Kantonale Finanzkontrolle – Fachorgan der Finanzaufsicht
Auftrag
Die Finanzkontrolle stellt als oberstes Fachorgan der Finanzaufsicht eine wirksame Kontrolle des staatlichen
Finanzhaushalts sicher. Weiter unterstützt sie gemäss Finanzkontrollgesetz (FKG) Kantonsparlament, Regierungsrat und Kantonsgericht in der Ausübung ihrer Oberaufsicht.
Ihre Ergebnisse legt die Finanzkontrolle gemäss den gesetzlichen Grundlagen den Geprüften, den zuständigen Regierungsstellen und den parlamentarischen Kommissionen in Form von Berichten inklusive ihrer Empfehlungen sowie Stellungnahmen der Geprüften vor. Die Finanzkontrolle steht das ganze Jahr über in regelmässigem Kontakt mit den Regierungsstellen und den parlamentarischen Oberaufsichtsbehörden. Um die generelle Unabhängigkeit der Finanzkontrolle zu unterstreichen, wechselte mit dem Inkrafttreten des FKG am 1. Juli 2009 die organisatorische Zuordnung vom Regierungsrat zum Landrat, vertreten durch den «Begleitausschuss Finanzkontrolle».
Aufgabenbereich
Abschlussprüfungen
Die Finanzkontrolle ist von Gesetzes wegen Abschlussprüferin der Jahresrechnung des Kantons Basel-Landschaft und der öffentlich-rechtlichen Anstalten Kantonsspital Baselland (KSBL) und Psychiatrie Baselland (PBL).
Finanzaufsicht
Die Finanzkontrolle erstellt eine Jahresplanung und prüft den Finanzhaushalt von Verwaltung und Beteiligungen nach den Kriterien Ordnungsmässigkeit, Rechtmässigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Sie steht der Verwaltung bei Bedarf auch beratend zur Seite, um Mehrwerte zu schaffen sowie Geschäftsprozesse zu prüfen und zu verbessern. Als Finanzaufsichtsorgan übt die Finanzkontrolle keine Vollzugsaufgaben aus.
Revisionsstellenmandate
Die Finanzkontrolle ist bei privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Mandaten als Abschlussprüferin tätig.
Prüfungsgrundsätze
Die Finanzkontrolle übt ihre Tätigkeit für
- Abschlussprüfungen und Revisionsstellenmandate gemäss dem Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) aus. Im Weiteren werden die Jahresrechnungsprüfungen nach den schweizerischen Prüfungsstandards (PS), dem Standard zur eingeschränkten Revision und dem Standard zum Review durchgeführt.
- die Finanzaufsicht
gemäss den nationalen und internationalen Prüfungsstandards aus. Sie begründet ihre Feststellungen und Empfehlungen in den Berichten objektiv. Die Stellungnahmen der Geprüften sind Bestandteil der Berichterstattung. Das Ziel der Finanzkontrolle ist nicht, begangene Fehler zu kritisieren, sondern sie zu vermeiden und auf künftige Verbesserungen hinzuwirken.