Regierungsrat – Vollziehende Kollegialbehörde

Bild Legende:
Regierungsrat Dr. Anton Lauber, Vize-Regierungspräsidentin Monica Gschwind, Regierungspräsidentin Kathrin Schweizer, Regierungsrat Isaac Reber, Regierungsrat Thomas Weber und Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich. (Foto: Dominik Plüss)

Vom Volk gewählt

Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft besteht aus fünf Mitgliedern, die direkt vom Volk gewählt werden. Die Regierungsratswahlen finden alle vier Jahre gleichzeitig mit den Landratswahlen statt. Die Legislaturperiode beginnt am 1. Juli.

Für die Wahl gilt das Majorzsystem, das heisst, die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt, wenn sie das absolute Mehr erreichen. Sonst findet ein zweiter Wahlgang statt, für den das relative Mehr gilt. 

Regierungspräsidium

Der Landrat wählt im Jahresturnus eine Regierungspräsidentin oder einen Regierungspräsidenten. Die Präsidentin oder der Präsident fungiert als «primus inter pares», als Erste respektive Erster unter Gleichgestellten. Entsprechend gehört es zu den Aufgaben des Präsidiums, die Regierungsratssitzungen zu leiten und im Amtsjahr besondere Repräsentationspflichten zu erfüllen.

Kollegialitätsprinzip

Die Regierung fällt ihre Beschlüsse unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Kollegialbehörde. Jedes Mitglied hat die gleichen Rechte und Pflichten. Wenn sich die Regierungsmitglieder bei einem Geschäft nicht einig sind, stimmen sie ab, ohne das Stimmenverhältnis nach aussen zu kommunizieren. Mitglieder, die in einer Abstimmung unterliegen, müssen die Entscheidung als Regierungsbeschluss kollegial mittragen

Aufgaben und Arbeitsumfang

Der Regierungsrat ist die leitende Behörde und oberste vollziehende Instanz des Kantons. Er plant die Staatstätigkeiten und setzt sie um. Konkret entwirft der Regierungsrat Verfassungs-, Gesetzes- oder Dekretsänderungen, die anschliessend dem Landrat und / oder den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Im Rahmen von verabschiedeten Gesetzen und Dekreten erlässt er Verordnungen.

Der Regierungsrat verleiht das Kantonsbürgerrecht an Schweizer Bürgerinnen und Bürger und wählt Personen für zentrale Stellen im Kanton, sofern dies nicht anderen Organen übertragen ist. Die Regierung vertritt ausserdem den Kanton nach innen und aussen, insbesondere gegenüber dem Bund und den anderen Kantonen.

Die fünf Mitglieder der Kantonsregierung sind hauptamtlich tätig. Jedes Regierungsmitglied steht einer der fünf Direktionen der Verwaltung vor.

Die Regierungsratssitzung findet jeweils am Dienstagmorgen statt. Ausser den Regierungsmitgliedern nehmen daran auch die Landschreiberin und der 2. Landschreiber teil.

Mitglieder

Amtsdauer:  
1. Juli 2019–30. Juni 2023

Porträtbilder: Dominik Plüss