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Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF): NWRK setzt sich für ein Ja am 12. Februar 2017 ein - für gesicherte Investitionen im Nationalstrassenbau und Agglomerationsverkehr
Liestal, 16. Januar 2017. Die Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK) begrüsst den positiven Entscheid der eidgenössischen Räte für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF und tritt für ein überzeugtes JA bei der Volksabstimmung am 12. Februar 2017 ein.
Sichere Finanzierung
Der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF sichert die Finanzierung der Nationalstrassen und Agglomerationsprogramme. Der NAF wird als unbefristeter Fonds auf Verfassungsstufe verankert und stellt damit Schiene (Bahninfrastrukturfonds) und Strasse gleich. Moderne Autos benötigen immer weniger Treibstoff und die letzte Teuerungsanpassung erfolgte 1993 (Mineralölsteuer) bzw. 1974 (Mineralölsteuerzuschlag). Unter diesen Randbedingungen und um die Finanzierung langfristig zu sichern, ist eine moderate Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags gerechtfertigt und tragbar; insbesondere da sie nicht auf Vorrat erfolgt, sondern erst wenn die Strassenkasse zusätzliche Mittel benötigt (ca. 2019).
Moderne Strassen – weniger Engpässe
Dank dem NAF verkehren wir auch in Zukunft auf modernen Nationalstrassen, welche sowohl die ganze Schweiz als auch die einzelnen Regionen noch besser erschliessen. Dringende Engpassbeseitigungen wie der Rheintunnel in Basel oder Luterbach - Härkingen können sicher finanziert werden. Mit dem NAF ist die unbefristete Finanzierung des Betriebs und Unterhalts der Nationalstrassen sicher gestellt. Die Nationalstrassen sind auch in der Nordwestschweiz das unverzichtbare Rückgrat für den regionalen motorisierten Individualverkehr.
Investitionen in Stadt- und Agglomerationsverkehr
Ein Teil der NAF-Ausgaben ist für Städte und Agglomerationen reserviert, wo 70% des Verkehrs und 90% des Staus stattfindet. Im urbanen Raum wie beispielsweise in der Region Basel braucht es massgeschneiderte Verkehrslösungen, fehlt doch oft der Platz für neue Strassen. Mithilfe der Agglomerationsprogramme werden jene Ausbauten realisiert, welche die beste Wirkung zum besten Preis erzielen, sei es für den Strassenverkehr, den öffentlichen Verkehr oder für den Fuss- und Veloverkehr. Dabei bringt der NAF nicht nur Verbesserungen für die grossen Agglomerationen, sondern auch für regionale Zentren wie Solothurn, Delémont, Aarau oder Olten. Auch diese Zentren können Agglomerationsprogramme erarbeiten und für Projekte auf Gemeinde- und Kantonsebene eine Mitfinanzierung von bis zu 40% beantragen. Ohne ein JA zum NAF am 12. Februar 2017 kann das dritte Agglomerationsprogramm, das bis Ende 2016 eingereicht werden muss, nicht mehr finanziert werden und der Bund kann die Investitionen in den Stadt- und Agglomerationsverkehr nicht mehr mit Beiträgen unterstützen. Das heisst: Projekte wie der Zubringer Dornach / Aesch zur A18, das Tram Claragraben in Basel oder der Bushof Stein-Säckingen müssten durch den Kanton und die Gemeinden zu 100% selbst finanziert werden.
Bessere Anbindung aller Regionen
Mit dem NAF wird das Nationalstrassennetz erweitert durch die Überführung von 400 Kilometern Kantonsstrasse in das Nationalstrassennetz. Sämtliche Kantone – und damit auch Berggebiete und Randregionen – werden ans Nationalstrassennetz angeschlossen. Gute Verkehrsverbindungen stärken sowohl den Standort Schweiz als auch die einzelnen Regionen. So übernimmt der Bund die A18 als Verbindung vom Kanton Jura nach Basel sowie die A22 (Pratteln-Liestal-Sissach) und sichert damit die langfristige Verfügbarkeit, indem er die notwendigen Ausbauten mit dem NAF vornehmen kann. Weiter wird die H5, Aarau – Aarau Ost übernommen. Die Kantone werden entlastet und verfügen über mehr Mittel, um die wachsenden Mobilitätsbedürfnisse insbesondere in den Agglomerationen abdecken zu können.
Politisch breit abgestützt
Der NAF ist ein breit abgestützter Kompromiss, mitgetragen durch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden sowie ÖV- und Automobilverbände.
Bei einer Ablehnung der NAF-Vorlage ist die Finanzierung der Nationalstrassen- und Agglomerationsprogramme gefährdet; die Strassenfinanzierung würde zum Flickwerk ohne strategische Gesamtsicht und zur Bewältigung der grossen Aufgaben im Agglomerationsverkehr würden die notwendigen Finanzen nicht zur Verfügung stehen.
