Über uns
Zuständigkeitsbereich
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Die Aufsichtsstelle Datenschutz ist zuständig für die Aufsicht über
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alle öffentlichen Organe des Kantons Basel-Landschaft (mit Ausnahme des Landrates und seiner Mitglieder sowie des Regierungsrates),
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aller Einwohnergemeinden des Kantons Basel-Landschaft,
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aller Bürgergemeinden des Kantons Basel-Landschaft und
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aller Kirchgemeinden des Kantons Basel-Landschaft.
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Achtung: Für die Aufsicht über Bundesbehörden und Private (Unternehmen, Vereine, Privatpersonen) ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zuständig.
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Aufgaben
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Die Aufsichtsstelle Datenschutz
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kontrolliert die Anwendung der Bestimmungen über den Umgang mit Informationen,
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berät die öffentlichen Organe in Fragen des Umgangs mit Informationen und überwacht die Datensicherheit, namentlich bei Vorhaben für automatisiertes Bearbeiten von Personendaten,
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berät die betroffenen Personen über ihre Rechte,
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vermittelt zwischen betroffenen Personen und öffentlichen Organen ,
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nimmt Stellung zu Erlassen, die für den Umgang mit Informationen oder den Datenschutz erheblich sind.
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