Der Kantonsapotheker bzw. die Kontrollstelle für Heil- und Betäubungsmittel stehen im Dienste der Gesundheit von Patienten und Konsumenten.
Ziele der Dienstleistungen im Bereich der Heilmittel sind:
- | Versorgung der Bevölkerung im Kanton Basel-Landschaft mit sicheren, nach anerkannten Richtlinien hergestellten, geprüften und zugelassenen Heilmitteln |
- | Abgabe bzw. Vertrieb von Heilmitteln durch berechtigte Personen und Betriebe, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen |
- | Schutz von Patienten bzw. Konsumenten vor Täuschung |
- | Gesundheitsförderung im Heilmittelbereich und Bekämpfung von Missbrauch |
Zu den hauptsächlichen Aufgaben des Kantonsapothekers bzw. der Kontrollstelle für Heil- und Betäubungsmittel gehören deshalb:
- | Vollzug und Überwachung der Einhaltung der eidgenössischen und kantonalen Heil- und Betäubungsmittelgesetze im Rahmen der Zuständigkeit |
- | Kontrolle aller Betriebe, die Heilmittel herstellen, lagern, vertreiben oder abgeben, soweit der Kanton dafür zuständig ist |
- | Überwachung der im Heilmittelbereich tätigen Personen und des gesamten Heilmittelverkehrs (Werbung, Anzeigen, Publikationen etc.) auf dem Kantonsgebiet in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) und weiteren Behörden |
- | Erteilen der im Heilmittelbereich erforderlichen Bewilligungen bzw. Erlassen von Verfügungen |
- | Information und Beratung von Personen, privaten Institutionen oder Behörden in Heilmittelfragen |
- | Entsorgung von Betäubungsmitteln |