|
Bei Anmeldung eines Kindes bestimmt der Wohnort, welcher Schulpsychologische Dienst und welche Person sich mit Ihrem Anliegen beschäftigt. Für Lehrpersonen, die sich selber beraten lassen wollen, ist der Schulstandort entscheidend. Eine freie Wahl der Beratungsperson ist nicht vorgesehen und macht meistens keinen Sinn: Die PsychologInnen vor Ort kennen die lokalen Verhältnisse, die Angebote der Schule und deren Struktur. Sie sind deshalb am besten in der Lage, Lösungen für Ihre Fragen zu finden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Wechsel der Beratungsperson durch die Kreisstellenleitung bewilligt werden. Auf der untenstehenden Karte wird ersichtlich, welche Gemeinden zu welchen Standorten gehören. Adressen und Telefonnummern sehen Sie in der Spalte rechts. Eine Liste mit den ortszuständigen Schulpsychologinnen und -psychologen kann als PDF-Format heruntergeladen werden. |