Generelle Aufgabenüberprüfung (PGA): Abschlussbericht der Gerichte
27.05.2021
Die Gerichte legen dem Landrat heute ihren Bericht vor. Die durch BAK Economics und durch das Methodenhandbuch der Finanzverwaltung vorgegebene Methodik der Benchmarkanalyse und Aufgabenüberprüfung für das Aufgabenfeld Rechtsprechung weist eine hohe Qualität auf.
Die Gerichte haben die Generelle Aufgabenüberprüfung nach dem Finanzhaushaltsgesetz abgeschlossen und reichen dem Landrat heute ihren Bericht ein. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass das von BAK Economics richtigerweise für das Jahr 2015 festgestellte Kostendifferenzial für das Aufgabenfeld Rechtsprechung (bestehend aus Staatsanwaltschaft, Jugendanwaltschaft und Gerichten) von CHF 15.2 Mio. resp. CHF 7.7 Mio. im Jahr 2018 nichts mit den Gerichten zu tun hat – ganz im Gegenteil, die Kosten der Gerichte liegen bei den Nettoausgaben unter dem Benchmark, bei den Personalausgaben liegen sie deutlich darunter.
BAK Economics hat solche Benchmarkstudien über die Jahre schon für zahlreiche Kantone erstellt und verfügt darin über grosse Erfahrung. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist der konsequente Rückgriff auf stets nach gleichen Kriterien erhobene Daten sowohl bei der Abbildung der Finanzierung wie auch bei der Abbildung der Leistungserbringung respektive des durch die Aufgabenerfüllung zu bedienenden Bedarfs. Dieser Aspekt hat sich im Projektverlauf als alternativlos erwiesen. Die Gerichte haben die Datenquellen unverändert zu BAK Economics übernommen und ausschliesslich die einzig verlässlichen und für alle 26 Kantone einheitlich erhobenen Daten der Eidgenössischen Finanzverwaltung und des Bundesamtes für Statistik als Grundlage verwendet. Auch der anschliessende integrierte Kosten- und Leistungsvergleich erfolgte mit den identischen Kantonen, die BAK Economics nach statistischen Kriterien für den Kanton Basel-Landschaft eruiert hatte.
Somit sind die Gerichte nicht von den methodischen Vorgaben abgewichen. Im Gegensatz zu ersten Presseberichten zur Vorlage des Regierungsrates betreffend die Generelle Aufgabenüberprüfung für das Aufgabenfeld Rechtsprechung vom 25. Mai 2021 sind die Gerichte der Überzeugung, dass die von Regierungspräsident Dr. Anton Lauber und der Finanzverwaltung initiierte Aufgabenüberprüfung nach der von BAK Economics entwickelten und von der kantonalen Finanzverwaltung verfeinerten Methodik von hoher Qualität und Aussagekraft ist. Daran ändern auch die naturgemäss mit solchen komplexen interkantonalen Vergleichen einhergehenden kleineren Unschärfen nichts.
Die, wenngleich kritische, Kontrolle sowie die stets grosse Unterstützungsbereitschaft durch die kantonale Finanzverwaltung haben sich als essenziell erwiesen. Repetitiv wäre so ein Projekt mit den gegenwärtigen Ressourcen der Gerichte nicht zu bewältigen. Zu betonen ist jedoch auch, dass der erzielte Erkenntnisgewinn bereits jetzt, noch vor Umsetzung der Massnahmen und Projektabschluss, immens ist und dem Projektteam die Mühen allemal wert erscheint.