Zusatzbeiträge

> Finanzausgleich

Der zusätzliche Ausgleich durch die Zusatzbeiträge ist neu und stellt neben dem horizontalen Ausgleich eine zweite Verteilung dar. Diese ist notwendig, weil sonst die Finanzversorgung der 36 steuerkraftschwächsten Gemeinden gegenüber dem alten Finanzausgleich über Gebühr reduziert worden wäre. Eine einzelne Gemeinde erhält maximal einen Zusatzbeitrag von 200'000 Franken. Insgesamt werden im Jahr 2010 Zusatzbeiträge von voraussichtlich rund 4,9 Millionen Franken ausgerichtet. Die Zusatzbeiträge werden allerdings nur ausgerichtet, wenn der Steuerfuss einer Gemeinde mindestens dem Durchschnittssteuerfuss der Gebergemeinden entspricht.
Alimentiert werden die Zusatzbeiträge (wie auch die Einzelbeiträge) aus dem Ausgleichsfonds, der von den Gemeinden gemäss ihrer Einwohnerzahl geäufnet wird. Die Höhe des Betrags richtet sich jeweils nach dem Bedarf und darf 30 Franken pro Einwohner und Jahr nicht überschreiten (im Jahr 2010 voraussichtlich 18 Franken pro Einwohner).


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