Aufgaben der Direktion
Vorwort
Die Bau- und Umweltschutzdirektion ist zuständig für alle Bereiche der Raumplanung, für den Hoch- und Tiefbau, für das Baubewilligungswesen, für Abwasser, Deponien und Energieanlagen, für die Luft, die Sicherheit bei Störfällen, für die Verwaltung des kantonalen Grundstückbesitzes und der Liegenschaften sowie für Umweltschutz und Energie.
Aufgaben der Direktion
Diese Aufgaben werden von neun Dienststellen ausgeführt: Generalsekretariat, Amt für Raumplanung Amt für Umweltschutz und Energie, Bauinspektorat, Hochbauamt, Tiefbauamt, Sicherheitsinspektorat, Amt für Industrielle Betriebe, Lufthygieneamt beider Basel (Dieses Amt untersteht administrativ dem Kanton Basel-Landschaft, fachlich jedoch dem Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Basel-Stadt und der Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft gemeinsam).
Das Aufgabengebiet der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) ist, wie der Aufzählung entnommen werden kann, sehr breit. Bei ihr gilt es, die beiden - manchmal schwierig in Einklang zu bringenden - Bereiche von Bau und Umwelt gemäss den verschiedenen gesetzlichen Vorgaben und den gesellschaftlichen Erwartungen in Einklang zu bringen.
Nach aussen hin sichtbar für die Bevölkerung sind insbesondere das Tiefbauamt mit seinen Aufgaben im Bereich des Strassenbaus oder das Bauinspektorat mit seinem Bewilligungswesen. Viel von sich reden macht aber auch das Lufthygieneamt mit den regelmässigen Messungen. Andere Ämter, wie beispielsweise das Hochbauamt, das Amt für Industrielle Betriebe oder das Amt für Raumplanung wirken normalerweise mehr im Hintergrund. Vor allem wenn Probleme auftauchen machen sowohl das Amt für Umweltschutz und Energie sowie das Sicherheitsinspektorat von sich reden, während das Generalsekretariat mit seinen verschiedenen Stabsstellen ebenfalls zumeist im Hintergrund bleibt.
Neben der Erfüllung der gesetzlichen Aufträge sind die verschiedenen Ämter und Abteilungen der Bau- und Umweltschutzdirektion für Private, für die Wirtschaft sowie für die 86 Gemeinden des Kantons häufige Ansprechpartner auch dann, wenn es um Hilfestellung und Beratung geht.
Generalsekretariat
Das Generalsekretariat koordiniert einerseits die Tätigkeiten der neun verschiedenen Dienststellen, andererseits umfasst es verschiedene spezialisierte Abteilungen und Tätigkeiten, die teilweise übergeordnete Funktionen für die ganze Direktion erfüllen:
Die Rechtsabteilung, die Abteilungen für Wirtschaft und Finanzen, Personal, Öffentlicher Verkehr, Informatik, Telefonzentrale sowie der Informationsdienst und administrativ das Aktuariat der Baurekurskommission sowie die Zentralen Beschaffungsstelle.
Amt für Industrielle Betriebe
Das Amt für Industrielle Betriebe (AIB) ist zuständig für die Abwasserreinigungsanlagen, für die Abwasserkanäle und weitere Abwasseranlagen, für den Betrieb der Deponien und die Produktion der Fernwärme. Diese «industriellen Betriebe» unterscheiden sich nicht nur vom Namen her von der normalen Verwaltung, weil sie eine Art Produktionsbetrieb sind: sie reinigen beispielsweise das Abwasser und leiten es so in die Bäche zurück, dass der Kreislauf des Wassers ohne Schaden für Mensch und Umwelt fortgesetzt werden kann. Diese Aufgabe erledigen 8 regionale und 22 kommunale Anlagen. Oder sie produzieren aus dem Deponiegas der Deponie Elbisgraben Wärme und speisen sie in das Fernwärmenetz Liestal ein. Das Amt erarbeitet nicht nur Konzepte und Projekte, sondern ist auch für den Bau, den Betrieb und den Unterhalt der Anlagen zuständig.
Amt für Raumplanung
Raumplanung ist die Steuerung und Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten. Sie umfasst alle räumlichen Planungen der öffentlichen Hand auf allen Staatsebenen und in allen raumrelevanten Sachgebieten wie Verkehr, Umwelt und Wirtschaft. Das Amt für Raumplanung (ARP) ist zuständig für die kantonale Raumplanung. Es übt die Aufsicht über die kommunale und regionale Raumplanung aus und ist zudem Fachstelle für den Denkmal- und Heimatschutz, die Ortsbildpflege, den Lärmschutz und die Fuss- und Wanderwege. Das ARP unterbreitet der Regierung kommunale Erlasse und Planungen zur Genehmigung und engagiert sich in der Beratung der Gemeinden im Zusammenhang mit allen raumrelevanten Fragestellungen.
Amt für Umweltschutz und Energie
Das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) befasst sich mit einem breiten Fächer von Aufgaben auf dem Gebiete des Gewässerschutzes, des Bodenschutzes, der Wasserwirtschaft, der Abfallwirtschaft, ferner des Umgangs mit umweltgefährdenden Stoffen, des Verkehrs mit Giften und mit der Energiewirtschaft. Es ist entsprechend in verschiedene Abteilungen aufgeteilt: Zentrale Dienste, Abwasser, Abfall, Wasser, Energie, Umweltschutzlabor. Wesentliche Aufgabe ist neben der Konzepterarbeitung und der Planung die Überwachung und der Vollzug eidgenössischer und kantonaler Gesetzgebung. In diesem Auftrag eingeschlossen ist die Beratung öffentlicher und privater Stellen in allen diesen Fragen. Das Umweltschutzlabor beispielsweise stellt die Entscheidungsgrundlagen bereit für die Planung, Realisierung und Kontrolle von Umweltschutzmassnahmen. Es analysiert und beurteilt Proben von Luft, Wasser, Boden, Abfällen und umweltgefährdenden Stoffen. Der Bereich Abfallbewirtschaftung befasst sich mit Fragen der Entsorgung, der Bewilligung und Beaufsichtigung von Abfallanlagen, nicht zuletzt aber auch mit Massnahmen zur Abfallvermeidung und mit der Erhebung, Beurteilung und Sanierung von Altlasten.
Bauinspektorat
Das Bauinspektorat (BIT) besorgt die Aufgaben auf den Gebieten des Baubewilligungsverfahrens, der Bauinspektion und des Baupolizeiwesens. Mit Ausnahme jener der Gemeinde Reinach werden die Baugesuche aus allen anderen 85 Gemeinden überprüft und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen von Bund, Kanton und Gemeinden beurteilt. Das Bauinspektorat behandelt rund 3'000 Baugesuche pro Jahr und rund 100 Stockwerkeigentumsbegründungen. Es wirkt als Koordinationsstelle mit anderen Amtsstellen zusammen, die zur Berichterstattung aufgefordert sind.
Hochbauamt
Als Baufachorgan des Kantons Basel-Landschaft ist das Hochbauamt für die Bereitstellung und Bewirtschaftung von Raum zuständig, welcher den Verwaltungstätigkeiten im notwendigen Masse dienen soll (Verwaltung, Spitäler, Gymnasien, Berufsschulen, Polizeibauten). Im Hochbauamt arbeiten 81 Personen im Bereich Bau und Administration sowie 225 Mitarbeiterinnen im Bereich Reinigung. Diese betreuen 350 Objekte im Verwaltungsvermögen und 77 Büroeinmietungen. Zum Aufgabengebiet gehört zum einen die Projektierung und die Realisierung von grösseren Bauvorhaben im Kanton. Dabei übernimmt das Hochbauamt die Oberaufsicht in Bauherrenfunktion. Zum anderen ist das Hochbauamt zuständig für die Bewirtschaftung des gesamten Liegenschaftspakets; Durchführung und Überwachung des baulichen und betrieblichen Gebäudeunterhalts inkl. Wartung und Reinigung, die Raumbewirtschaftung und das Mietwesen. Im Rahmen der umfassenden Gebäudebewirtschaftung ist das Hochbauamt auch zuständig für eine zentrale Anschaffung von Büromobiliar sowie dessen Unterhalt.
Lufthygieneamt beider Basel
Das LHA (Lufthygieneamt beider Basel) ist eine gemeinsame Dienststelle der Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft und des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Basel-Stadt.
Es überwacht die Luftqualität und informiert darüber: siehe: www.luft-bs-so.ch
Es vollzieht die Vorschriften der Luftreinhalteverordnung: im Baubewilligungsverfahren, durch periodische Kontrollen und Messungen und durch Sanierungen. Alle 5 Jahre wird der Massnahmenplan nachgeführt: Er macht eine Standortbestimmung und zeigt mit neuen Massnahmen auf, wie die Luftqualität verbessert werden kann.
Beim Vollzug der NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) stellt das LHA sicher, dass die "Elektrosmog"-Grenzwerte für Sendeanlagen, z.B. Mobilfunk, eingehalten sind: im Baubewilligungsverfahren und durch Kontrollen und Messungen. Überdies überwacht es die Belastung durch Funkstrahlung und informiert darüber.
Die sogenannten Lichtimmissionen, d.h. die künstliche Aufhellung des Nachthimmels, sind vermehrt in den Fokus des öffentlichen Interesses geraten; verschiedene politische Vorstösse verlangen gesetzliche Regelungen, die das Aufgabengebiet des LHA erweitern werden.
Es überwacht die Luftqualität und informiert darüber: siehe: www.luft-bs-so.ch
Es vollzieht die Vorschriften der Luftreinhalteverordnung: im Baubewilligungsverfahren, durch periodische Kontrollen und Messungen und durch Sanierungen. Alle 5 Jahre wird der Massnahmenplan nachgeführt: Er macht eine Standortbestimmung und zeigt mit neuen Massnahmen auf, wie die Luftqualität verbessert werden kann.
Beim Vollzug der NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) stellt das LHA sicher, dass die "Elektrosmog"-Grenzwerte für Sendeanlagen, z.B. Mobilfunk, eingehalten sind: im Baubewilligungsverfahren und durch Kontrollen und Messungen. Überdies überwacht es die Belastung durch Funkstrahlung und informiert darüber.
Die sogenannten Lichtimmissionen, d.h. die künstliche Aufhellung des Nachthimmels, sind vermehrt in den Fokus des öffentlichen Interesses geraten; verschiedene politische Vorstösse verlangen gesetzliche Regelungen, die das Aufgabengebiet des LHA erweitern werden.
Sicherheitsinspektorat
Das Sicherheitsinspektorat (SIT) vollzieht die eidg. Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung). Nach dem Leitsatz «Keine Lebensgefährdung und kein bleibender Schaden für Mensch und Umwelt» werden die Risiken durch gefährliche Güter bei den stationären Betrieben und dem Transport beurteilt.
Als weitere Aufgabe führt das Sicherheitsinspektorat koordinierte Betriebskontrollen durch und prüft, ob die Betriebe ihre Eigenverantwortung zur Risikovorsorge wahrnehmen. Die einzelnen Gefahrenpotentiale werden in einem Risikokataster erfasst, aus welchem das Verzeichnis der Gefahrenquellen jeder Person zur Einsicht offen steht.
Tiefbauamt
Das Tiefbauamt (TBA) sorgt im wesentlichen für ein Gesamtkonzept für den Strassenverkehr und für den öffentlichen Verkehr, für die Planung und Projektierung des kantonalen Strassen- und Radroutennetzes, des öffentlichen Verkehrs und der Gewässer Es führt verkehrsplanerische und verkehrstechnische Untersuchungen durch mit Verkehrszählungen, Verkehrs- und Unfallanalysen und Prognosen und arbeitet Verbesserungsmassnahmen aus. Es ist zuständig für den Bau, für den Betrieb und die Erhaltung der Kantons- und Hochleistungsstrassen (H2, H18) einschliesslich Kunstbauten, Verkehrsregelungsanlagen, Strassensignalisationen, Beleuchtung und Nebenanlagen, ebenso für den Trasseausbau des öffentlichen Verkehrsmittels. Drei Kreise in Reinach, Liestal und Sissach sowie der Bereich Signalisation in Liestal stellen regionale Stützpunkte für den Bau und Unterhalt der Strassen dar. Das Tiefbauamt gewährleistet den Winterdienst auf dem Kantonsstrassennetz mit einer Länge von 440 Kilometern und einem Hochleistungsstrassennetz (H2, H18) mit einer Länge von rund 22 Kilometern. Es ist auch verantwortlich für den Wasserbau und den Unterhalt der ca. 800 Kilometer Oberflächengewässer im Kanton.