distanz zur Trasseemitte. Die Belastung schwankt je nach Verkehrsaufkommen. Der Tagesmittelwert (grüne Linie) beträgt 0.41 Mikrotesla. Der Anlagegrenzwert von 1 Mikrotesla (gemittelt über 24 Stunden) ist somit eingehalten (Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU).
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Der Immissionsgrenzwert für die magnetische Flussdichte beträgt 300 Mikrotesla und wird überall eingehalten. Der Anlagegrenzwert für den vorsorglichen Schutz an Orten, wo sich Personen längere Zeit aufhalten, beträgt 1 Mikrotesla. Der Mindestabstand für die Einhaltung dieses Werts beträgt 10 bis 25 Meter. Dieser Grenzwert gilt jedoch nur für neue Bahnanlagen. Bei bestehenden Fahrleitungen muss die Intensität der Magnetfelder durch die Installation von Erdleiterseilen, über die die Rückströme kontrolliert zurückfliessen können, vermindert werden. In der Region Basel sind alle Fahrleitungen inzwischen mit solchen Erdleiterseilen ausgerüstet.
Trambahnen werden mit Gleichstrom betrieben. Die dabei entstehenden statischen Felder werden bezüglich dem Gesundheitsrisiko als unbedenklich angesehen. Das Bundesamt für Verkehr ist für den Vollzug der Vorschriften der NISV bei Bahnanlagen zuständig.
Weitere Informationen Bundesamt für Umwelt (BAFU): Elektrosmog-Quellen (Stromversorgung und weitere Anlagen) |