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Weiterer Anstieg der Fälle bei der Ombudsstelle
Im Jahr 2025 haben sich 433 Personen wegen Beschwerden gegen die Verwaltung an die Ombudsstelle gewandt. Das entspricht einer Fallzunahme von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem hat die Ombudsstelle 223 Anfragen behandelt.
Der Fallanstieg der Vorjahre setzte sich bei der Ombudsstelle auch im vergangenen Jahr fort. Im 2025 verzeichnete die Ombudsstelle im Vergleich zum Vorjahr zehn Prozent mehr Beschwerden. Die hohen Fallzahlen entsprechen einem allgemeinen Trend bei den parlamentarischen Ombudsstellen der Schweiz. Die geopolitischen Krisen, eine zunehmend komplexere Verwaltung, knappe Ressourcen sowie eine stärkere Individualisierung der Gesellschaft mit mehr Bewusstsein um die eigenen Rechte sind Entwicklungen, die auch auf den Ombudsstellen spürbar sind. Neu beschäftigen die Ombudsstelle auch KI generierte Abklärungen und Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die auf falschen Grundlagen beruhen und so falsche und überhöhte Erwartungen generieren. Dies führt zu einem erhöhten Konfliktpotential mit der Verwaltung und intensiviert auch die Arbeit der Ombudsstelle.
Grössere Zunahme bei der kantonalen Verwaltung
Auch im 2025 sind die Fälle bei der kantonalen Verwaltung im Vergleich zu den Fällen auf Gemeindeebene stärker gewachsen. Betroffen waren insbesondere die Steuerverwaltung, die Polizei, das Betreibungs- und Konkursamt sowie das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, KIGA. Auf Gemeindeebene sind die Beschwerden vor allem im Bereich der Sozialhilfe gestiegen.
Steuern, Durchsetzung der staatlichen Ordnung, Schulden, Erwerbslosigkeit oder Unterstützungsbedarf durch den Staat stellen sensible Bereiche dar, bei denen stark in die persönliche Freiheit von Bürgerinnen und Bürgern eingegriffen wird oder existentielle Fragen berührt werden. Dies führt potenziell zu mehr Problemen und Konflikten mit der Verwaltung.
Die Ombudsstelle ist eine unabhängige Stelle, an die sich Bürgerinnen und Bürger niederschwellig bei Problemen oder Unklarheiten mit der kantonalen oder kommunalen Verwaltung wenden können. Sie berät, prüft das Verwaltungshandeln auf Recht- und Zweckmässigkeit und vermittelt. Ihre Tätigkeit steht im Dienst der Durchsetzung von Recht und Billigkeit staatlichen Handelns sowie der Förderung einer guten Verwaltungsführung.