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Gemeinde? Einwohnergemeinde? – Bürgergemeinde!
Das traditionelle «zum ersten, zum zweiten, und zum ... dritten» des Gantmeisters ist fast hörbar (Foto: zVg, Markus Schaub)Wer über die Gemeinden spricht, denkt häufig zuerst an die Einwohnergemeinden. Sie kümmern sich um die Primarschulen, um Soziales wie etwa die Altenpflege, um die öffentliche Sicherheit oder auch die Infrastruktur der Gemeinde, beispielsweise die Strassen. Überall dort, wo Einwohner- und Bürgergemeinden – und im Laufental die Burgergemeinden oder Burgerkorporationen – nicht fusioniert haben, gibt es allerdings eigenständige Bürgergemeinden, die wichtige Aufgaben übernehmen und fest mit ihren Ortschaften verwurzelt sind.
Die Bürgergemeinden prägen mit Herz, Tradition und Tatkraft das Gemeinwesen in unserem Kanton und leisten so einen unverzichtbaren Beitrag zum regionalen Zusammenhalt, zur Heimatpflege und zur nachhaltigen Entwicklung. Sie übernehmen anspruchsvolle Aufgaben, wirken aber häufig ein wenig im Hintergrund. Wohl deshalb wird oft zuerst nur an die Einwohnergemeinden mit ihren politischen und administrativen Aufgaben gedacht, wenn von den Baselbieter Gemeinden die Rede ist. Die Bürgergemeinden sind aber sozusagen das Rückgrat einer Gemeinde: Sie stehen für Kontinuität und Stabilität. Sie verwalten Bürgerrechte, bewirtschaften Wald und Allmenden, fördern Kultur und Heimatverbundenheit und unterstützen dort, wo das öffentliche Handeln nahe bei den Menschen ist. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es 59 Bürgergemeinden, drei Burgergemeinden sowie neun Burgerkorporationen. Sie alle sind sehr aktiv, engagiert, gestaltungsfreudig und spürbar.
Mit seinem Fachbereich Gemeinden will der Kanton beide, die Einwohner- und die Bürgergemeinden, bestmöglich unterstützen. Der Fachbereich Gemeinden wird von der Generalsekretärin der Finanz- und Kirchendirektion (FKD) strategisch geleitet und besteht aus einer Juristin und einem Juristen, die sich um alle rechtlichen Fragen kümmern und einem Ökonomen, der das Thema Gemeindefinanzen betreut. Das Team ist der kompetente Ansprechpartner für Einwohnerinnen und Einwohnern oder Gemeindebehörden in Sachen Gemeinderecht. Nebst der beratenden Tätigkeit hat der Regierungsrat auch den gesetzlichen Auftrag, die Aufsicht über die Gemeinden wahrzunehmen. Der Fachbereich Gemeinden bereitet deshalb Entscheidungen des Regierungsrats über Beschwerden aus dem Gemeindebereich vor und prüft Gemeindeerlasse (Gemeindeordnungen, Statuten, Reglemente) auf Übereinstimmung mit übergeordnetem Recht. Er unterstützt ausserdem in Fragen der Rechnungslegung, der Haushaltspolitik und des innerkantonalen Finanzausgleichs. Ganz zentral ist die Beratung des Vorstehers in Fragen der kantonalen Gemeindepolitik. Und selbstverständlich ist der Fachbereich Gemeinden auch Ansprechpartner für alle Bürgergemeinden, wenn diese ein Anliegen an den Kanton herantragen möchten.
Stichwort Gemeindepolitik: Es denken ja aktuell drei Einwohnergemeinden, nämlich Rünenberg, Zeglingen und Kilchberg über eine mögliche Fusion nach. Was würde das für deren Bürgergemeinden bedeuten?
Nun, zunächst einmal gar nichts. Wenn zwei oder mehr Einwohnergemeinden eine Fusion beschliessen, können die Bürgergemeinden nach der erfolgten Fusion überlegen, ob sie auch fusionieren möchten. Ob sie das tun will oder lieber eigenständig bleibt, ist allein der Entscheid der jeweiligen Bürgergemeinde. Wenn es zu einer Abstimmung kommt, müssen zwei Drittel der Mitglieder einer Bürgergemeinde für die Fusion stimmen. Tun sie das nicht, bleibt eine Bürgergemeinde selbstständig. So zum Beispiel die Bürgergemeinde Basel-Olsberg, die nach der Zwangsfusion der Einwohnergemeinden Arisdorf und Basel-Olsberg anno 1882 bis heute eigenständig ist. Im Fall von Rünenberg, Zeglingen und Kilchberg können also entweder alle drei Bürgergemeinden fusionieren oder auch nur zwei oder gar keine. Dieser Entscheid ist ganz den Bürgerinnen und Bürgern überlassen.
Das Engagement der Bürgergemeinden ist ein tragender Pfeiler unseres kantonalen Gemeinwesens. In 86 aktiven Gemeinden – von kleineren Dörfern bis zu den Grossgemeinden in der Agglomeration – wirken die 59 Bürgergemeinden mit und fördern den Zusammenhalt von Bürgerinnen und Bürgern über Generationen hinweg. Sie sind prägend für das Miteinander in einer Gemeinde.
Um mehr zu erfahren über die vielseitigen Aktivitäten der Bürgergemeinden, sei die Homepage des Verbands basellandschaftlicher Bürgergemeinden empfohlen. Dort gibt’s zur Nachlese beispielsweise die Geschichte der Liestaler «Uffertwegge», alles zum Thema «Hutzgüri» und «Chluri» und auch über Einbürgerungen und den Banntag informiert der schön gestaltete Internetauftritt des Verbands.
Text: Martina Rupp, Generalsekretariat/Finanz- und Kirchendirektion