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Ein Ja zur Unternehmenssteuerreform III ist für die Nordwestschweiz von grosser Bedeutung
Liestal, 11. Januar 2017. Die Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK) spricht sich geschlossen für die Annahme der Unternehmenssteuerreform III (USR III) aus. In einem Positionspapier erläutert sie, warum die Reform für die Nordwestschweiz von grosser volkswirtschaftlicher und finanzieller Bedeutung ist.
Die Schweiz muss – wie viele anderen Staaten auch – ihr Steuersystem überarbeiten. Insbesondere wird sie die sogenannten kantonalen Steuerstatus aufheben müssen. Diese Statusgesellschaften sind für die Nordwestschweizer Volkswirtschaft von grosser Bedeutung. Es handelt sich dabei zu einem grossen Teil um Unternehmen aus den Bereichen Pharmaindustrie, Life Sciences, Logistik sowie um internationale Handelsgesellschaften. Diese bieten in der Nordwestschweiz zehntausende Arbeitsplätze an und tragen zu Einnahmen von insgesamt über 590 Millionen Franken pro Jahr bei.
Mit der USR III werden verschiedene steuerliche Ersatzmassnahmen geschaffen, die zum Erhalt der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz beitragen. Zu diesen international akzeptierten Instrumenten gehört namentlich die Patentbox, die eine reduzierte Besteuerung für die in der Nordwestschweiz sehr bedeutenden innovativen Aktivitäten ermöglicht. Die Kantone können die verschiedenen Instrumente zielgerichtet und entsprechend ihrer Voraussetzungen nutzen. Zudem beteiligt sich der Bund mit über einer Milliarde Franken jährlich an den Kosten der Reform, wobei rund 150 Millionen Franken in die Nordwestschweiz fliessen. Damit wird der Handlungsspielraum der Kantone erhöht.
Ein Ja zur USR III sichert zehntausende Arbeitsplätze in der Nordwestschweiz, vergrössert den finanziellen Spielraum der Kantone für ihre eigenen Reformen und gibt den Kantonen die nötigen Instrumente, um im Standortwettbewerb zu bestehen.
