Datenschutz – Umgang mit Informationen
Die unabhängige Aufsichtsstelle Datenschutz
Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz und schützt somit die Privatsphäre. Er schützt also nicht nur die Daten selbst, sondern vor allem die Personen, über die Daten bearbeitet werden. So führt die Aufsichtsstelle Datenschutz (ASD) bei den öffentlichen Organen des Kantons Beratungen, Vorabkontrollen, Kontrollen und Schulungen durch und nimmt zu datenschutzrelevanten Erlassen Stellung. Zu den öffentlichen Organen zählen die Kantonsverwaltung, die Gemeinden, öffentliche Institutionen sowie Private, die eine öffentliche Aufgabe übernehmen. Ebenfalls berät und unterstützt die ASD Betroffene bezüglich Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip. Ihr Angebot umfasst auch Auskünfte an und fachlich fundierte Einschätzungen für Landrat und Medien.
Per 1. April 2018 wurde Markus Brönnimann vom Landrat als Datenschutzbeauftragter des Kantons gewählt. Er leitet in dieser Funktion die ASD.
Privatsphäre schützen
Damit Privates privat bleibt, gibt die Verfassung jeder Person das Recht, über die Verwendung und Bekanntgabe ihrer persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen. Geschützt wird die Freiheit jeder Person, selbst zu entscheiden, wer bei welcher Gelegenheit was über sie weiss.
Wer staatliche Leistungen beansprucht, muss dem Staat bestimmte Personendaten preisgeben. Bearbeitet der Staat die ihm anvertrauten Personendaten, so muss er sich an Verfassung und Gesetz halten. Das Datenschutzrecht verpflichtet den Staat, dafür zu sorgen, dass die Daten aller Personen rechtmässig und ausreichend sicher bearbeitet werden und dass die Privatsphäre jeder Person geschützt bleibt.
Rechte der Bürgerinnen und Bürger
Das Datenschutzrecht garantiert jeder Person das Recht zu wissen, welche Daten der Staat über sie erfasst hat. Zudem hat jede Person das Recht, Einsicht in die eigenen Daten zu nehmen, Daten sperren und falsche Daten berichtigen zu lassen sowie gegen widerrechtliches Bearbeiten von Personendaten vorzugehen.
Schweizerische Datenschutzbehörden
In der Schweiz gibt es einen Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, der für Privatunternehmen und Bundesbehörden zuständig ist. Alle Kantone haben die Pflicht, eigene unabhängige Datenschutzbehörden einzurichten. Der Kanton Basel-Landschaft hat seit Anfang der 1990er-Jahre eine Datenschutzbehörde, die ihren Auftrag unabhängig wahrnimmt. Damit die Leitung der Behörde unabhängig ist, wird die oder der Datenschutzbeauftragte alle vier Jahre vom Landrat gewählt und untersteht einzig der parlamentarischen Oberaufsicht.