Politische Rechte – Möglichkeiten zur Mitbestimmung

Stimmrecht

Das System der direkten Demokratie garantiert weitgehende Mitbestimmungsrechte der Stimmberechtigten.

Mündige Schweizerinnen und Schweizer werden mit 18 Jahren stimmberechtigt und können ihr politisches Mitspracherecht auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene wahrnehmen. Stimmberechtige haben das politische Recht, als Wählende teilzunehmen (aktives Wahlrecht) oder sich als Kandidierende zur Wahl zu stellen (passives Wahlrecht).

Initiative

Die Stimmberechtigten können mit einer Initiative verlangen, dass Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen erlassen, geändert oder aufgehoben werden. Auf kantonaler Ebene müssen dafür mindestens 1’500 Unterschriften von im Kanton Stimmberechtigten gesammelt werden. Im Gegensatz zum Bund kennt der Kanton Basel-Landschaft keine Sammelfrist für Initiativen.

Weitere Informationen zu Initiativen.

Referendum

Das Referendumsrecht erlaubt den Stimmberechtigten, über Entscheide des Parlaments zu befinden. Jede Änderung der Kantonsverfassung unterliegt dem obligatorischen Referendum. Das parlamentarische Geschäft muss in diesem Fall nach dem Landratsbeschluss in jedem Fall dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Das obligatorische Referendum gilt ausserdem für diejenigen Gesetzesänderungen und Staatsverträge, die der Landrat mit weniger als vier Fünfteln der anwesenden Mitglieder beschliesst oder die der Landrat durch einen

separaten Beschluss der obligatorischen Volksabstimmung unterstellt.

Planungsbeschlüsse des Landrats von grundsätzlicher Bedeutung, Gesetzte sowie Staatsverträge, die nicht dem obligatorischen Referendum unterliegen, und Beschlüsse über einmalige Ausgaben von mehr als 1 Mio. Franken oder über neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 200’000 Franken unterliegen dem

fakultativen Referendum. Das heisst, darüber kommt es zu einer Volksabstimmung, falls dies 1’500 Stimmberechtigte oder fünf Einwohnergemeinden verlangen. Die Unterschriften müssen innert acht Wochen nach der Publikation des Beschlusses im Amtsblatt vorliegen.

Weitere Informationen zu Referenden.

Bild Legende:
Übergabe eines Referendums

Stimmberechtige im Ausland

Im Ausland wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer haben die Möglichkeit, sich in der Schweiz in ein Stimmregister eintragen zu lassen, entweder in ihrer Heimatgemeinde oder in ihrer früheren Wohngemeinde. Das gibt ihnen das Recht, an eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Im Kanton Basel-Landschaft können die sogenannten Auslandschweizerinnen und -schweizer sowohl auf kantonaler als auch auf Gemeindeebene an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Ausländerinnen und Ausländer haben im Kanton Basel-Landschaft kein Stimm- und Wahlrecht.

Petition

Das Petitionsrecht ist nicht an die Stimmberechtigung geknüpft. Jede Person hat das Recht, schriftlich Bitten, Anregungen und Beschwerden an politische Behörden zu richten und angehört zu werden.

Weitere Informationen zu Petitionen.

Jugendrat Baselland

Der Jugendrat Baselland ist eine vom Regierungsrat eingesetzte Kommission, die gegenüber der Regierung die Anliegen von jungen Menschen vertritt und unter Jugendlichen das Interesse an der Politik fördert. Der Rat besteht aus neun Mitgliedern im Alter zwischen 14 und 26 Jahren. Eine Parteizugehörigkeit ist nicht nötig, hingegen wird auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Kommission hinsichtlich Wohnort, Geschlecht, Beruf und Alter geachtet. Kriterien für die Mitarbeit sind Freude und Interesse an der kantonalen Politik.

Um Jugendliche für die Politik zu motivieren, organisiert der Jugendrat Podien, Schulanlässe und andere Veranstaltungen, in deren Zentrum Diskussion und Debatte stehen.

Der Jugendrat kann auf die politischen Geschehnisse Einfluss nehmen, indem er zu Vernehmlassungsvorlagen des Regierungsrats Stellung bezieht und dem Regierungsrat Anregungen in Form von Petitionen vorlegt. Bei Bedarf kann er zu seinen Sitzungen Expertinnen oder Experten beiziehen.

Informationen und aktuelle Veranstaltungen: www.jugendratbl.ch


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