Wichtige Hinweise
Radon ist ein natürliches, im Boden vorkommendes, radioaktives Gas. Es entsteht aus dem Uranzerfall. Das Gas kann sich in den Gebäuden akkumulieren, abhängig vom Gebäudebodenabschluss, dem Gebäude selbst und dem Untergrund. Eingeatmetes Radon kann über seine Zerfallsprodukte in der Lunge strahlen und zu Lungenkrebs führen.
Bei Bauvorhaben in Gemeinden mit hohem Radonrisiko müssen deshalb Massnahmen zum Schutz vor erhöhten Radonkonzentrationen getroffen werden.
> weitere Informationen
Schutzraumbaupflicht
Änderungen Schutzraumbaupflicht und Ersatzabgaben
> Infoblatt || Neues Formular "Angaben zum Schutzraumbau"
Ab Anfang 2012 wird für die Deklaration der Gebäudeschadstoffe Asbest und PCB neu eine Selbstdeklaration eingeführt. Das Formular " Erklärung der Bauherrschaft bezüglich Asbest und PCB " muss bei allen Umbauten sowie Rückbauten mit den Baugesuchsunterlagen eingereicht werden.
(> Infoschreiben )
Ab Anfang 2012 werden alle Baugesuche bzgl. der Erkenntnisse aus den Naturgefahrenkarten (NGK) überprüft. Sämtliche Karten werden ab Mitte Januar 2012 auf der GIS Plattform des Kantons ( www.geo.bl.ch ) öffentlich zugänglich sein. Die Berücksichtigung der NGK im Baubewilligungsverfahren beschränkt sich vorerst aber ausschliesslich auf Bauvorhaben auf Parzellen für welche die NGK eine erhebliche Gefährdung ausweist.
> Leitfaden / Formulare
Erdbebenvorsorge, Erdbebenmikrozonierung
Für die Erteilung der Baubewilligung ist im Kanton Basel-Landschaft der Nachweis der erdbebensicheren Bauweise nicht erforderlich. Über den nachfolgenden Link des Internet-Geoportals können parzellen- oder objektbezogene Daten zur Erdbebenmikrozonierung abgerufen werden. > GeoView»
Bei allen relevanten Änderungen in Bezug auf zonenrechtliche Aspekte (z.B. Änderungen im Bereich des Gebäudeprofils, der Gebäude-/Nutzungsfläche oder bei Nutzungsänderungen usw.) ist die Eingabe des Formulars "Angaben zu den Zonenvorschriften" obligatorisch.
MINERGIE®-Bauten
Fördergesuche sind weiterhin vor Baubeginn an die kantonalen Anlaufstellen für Förderbeiträge zu richten.
Hindernisfreie Bauten
Die Beurteilung der behindertengerechten Bauweise nach § 108 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) durch das Bauinspektorat, erfolgt auf der Grundlage der Norm SIA 500 "Hindernisfreie Bauten".
Wir bitten Sie deshalb bei Bauprojekten für Bauten und Anlagen, wo die hindernisfreie Bauweise realisiert werden muss, die Vorgaben der genannten Norm zu berücksichtigen. > Link