Legalisationen
Schalteröffnungszeiten
Weitere Dienstleistungen
Amtliche Unterschriftsbeglaubigung
Die Unterschrift muss im Beisein der Beglaubigungsperson angebracht werden. Dazu wird, nebst dem Dokument, ein Ausweispapier mit Foto (Pass, ID usw.) der zu beglaubigenden und anwesenden Person benötigt.
Beglaubigte Kopie
Das Originaldokument wird von der Beglaubigungsperson kopiert, um die textliche und graphische Übereinstimmung des Dokumentes sicherzustellen.
Kosten
Pro Legalisierung/Dokument (Beglaubigung und Apostille), Unterschriftsbeglaubigung und beglaubigte Kopie CHF 20.00 (Barzahlung).
Banküberweisung und Rechnung nach Absprache.
Sprachen
Legalisationen bieten wir in Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Englisch an. Bitte bei Bestellung vermerken.
Bearbeitungsfrist
In der Regel erfolgt die Legalisation während den Öffnungszeiten sofort. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Für Firmen, welche uns Unterlagen auf dem Postweg zukommen lassen, gilt eine Bearbeitungsfrist von ca. vier Arbeitstagen (ohne Postweg).
Bearbeitung auf dem Postweg
Legalisationen können mit untenstehendem Bestellschein per Post bestellt werden (Originaldokumente beilegen).
> Bestellschein Legalisation
Kunden mit Wohnsitz im Ausland
Legalisationen für Kunden mit Wohnsitz im Ausland werden nur nach vorheriger Rücksprache und Vorauszahlung vorgenommen.
Sonstiges
Benötigen Sie eine notariell beglaubige Unterschrift oder Hilfe beim Erstellen einer Vollmacht, wenden Sie sich bitte an die Basellandschaftlichen Notarinnen und Notare. Adressen in Ihrer Nähe finden Sie > hier.
Für nachfolgende Dokumente erfolgt keine direkte Beglaubigung bei der Landeskanzlei, sofern nicht vorgängig bei den folgenden kantonalen Stellen eine Zwischenbeglaubigung vorgenommen wurde: (Die Aufzählung ist nicht abschliessend.)
Urkunde | Stelle, die Legalisation vornimmt |
Ärztliches Dokument |
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion |
Tierärztliches Dokument |
Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen |
Fahrzeugausweis | Sicherheitsdirektion > Kontakt |
Zeugnisse, Diplome und Zertifikate der Sekundarstufe II (inkl. Gymnasien, Wirtschaftsmittelschule, Berufsfachschule, Berufsmatura) | Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion > Kontakt |
Zeugnisse der obligatorischen Schulzeit (Kindergarten bis 9. Schuljahr) | Amt für Volksschulen > Kontakt |
Keine Beglaubigungen durch Landekanzlei |
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Dokumente ausgestellt durch andere Kantone | Zuständige Stelle im jeweiligen Kanton |
Auszug aus dem Zentralstrafregister | Bundeskanzlei Bern > Kontakt |
Eidg. Zeugnisse / Diplome | Bundeskanzlei Bern > Kontakt |