Gruppenworkshops |
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In Zusammenarbeit mit freischaffenden Kinder- und Jugendpsychiatern und Psychologen werden als Ergänzung zu jugendstrafrechtlichen Strafen Gruppenworkshops mit ganzen Tätergruppen durchgeführt. Ziel ist es, die betreffenden Jugendlichen darin zu unterstützen, ihr Verhalten in der Gruppe bewusst zu machen und mit neuen Handlungsmöglichkeiten zu experimentieren.
Obwohl sich Polizei und Jugendanwaltschaft bemühen, bei den betroffenen Jugendlichen durch ihre Interventionen einen Denkprozess auszulösen, erscheint es im Bereich von Gruppendelikten als sinnvoll, im Einzelfall erweiterte Anstrengungen zu unternehmen, um bei den Jugendlichen eine nachhaltige Verhaltensveränderung anzuregen. Um diesen Prozess zu unterstützen, können Tätergruppen durch die Jugendanwaltschaft zu einem Gruppenworkshop verpflichtet werden. Über einen Zeitraum von vier bis sechs 2 bis 3-stündigen Gruppensitzungen hinweg setzen sich die Jugendlichen unter fachlicher Anleitung nochmals intensiv mit ihrer gemeinsam begangenen Tat auseinander. Die Schwerpunkte der Aufarbeitung liegen im Bereich der Gruppenprozesse, in der Klärung der Umstände, welche zur Tat selbst geführt haben und bei Fragen des eigenverantwortlichen Handelns. Diese Form der Tatverarbeitung in Gruppen erscheint namentlich in Fällen von gemeinsam begangenen Gewaltdelikten, bei sexuellen Übergriffen sowie bei Ausschreitungen nach Fussballspielen als besonders nützlich und wirksam! Im Kanton Zürich werden mit diesem Vorgehen bereits seit längerer Zeit gute Erfahrungen gemacht. Diese ergänzende Sanktionsform - als eine Mögliche neben einer eigentlichen Strafe - erscheint auch uns als sinnvoll. Sie kommt insbesondere in jenen Fällen zum Tragen, in denen eine Strafe alleine zu kurz greift und weder eine stationäre Massnahme noch eine psychiatrische Behandlung erforderlich erscheint.