Wunschkontrollschilder / Versteigerung


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Versteigerung

 

Ein- bis vierstellige Kontrollschilder für Personenwagen, ein- bis dreistellige Kontrollschilder für Motorräder, sowie weitere, ausgesuchte Kontrollschilder können online ersteigert werden.


Startgebote - Kontrollschilder für Personenwagen

Schilder

Preis (CHF)

BL 1 - BL 9

4'000.00

BL 10 - BL 99

3'000.00

BL 100 - BL 999

2'000.00

BL 1'000 - BL 4'999

1'000.00

BL 10'000 - BL 99'999

240.00

ab BL 100'000

200.00


Startgebote - Kontrollschilder für Motorräder

Schilder

Preis (CHF)

BL 1 - BL 9

2'000.00

BL 10 - BL 99

1'500.00

BL 100 - BL 999

500.00

BL 1'000 - BL 9'999

200.00

ab BL 10'000

200.00

 

 

Hier gehts zur Versteigerung




Wunschkontrollschilder

Alle verfügbaren Kontrollschilder, welche nicht in die Versteigerung gelangen, können gegen eine Zusatzgebühr online reserviert werden.



Gebühren - Kontrollschilder für Personenwagen

Schilder

Preis (CHF)

BL 20'000 - BL 99'999

240.00

ab BL 100'000

200.00

Gebühren - Kontrollschilder für Motorräder

Schilder

Preis (CHF)

BL 1'000 - BL 9'999

200.00

ab BL 10'000

200.00

 

 

Hier gehts zu den Wunschkontrollschildern




Automatische Zuteilung

Personen, welche kein Wunschkontrollschild beziehen möchten, erhalten bei der Einlösung automatisch das tiefste verfügbare sechsstellige Kontrollschild (Motorrad: fünfstellig).



Diverses

 

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Reservierte Kontrollschilder müssen innerhalb von 60 Tagen auf ein bestehendes oder neues Fahrzeug eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Recht zum Bezug dieser Schilder

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Die Gebühren für Wunschkontrollschilder müssen direkt bei der Einlösung bar bezahlt werden (ec-direkt und Postcard vorhanden).

-

An unseren Schaltern und auf unserer Internetseite sind die Daten jederzeit aktuell. Da diese laufend ändern, können keine telefonischen Auskünfte über vorhandene Kontrollschilder erteilt werden. Ein Listenversand findet nicht statt.

-

Die Einlösung von Wunschkontrollschildern hat auf die genannte begünstigte oder berechtige Person (§ 4 der Verordnung über die Zuteilung von Kontrollschildern) zu erfolgen. Die Immatrikulation auf Dritte ist nicht zulässig.



Gesetzliche Grundlagen

 

-

Verordnung über die Zuteilung von Kontrollschildern (SGS 145.38)

-

Verordnung über die Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle (SGS 145.36)


 

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