Eine Auswertung der Rückmeldungen hat ergeben, dass der neue Verfahrensablauf überwiegend positiv aufgenommen wurde. Die sehr guten Rückmeldungen aus den Gemeinden und seitens der Bauherrschaften, Architektur- und Planungsbüros haben uns dazu veranlasst, diesen Verfahrensablauf nun definitiv beizubehalten.
Zur Erinnerung: Die eingegangenen Baugesuchsunterlagen werden nun vor der Publikation und öffentlichen Auflage zuerst durch alle Fachstellen, die technischen Experten und Expertinnen des Bauinspektorats sowie der Standortgemeinde eingehend geprüft. Allfällig notwendige Projektanpassungen werden in dieser Prüfungsphase umgesetzt. Die öffentliche Auflage und Publikation im Amtsblatt erfolgt erst, wenn das Gesuch soweit bereinigt ist, dass keine grossen Projektanpassungen mehr zu erwarten sind. Getätigte Einsprachen beziehen sich auf das endgültige Bauprojekt und nicht auf unbereinigte Zwischenphasen.