Wunschkontrollschilder / Versteigerung |
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Versteigerung |
Ein- bis vierstellige Kontrollschilder für Personenwagen, ein- bis dreistellige Kontrollschilder für Motorräder, sowie weitere, ausgesuchte Kontrollschilder können online ersteigert werden. |
Startgebote - Kontrollschilder für Personenwagen
Schilder | Preis (CHF) |
BL 1 - BL 9 | 4'000.00 |
BL 10 - BL 99 | 3'000.00 |
BL 100 - BL 999 | 2'000.00 |
BL 1'000 - BL 4'999 | 1'000.00 |
BL 10'000 - BL 99'999 | 240.00 |
ab BL 100'000 | 200.00 |
Startgebote - Kontrollschilder für Motorräder
Schilder | Preis (CHF) |
BL 1 - BL 9 | 2'000.00 |
BL 10 - BL 99 | 1'500.00 |
BL 100 - BL 999 | 500.00 |
BL 1'000 - BL 9'999 | 200.00 |
ab BL 10'000 | 200.00 |
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Hier gehts zur Versteigerung |
Wunschkontrollschilder |
Alle verfügbaren Kontrollschilder, welche nicht in die Versteigerung gelangen, können gegen eine Zusatzgebühr online reserviert werden. |
Gebühren - Kontrollschilder für Personenwagen
Schilder | Preis (CHF) |
BL 20'000 - BL 99'999 | 240.00 |
ab BL 100'000 | 200.00 |
Gebühren - Kontrollschilder für Motorräder
Schilder | Preis (CHF) |
BL 1'000 - BL 9'999 | 200.00 |
ab BL 10'000 | 200.00 |
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Hier gehts zu den Wunschkontrollschildern |
Automatische Zuteilung |
Personen, welche kein Wunschkontrollschild beziehen möchten, erhalten bei der Einlösung automatisch das tiefste verfügbare sechsstellige Kontrollschild (Motorrad: fünfstellig). |
Diverses |
- | Reservierte Kontrollschilder müssen innerhalb von 60 Tagen auf ein bestehendes oder neues Fahrzeug eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Recht zum Bezug dieser Schilder |
- | Die Gebühren für Wunschkontrollschilder müssen direkt bei der Einlösung bar bezahlt werden (ec-direkt und Postcard vorhanden). |
- | An unseren Schaltern und auf unserer Internetseite sind die Daten jederzeit aktuell. Da diese laufend ändern, können keine telefonischen Auskünfte über vorhandene Kontrollschilder erteilt werden. Ein Listenversand findet nicht statt. |
- | Die Einlösung von Wunschkontrollschildern hat auf die genannte begünstigte oder berechtige Person (§ 4 der Verordnung über die Zuteilung von Kontrollschildern) zu erfolgen. Die Immatrikulation auf Dritte ist nicht zulässig. |
Gesetzliche Grundlagen |
- | Verordnung über die Zuteilung von Kontrollschildern (SGS 145.38) |
- | Verordnung über die Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle (SGS 145.36) |
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