Beglaubigung /Apostille
Was ist eine Beglaubigung?
Eine Apostille wird benötigt, wenn das Bestimmungsland dem Haager Übereinkommen, zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, beigetreten ist. Die Mitgliedstaaten finden Sie hier.
Zuständige Behörde
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB)
Amtliche Unterschriftsbeglaubigung für Privatpersonen
Die Unterschrift ist im Beisein der Beglaubigungsperson anzubringen. Zur Identifikation muss die zu beglaubigende Person ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Pass, ID) vorweisen. Unterschriftsbeglaubigungen können nicht durch Drittpersonen eingeholt werden.
Beglaubigte Kopie
Es wird bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Um die textliche und grafische Übereinstimmung des Dokuments sicherzustellen, wird das Originaldokument von der Beglaubigungsperson kopiert.
Amtliche Unterschriftsbeglaubigung für Firmen
Firmen können die Unterschriften ihrer Mitarbeitenden bei der Landeskanzlei hinterlegen. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, eine Beglaubigung auf dem Postweg einzuholen.
Kosten
Pro Beglaubigung/Apostille: CHF 20.–
Sprachen
Legalisationen stehen in Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Englisch zur Verfügung. Bitte bei der Bestellung vermerken.
Bearbeitungsfrist
In der Regel erfolgt die Legalisation während der Öffnungszeiten sofort. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Für Unterlagen, die auf dem Postweg zugestellt werden, gilt eine Bearbeitungsfrist von zwei bis vier Arbeitstagen.
Bearbeitung auf dem Postweg
Legalisationen können mit untenstehendem Bestellschein per Post bestellt werden (Originaldokumente beilegen).
> Bestellschein Legalisation
Wohnsitz im Ausland
Legalisationen für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz im Ausland werden nur nach vorheriger Rücksprache und Vorauszahlung vorgenommen. Wenden Sie sich hierfür bitte an [email protected].
Sonstiges
Benötigen Sie eine notariell beglaubigte Unterschrift oder Hilfe beim Erstellen einer Vollmacht, wenden Sie sich bitte an die Basellandschaftlichen Notarinnen und Notare. Adressen in Ihrer Nähe finden Sie > hier.
Für nachfolgende Dokumente erfolgt keine direkte Beglaubigung durch die Landeskanzlei, sofern nicht vorgängig bei den folgenden kantonalen Stellen eine Zwischenbeglaubigung vorgenommen wurde (die Liste ist nicht abschliessend):
Urkunde | Stelle, die Legalisation vornimmt |
Ärztliches Dokument |
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion |
Tierärztliches Dokument |
Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen |
Fahrzeugausweis | Sicherheitsdirektion > Kontakt |
Zeugnisse, Diplome und Zertifikate der Sekundarstufe II (inklusive Gymnasien, Wirtschaftsmittelschule, Berufsfachschule, Berufsmatura) | Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion > Kontakt |
Zeugnisse der obligatorischen Schulzeit (Kindergarten bis 9. Schuljahr) | Amt für Volksschulen > Kontakt |
Keine Beglaubigungen durch Landekanzlei |
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Dokumente ausgestellt durch andere Kantone | Zuständige Stelle im jeweiligen Kanton |
Auszug aus dem Zentralstrafregister | Bundeskanzlei Bern > Kontakt |
Eidgenössische Zeugnisse / Diplome | Bundeskanzlei Bern > Kontakt |