Ziele und Aufgaben

Der Kantonsapotheker bzw. die Kontrollstelle für Heil- und Betäubungsmittel stehen im Dienste der Gesundheit von Patienten und Konsumenten.


Ziele der Dienstleistungen im Bereich der Heilmittel sind:


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Versorgung der Bevölkerung im Kanton Basel-Landschaft mit sicheren, nach anerkannten Richtlinien hergestellten, geprüften und zugelassenen Heilmitteln

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Abgabe bzw. Vertrieb von Heilmitteln durch berechtigte Personen und Betriebe, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen

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Schutz von Patienten bzw. Konsumenten vor Täuschung

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Gesundheitsförderung im Heilmittelbereich und Bekämpfung von Missbrauch



Zu den hauptsächlichen Aufgaben des Kantonsapothekers bzw. der Kontrollstelle für Heil- und Betäubungsmittel gehören deshalb:


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Vollzug und Überwachung der Einhaltung der eidgenössischen und kantonalen Heil- und Betäubungsmittelgesetze im Rahmen der Zuständigkeit

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Kontrolle aller Betriebe, die Heilmittel herstellen, lagern, vertreiben oder abgeben, soweit der Kanton dafür zuständig ist

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Überwachung der im Heilmittelbereich tätigen Personen und des gesamten Heilmittelverkehrs (Werbung, Anzeigen, Publikationen etc.) auf dem Kantonsgebiet in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) und weiteren Behörden

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Erteilen der im Heilmittelbereich erforderlichen Bewilligungen bzw. Erlassen von Verfügungen

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Information und Beratung von Personen, privaten Institutionen oder Behörden in Heilmittelfragen

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Entsorgung von Betäubungsmitteln