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- Newsletter 3 / September 2025
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Die Gerichte bereiten sich auf die elektronische Gerichtsakte vor
Ausblick auf die digitale Justiz
Sich stapelnde Gerichtsakten auf dem Schreibtisch und in der Gerichtskanzlei: So stellen sich wohl viele das Arbeitsumfeld von Richterinnen und Richtern oder Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern vor. Doch dies ist bald Geschichte. Katrin Campanini und Oliver Wirths, Co-Projektleitende des Projektes «Digitale Transformation der Gerichte DTG», geben Auskunft über den aktuellen Stand und was uns in den kommenden Jahren erwartet.
Liebe Katrin, lieber Oliver: Es gibt heute tatsächlich Verfahren, insbesondere Strafverfahren, deren Akten bis zu 200 Bundesordner umfassen und so einen ganzen Raum füllen. Welche Veränderungen wird uns die Digitalisierung bringen?
Katrin: In Zukunft werden die Gerichte ihre Fälle in der Geschäftskontrolle (heute: Tribuna) erfassen, in der Justizaktenapplikation (JAA) die Akten bearbeiten und diese dann über eine elektronische Schnittstelle an die Übermittlungsplattform Justitia.swiss an die Verfahrensbeteiligten übermitteln. So wird es grundsätzlich möglich sein, ein Verfahren vollkommen papierlos zu führen. Aktuell lassen jedoch die rechtlichen Grundlagen dies noch nicht zu.
Was war Anstoss der Digitalisierung?
Oliver: Der Wunsch, die Justiz zu digitalisieren, besteht in der Schweiz schon lange. An den Grundlagen wurde während Jahren gearbeitet: Das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) – das im Dezember 2024 von den Eidgenössischen Räten verabschiedet wurde – schafft die Grundlage für die elektronische Kommunikation in der Justiz. Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft – getragen von den Kantonen – wird die Plattform Justitia.swiss betreiben, über welche die Aktenstücke elektronisch übermittelt werden.
Ab wann werden wir Akten elektronisch übermitteln?
Katrin: Bereits heute ist die Plattform Justitia.swiss für ausgewählte Verfahren im Rahmen eines Pilotbetriebs im Einsatz. Seit März 2025 erhalten die Gerichte über die Plattform fast täglich elektronische Eingaben - unter anderem von der Staatsanwaltschaft. Damit können wir wertvolle Erfahrungen sammeln. Inkrafttreten wird das BEKJ voraussichtlich erst im Jahre 2027, der Kanton Basel-Landschaft könnte die elektronische Kommunikation frühestens per Januar 2028 für obligatorisch erklären. Obligatorisch heisst, dass die berufsmässigen Vertretenden und Behörden ihre Eingaben elektronisch einreichen müssen. Für Private wird dieser Zwang nicht bestehen - sie können sich auch weiterhin auf dem Postweg an die Gerichte wenden.
Sehen die Gerichte der vorgegebenen Digitalisierung positiv entgegen?
Oliver: Grundsätzlich ja. Wir haben uns früh engagiert und gehörten zu den ersten Kantonen, die das Bewilligungsgesuch für den Pilotbetrieb der Justitia.swiss eingereicht haben. Natürlich waren auch kritische Stimmen zu hören. Wir haben offen in Workshops thematisiert, dass alle drei Rollen – Visionär, Kritiker und Macher – für ein erfolgreiches Projekt unabdingbar sind. Dies hat dazu beigetragen, dass die Mitarbeitenden ihre Sorgen oder Widerstand freier äussern können und die Akzeptanz des Vorhabens insgesamt höher ist.
Was habt Ihr unternommen, um möglichst viele zu involvieren?
Oliver: Uns war es von Anfang an wichtig, möglichst viele Mitarbeitende der Gerichte auf dem Weg der Digitalisierung – der ja auch ein grosses Change Projekt ist – mitzunehmen. Wir haben Informationsanlässe organisiert, teilen Informationen über verschiedene Kanäle und haben die Change Agents in den Gerichten und Abteilungen des Kantonsgerichts ins Leben gerufen: Sie nehmen quasi gerichtsintern eine Ambassadoren-Rolle inne, klären Fragen und tragen Anliegen an das Projekt heran. Katrin und ich als Projektleiter/in arbeiten auch regelmässig in den einzelnen Standorten der Gerichte und ermöglichen so auch den persönlichen Austausch vor Ort.
Was ist aus Eurer Sicht zentral für den Erfolg des Projekts?
Katrin: Wie immer bei grossen Tranfsformations-Projekten ist zentral, dass die obere Führungsebene und leitenden Personen den Wandel mittragen. Wie bei IT-Projekten üblich bestehen aber auch Abhängigkeiten von exogenen Faktoren wie z.B. von Software-Lieferanten. Was uns aktuell sehr beschäftigt, ist, inwieweit die bereits genannten Applikationen und Anwendungen miteinander interagieren- sprich: Schnittstellen aufweisen werden. Dies ist noch nicht restlos geklärt. Wir hoffen natürlich, dass möglichst wenige Medienbrüche verbleiben. Eine frühzeitige Analyse der Anforderungen und Wahl einer langfristigen Strategie mit Blick auf die Partner ist unseres Erachtens wesentlich für das Gelingen.
Was steht als nächstes an?
Katrin: Neben der Pilotierung der Plattform Justitia.swiss haben wir bereits die nächste Pilotierung mit der bereits erwähnten Justizaktenapplikation (JAA) gestartet. Wichtig ist dabei natürlich auch, die Gerichtssäle technisch aufzurüsten, damit Richterinnen und Richter sowie Gerichtsschreibende sämtliche Akten in digitaler Form zur Verfügung haben und ihre Notizen während der Verhandlung digital erfassen können. Auch dies wird aktuell vorbereitet.
Wie ist die Verwaltung vom Digitalisierungsvorhaben der Gerichte betroffen, wie die Gemeinden?
Oliver: Aktuell läuft die Vernehmlassung zur Teilrevision der Verwaltungsprozessordnung (VPO) und weiterer Erlasse zur Einführung der elektronischen Kommunikation bzw. Angleichung an das BEKJ. Gestützt auf die revidierte VPO werden Eingaben von kantonalen Ämtern oder Bundesämtern auch über die Plattform Justitia.swiss erfolgen. Mit der Staatsanwaltschaft ist der elektronische Austausch von Dokumenten bereits heute etabliert. Sind die Gemeinden in einen Verwaltungsprozess vor Gericht involviert, wie etwa im Zusammenhang mit Gemeindesteuern oder Baugesuchen, wird auch sie das Obligatorium treffen. Die Gemeinden müssen aber ohnehin, etwa wenn sie als Behörde ein Strafverfahren führen, aufgrund des BEKJ in der Lage sein, Akten elektronisch zu führen und auszutauschen.
Welche Kosten kommen mit der Plattform Justitia.swiss auf die Gemeinden oder Behörden zu?
Katrin: Für Parteien wird die Benutzung der Plattform kostenlos sein. Lediglich die Justizbehörden werden Kosten tragen, die jedoch insgesamt pro Verfahren tiefer sein werden als heute. Denn heute werden Verfügungen oder Urteile überwiegend per Gerichtsurkunde oder Einschreiben versendet - was jedes Mal Kosten verursacht. In Zukunft werden die verfahrensführenden Behörden pro Verfahren etwa 10.- Franken an die Plattform vergüten.
Wann wird die Justiz aus Eurer Sicht gänzlich digitalisiert sein?
Oliver: Wie erwähnt werden Private Eingaben an die Gerichte nach wie vor über die Post vornehmen können, und das Obligatorium greift nur für neu eingehende Fälle. Es verbleibt also ein gewisser Anteil an Verfahrensakten, die nach wie vor physisch geführt werden. Wir gehen aber davon aus, dass bei den Baselbieter Gerichten spätestens im Jahre 2030 bedeutend weniger Akten die Schreibtische flankieren und die Gerichtsverhandlungen in modernen Gerichtssälen stattfinden werden. Andere Länder wie Lettland oder Brasilien sind uns hier weit voraus. Der Zeitpunkt für das Obligatorium will übrigens gut gewählt sein und erfordert eine enge Abstimmung zwischen den Gerichten und den ebenfalls betroffenen Einheiten der Verwaltung.
Das Interview führte Julia Reidemeister, Kommunikationsverantwortliche der Gerichte
Oliver Wirths, Katrin Campanini, Co-Projektleitungsteam des Projekts DTG der Gerichte (Foto: Julia Reidemeister)
Oliver Wirths, Katrin Campanini, Co-Projektleiter des Projekts DTG der Gerichte (Foto: Julia Reidemeister)