Wohnen im Alter |
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Allen Menschen liegt daran, selbstbestimmt, selbständig und in Würde alt zu werden. Dazu bedarf es eines sozialen Netzes mit bedürfnisorientierten Wohnformen und Dienstleistungen. |
Die Arbeitsgruppe Senioren und Betagte der Gesundheitsförderung Baselland hat eine Studiengruppe beauftragt, die Angebote in Bezug auf das Wohnen im Alter im Kanton BaselLandschaft zu prüfen, auf notwendige Veränderungen und Lücken hinzuweisen und ihr über die Resultate zu berichten. Der vorliegende Bericht versteht sich als Diskussionsbeitrag.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der vorliegende Bericht keine detaillierte Bestandesaufnahme in qualitativer und quantitativer Hinsicht enthält und keine eingehende Darstellung der finanziellen Aspekte des Wohnens im Alter beinhaltet. Auf die zahlreichen, das selbständige Wohnen unterstützenden Dienste wird im Bericht hingewiesen. Jedoch konnte es nicht Aufgabe der Studiengruppe sein, diese wichtige Sparte der Altershilfe vertieft zu bearbeiten.
Bei der Arbeit an diesem Bericht hat sich der Eindruck verfestigt, dass älteren Menschen im Kanton BaselLandschaft im Bereich Wohnen ein vielfältiges Angebot zur Verfügung steht. Dieses ist in den nächsten Jahren aus demografischen Gründen anzupassen. Ausserdem ist zu beachten, dass die «neuen Alten» (als «neue Alte» versteht die Studiengruppe selbstbewusste Menschen, die schulisch und beruflich gut ausgebildet sind, dank 1., 2. und 3. Säule materiell im Alter gesichert leben und gewohnt sind, sich ferienhalber oder beruflich in anderen Ländern zu bewegen) veränderte Bedürfnisse auch bezüglich des Wohnens im Alter haben. Diesen ist in Zukunft ebenfalls Rechnung zu tragen.
Die Studiengruppe erhofft sich, nach der Diskussion des Berichtes in der Arbeitsgruppe Senioren und Betagte, eine weitere Vertiefung des Themas durch Stellen der öffentlichen Hand und durch zuständige Fachorganisationen. Ebenso erwartet die Gruppe, dass notwendige Realisierungsschritte umgesetzt werden.
II. Soziodemografische Gesichtspunkte
Als beste Möglichkeit des Wohnens im Alter wurde im Rahmen der Untersuchung der Pro Senectute Baselland (Bericht «Alter», 1995) sowohl von Schlüsselpersonen der Altersbetreuung als auch von befragten Einzelpersonen die eigene Wohnung genannt. Diese Wohnform ist bei den Betagten im Kanton Basel-Landschaft auch die am stärksten verbreitete. Gemäss Volkszählung 1990 lebten von den Betagten ab 65 Jahren 89% und von den Hochbetagten (80+) 71% in der eigenen Wohnung. 4% der über 64Jährigen und 8% der über 79Jährigen wohnten mit Verwandten zusammen. Lediglich 6% der über 64Jährigen und ein Fünftel der über 79Jährigen lebten am Stichtag in Kollektivhaushalten (Alters und Pflegeheime, Heilstätten, Spitäler).
Tabelle 1: Betagte Wohnbevölkerung in Privat und Kollektivhaushalten im Kanton BaselLandschaft, 1990
| 65+ | 80+ |
In Privathaushalt | 93.9% | 79.8% |
- als Haushaltsvorstand | 89.2% | 71.2% |
- bei Verwandten | 3.8% | 7.7% |
- anderes | 0.8% | 1.0% |
In Kollektivhaushalt | 6.1% | 20.2% |
Im Zusammenhang mit der demografischen Alterung hat die Zahl der alleinlebenden Betagten in den letzten Jahrzehnten zugenommen, trotzdem lebte im Jahr 1990 unter den Betagten ab 65 Jahren in Privathaushalten nur rund eine von vier Personen allein. Vor allem auf Grund der höheren Lebenserwartung und des höheren Verwitwungsrisikos sind die Frauen bei den Alleinlebenden wesentlich stärker vertreten als die Männer. Allerdings darf von einer Situation des Alleinlebens nicht automatisch auf eine soziale Isolation geschlossen werden.
Tabelle 2: Zahl der Einwohner in den Altersklassen ab 65+, 1995 und 2010 (Projektion) und deren Veränderung im Kanton Basel-Landschaft
Altersklassen | Personen 1995 | Personen 2010 | Veränderung 1995-2010 | Veränderung 1995-2010 |
Absolut | in% | |||
65 - 79 | 26'304 | 37'300 | + 10'996 | 0.418 |
80+ | 7'715 | 11'600 | + 3'885 | 0.504 |
Zwischen 1995 und 2010 (Projektion) ist eine wesentliche Erhöhung der Zahl der betagten Einwohner (65+) zu erwarten. Der Anteil der über 64Jährigen an der Bevölkerung lag 1995 bei 14% und dürfte sich bis im Jahr 2010 auf rund 20% vergrössern.
III. Bestandesaufnahme
1. Wohnformen (Wohnformen, die in Baselland bereits bestehen)
Die Studiengruppe «Wohnen im Alter» hat im Folgenden versucht, eine Beurteilung der einzelnen Wohnformen vorzunehmen.
1.1 Wohnen in Privathaushalten
Dazu zählt die Studiengruppe:
- | Wohnen im Privathaushalt, ohne Unterstützung |
- | Wohnen im Privathaushalt, mit Unterstützung durch Partner/in |
- | Wohnen im Privathaushalt, mit Unterstützung durch Verwandte oder andere Personen (Wohnen im Privathaushalt mit Unterstützung durch professionelle Dienstleister siehe unten) |
Der Bericht «Alter» von Pro Senectute Baselland (1995) zeigt deutlich auf, dass das Verbleiben in der bisherigen Wohnung und Umgebung als meist gewünschte Form des Wohnens im Alter angesehen wird, die im Rahmen des Möglichen Selbständigkeit und Unabhängigkeit sicherstellt. Notwendige Hilfeleistungen werden durch vertraute Menschen angeboten. Es ist anzunehmen, dass der Umfang dieser Unterstützungsleistungen sehr gross ist. Statistisch erhärtete Daten in Bezug auf die quantitativen Aspekte dieser Hilfeleistungen sind für Baselland nicht bekannt. | |
Wohnen im Privathaushalt mit Unterstützung durch professionelle Dienstleister
Auch hier trifft der Senior / die Seniorin eine Wahl für die vertraute Wohnung und Umgebung. Durch die Inanspruchnahme professioneller Hilfe sind fachliche Dienstleistungen gewährleistet. Für den hilfeleistenden Angehörigen ist die Gefahr einer Überforderung kleiner, da er durch den professionellen Dienst begleitet und entlastet wird.
Für ältere HilfeempfängerInnen ist es aus biografischen Gründen oft schwierig, manchmal beinahe unmöglich, Hilfeleistungen seitens einer «fremden» Person bzw. Organisation zu akzeptieren. Für das Gemeinwesen, aber auch für die Krankenversicherungen entstehen durch Beiträge an professionelle Dienstleistungsorganisationen zum Teil ansehnliche Kosten.
1.2 Wohnen in Privathaushalten im Rahmen von Alterssiedlungen
Wohnen in Alterswohnungen mit bescheidenen Dienstleistungen
Alterswohnungen sind in der Regel in Alterssiedlungen zusammengefasst. Mit regionalen Unterschieden dürfte im Kanton Basel-Landschaft die vorhandene Zahl von Alterswohnungen den aktuellen Bedarf decken.
Bei Alterswohnungen handelt es sich um eine Form, die unabhängiges Wohnen im Alter weitgehend sicherstellt. Dank kantonaler und teilweise kommunaler Investitionsbeiträge sind die Mieten in der Regel kostengünstiger als auf dem privaten Wohnungsmarkt.
Die Inanspruchnahme einer Alterswohnung geht meistens einher mit dem Verlassen der gewohnten Umgebung. Bei geringen hauseigenen Dienstleistungen besteht die Gefahr eines verfrühten Eintritts in ein Alters und Pflegeheim.
Gesetzliche Grundlagen müssen noch abgeklärt werden.
Alterswohnungen mit ausgebauten Dienstleistungen
Alterswohnungen mit ausgebauten Dienstleistungen sind oft mit einem nahen Alters und Pflegeheim in einem Alterszentrum zusammengefasst.
Diese Wohnform ermöglicht ein Wohnen in Sicherheit, vor allem durch ein ausreichendes Betreuungs- und Dienstleistungsangebot. Dieses wird durch die Verwaltung einer Alterssiedlung oder vom nachbarlichen Heim sichergestellt. Ebenso stehen Veranstaltungen und weitere Angebote der Heime für Bewohner/innen von Alterssiedlungen offen.
1.3 Wohnen in Privathaushalten mit Dritten
Wohnen bei Angehörigen oder Dritten
So ideal diese traditionelle Wohnform erscheint, dürfte sich diese in der heutigen Zeit zahlenmässig kaum wesentlich vergrössern lassen. Gründe: Vermehrte Berufstätigkeit von Frauen, zu kleine Wohnungen, eigene Bedürfnisse der Familien. Auch wünschen Betagte, Angehörige oder Dritte oft kein so enges Zusammenwohnen.
Mit dieser Wohnform sind soziale Kontakte sichergestellt. Die Hilfeleistungen werden durch vertraute Verwandte oder bekannte Dritte ausgeführt. Das Gemeinwesen muss kaum mit Kostenfolgen rechnen.
Die Aufnahme einer betagten Person und die Gewährleistung von Dienstleistungen können bei Aufnehmenden im Einzelfall zu persönlichen und finanziellen Problemen (Überforderungen) führen.
Aufnahme von Dritten in der eigenen Wohnung
Ältere Menschen bewohnen teilweise Häuser bzw. Wohnungen, die zu gross geworden sind. Mit der Aufnahme von Dritten, zum Beispiel Studenten/innen, kann vorhandener Wohnraum sinnvoller genutzt werden. Vertraglich können gewisse Dienstleistungen seitens des neuen Wohnpartners vereinbart werden. Die Studiengruppe «Wohnen im Alter» nimmt an, dass diese Wohnform in Baselland auf Grund privater Initiative besteht.
Es handelt sich um eine Wohnform, die für beide Wohnparteien vorteilhaft sein kann. Allerdings ist von beiden Seiten ein hohes Mass an Vertrauen und Toleranz erforderlich. Es dürfte jedoch schwierig sein, beim Ausscheiden des/der Wohnpartners/in sofort geeigneten Ersatz zu finden.
1.4 Wohnen in Kollektivhaushalten
Wohnheime
Beim Wohnheim handelt es sich um eine Wohnform, bei der Dienstleistungen à la carte beansprucht werden können. Die Wohnheime sind in der Regel der Infrastruktur eines Alters- und Pflegeheimes angeschlossen und vor allem für weitgehend selbständige Bewohner/innen geeignet. Derartige Heimformen sind in der Lage, ein hohes Mass an Wohnlichkeit sicherzustellen und individuellen Wünschen vermehrt Rechnung zu tragen.
Da ältere Menschen immer später einen geschützten Wohnrahmen in Anspruch nehmen, dürfte der Bedarf an Wohnheimplätzen beschränkt bleiben.
Familienpflege / Pflegewohngruppen
In der Dokumentation «Familienpflege und Kleinheime» (für das Emmental) wird Familienpflege folgendermassen umschrieben: Betreuung und Pflege von max. 5 älteren Menschen, die mit den Pflegenden nicht nahe verwandt sind.
Im Kanton BaselLandschaft bestehen durch Privatinitiative einige wenige Angebote an Familienpflege. Die Anbietenden verfügen in der Regel über eine pflegerische Ausbildung.
Pflegewohngruppen werden von Privaten, in Binningen z. B. von einer gemeinnützigen Organisation oder von Alters und Pflegeheimen angeboten. Pflegewohngruppen weisen niedrige Bettenzahlen (5 bis 15 Betten) auf.
Die Überschaubarkeit dieser Einrichtung ermöglicht persönlichere Beziehungen. Verwirrte Bewohner/innen können sich oft besser zurechtfinden als in grösseren Heimen.
Alters und Pflegeheime
Im Kanton Basel-Landschaft sind bei diesem Angebot regionale Engpässe nicht zu übersehen. Die Heime sind geografisch gut verteilt. Verschiedene Heime werden in baulicher Hinsicht erneuert und ergänzt. Vor allem stehen die Schaffung von Einzelzimmern und von Infrastruktur-Räumen im Vordergrund. Viele Heime nehmen Zentrumsfunktionen (Entlastungs und Notfallbetten, offenes Restaurant, Dienstleistungsangebote, Veranstaltungen u. a.) wahr, die auch ausserhalb des Heimes Wohnenden zugänglich sind. Bewohner/innen können aktivierende Dienste und weitere Angebote in Anspruch nehmen. Einzelne Heime führen auch Wohnheime, Pflegegruppen oder Alterssiedlungen. |
In Alters und Pflegeheimen ist die Versorgung mit bedürfnisgerechten Dienstleistungen durch fachlich geschultes Personal sichergestellt. Sicherheit und Qualität der Dienstleistungen werden durch zuständige Stellen überprüft.
In den letzten 15 Jahren erfolgte eine grosse Veränderung: Altersheimplätze wurden in Pflegeheimplätze umgewandelt. Heute kann davon ausgegangen werden, dass rund 90% der Bewohner/innen in Alters und Pflegeheimen pflegerische Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Betagte zögern einen Heimeintritt so lange wie möglich hinaus. Dies führt dazu, dass die Verweildauer kürzer wird. Infolge des hohen Alters (in der Regel deutlich über 80 Jahre) ist die Eingewöhnung oft erschwert.
Der Kanton Basel-Landschaft und seine Gemeinden weisen ein sinnvolles Finanzierungssystem hinsichtlich der Investitionskosten (Kanton; an die Trägerschaften) und Betriebskosten (Gemeinden; ausgerichtet an die Bewohner/innen) auf. Für das Gemeinwesen haben Alters- und Pflegeheime ansehnliche Kosten zur Folge.
Geriatrie und Psychogeriatrie
Spitaleinrichtungen, insbesondere Akutspitäler und kliniken haben nicht zum Hauptziel, hohe Wohnqualität für ältere Mitbürger/innen sicherzustellen. Wir weisen deshalb lediglich auf Abteilungen in Spitälern hin, die spezielle diagnostische, therapeutische und pflegerische Aufträge in Bezug auf ältere Menschen wahrnehmen:
- | Kantonsspital Liestal |
- | Kantonsspital Bruderholz, Geriatrische Klinik (Abklärung, Rehabilitation) |
- | Kantonsspital Laufen, Geriatrie-Pflegeabteilung |
- | Kantonale Psychiatrische Klinik Liestal, Psychogeriatrische Abteilungen |
- | Kantonales Altersheim Liestal |
In diesen Häusern werden ältere Patient/innen behandelt und gepflegt, die für kürzere oder längere Zeit oder dauernd eine spitalärztliche Betreuung nötig haben. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass das Krankenversicherungsgesetz nach Beendigung der spitalärztlichen und spitalpflegerischen Aufgaben einen Transfer in ein Heim oder nach Hause fordert und diesen durch reduzierte Kostenentgelte auch durchzusetzen vermag.
Hospiz
Mit dem Hospiz im Park in Arlesheim besteht eine Klinik für palliative Medizin, Pflege und Begleitung. Insbesondere werden in diesem Haus Menschen in ihren letzten Lebenswochen und Lebensmonaten pflegerisch, ärztlich und seelisch betreut. Ebenso stellt das Hospiz Betten zur Entlastung von Angehörigen zur Verfügung.
1.5 Weniger gebräuchliche Wohnformen
Gegenwärtig kommt den weniger gebräuchlichen Wohnformen, z. B. Wohnen im Wohnmobil, im Hotel, im Ausland, zahlenmässig noch kaum Bedeutung zu. Die zukünftige Entwicklung ist schwierig abzuschätzen. Die neue Generation von älteren Menschen bringt andere Lebenserfahrungen mit. Sie bewegt sich selbstverständlicher im Ausland und hat sich im Leben häufig auf Neues einstellen müssen. Der Umgang mit den neuen Kommunikationsmedien bringt vielfältige Beziehungen zu Menschen in aller Welt. Diese Generation ist unternehmungslustig, erfreut sich in der Regel guter Gesundheit und wird die Freiheit des Ruhestandes auskosten wollen. Die Studiengruppe nimmt aus diesen Gründen an, dass ältere Menschen in Zukunft vermehrt eine dieser heute eher weniger gebräuchlichen Wohnformen wählen werden, wenn auch nur für eine bestimmte Zeit ihres Lebens.
Mobiles Wohnen (z. B. im Wohnmobil)
Manche ältere Menschen können sich nach der Pensionierung den Traum erfüllen, einige Jahre ein freies und ungebundenes Nomadenleben zu führen. Dabei wird meist eine Wohnung im Herkunftsland beibehalten, um bei Schwierigkeiten auf eine feste Bleibe zurückgreifen zu können. Manche fahren auch nur für den Winter regelmässig in südlichere Regionen.
Bedingung für diese Wohnform ist eine gute Gesundheit und Freude an immer wieder Neuem.
«Überwintern» in Zweitwohnungen
Diese Form des Wohnens hat den Vorteil, dass der Zweitwohnort mit seiner Infrastruktur vertraut wird und z. T. auch Freundschaften mit Einheimischen, aber auch mit Gästen erlaubt, die sich ebenfalls jährlich wieder einfinden.
Wohnen im Hotel
Viele, hauptsächlich kleinere Familienbetriebe in der ganzen Schweiz sind an Dauermietern interessiert, um die tote Saison überbrücken zu können und bieten deshalb günstige Preise, auch bei Vollpension. Es gibt vereinzelt auch Hotels für Senioren/innen. So kann sich ein älterer Mensch den Traum vom Wohnen in einer landschaftlich schönen Gegend erfüllen. Teilweise besteht die Möglichkeit, sich nach Belieben an den vielfältigen Aufgaben eines Hotelbetriebes zu beteiligen.
Diese Wohnform wird bei Pflegebedürftigkeit aufgegeben werden müssen, nicht anders als beim Wohnen in der eigenen Wohnung.
Wohnen im Ausland
Die definitive Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland wird in der Regel von älteren Menschen in Betracht gezogen, die zu diesem Gastland schon lange einen besonderen Bezug haben, sei es, weil sie selber, der Partner oder die Partnerin von dort stammen oder sie ein anderes Land während vieler Ferien kennen und schätzen gelernt haben. Der Wunsch, dort zu leben, konnte jedoch auf Grund von beruflicher oder familiärer Gebundenheit nicht früher realisiert werden.
Eine Variante davon ist das Wohnen in Ländern mit sehr niedrigen Lebenshaltungskosten, das sich anbieten kann, um mit finanziellen Mitteln, die in der Schweiz nur für das Nötigste reichen, sehr komfortabel leben zu können. Nicht immer ist jedoch in diesen Ländern eine rasche und westlichen Standards entsprechende medizinische Versorgung möglich. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist die sich möglicherweise verändernde politische Lage.
2. Dienste und Einrichtungen, die Wohnen in der gewohnten Umgebung unterstützen
Tagesstätten (Tagesheime, Tagespensionen) sind ein wichtiger Teil des gesamten Betreuungs und Entlastungsangebot. Sie sind ein Bindeglied zwischen ambulanter und stationärer Betreuung. Konzepte und insbesondere die Öffnungszeiten sind unterschiedlich. Die Tagespauschalen gehen zu Lasten der Besucher/innen. Zusammen mit allfälligen Kosten für Spitexdienste erhöht sich die finanzielle Belastung. |
2.2 Entlastungs- und Notfallbetten
Derartige Betten werden von Alters- und Pflegeheimen angeboten. Teilweise stehen auch bei Privaten, Hotels, Erholungsheimen u. a. Betten für Kur- und Ferienaufenthalte zur Verfügung. Das heutige Angebot reicht nicht aus, speziell in Ferienzeiten.
Entlastungs- und Notfallbetten dienen ebenfalls der Entlastung von betreuenden und pflegenden Partner/innen und Angehörigen. Die Inanspruchnahme dieses Angebotes führt oft auch zu einem Abbau der Schwellenangst gegenüber einem späteren Heimeintritt.
2.3 Spitex und andere Dienste
Es gibt Spitexdienste im ganzen Kanton Baselland. Diese sind örtlich ausgerichtet und bieten Haus und Krankenpflege an. Mahlzeiten, Hilfsmittel und Besuchsdienste, Nachtwachen, Notrufmöglichkeit sind einige weitere ergänzende Dienste unterschiedlicher (gemeinnütziger und kommerzieller) Anbieter. Diese und die Spitex leisten Wesentliches bei der häuslichen Unterstützung und ermöglichen damit auch das längere Verbleiben in der gewohnten Umgebung. Auch tragen sie dazu bei, dass die niedrigen basellandschaftlichen Richtquoten in Bezug auf die Zahl der Alters- und Pflegeheimbetten eingehalten werden können.
Die örtlichen Spitexorganisationen im Baselbiet betreuen pflegerisch eine hohe Personenzahl (1999 gesamthaft über 8'200 Personen). Neben den Leistungsverrechnungen tragen der Bund, die Gemeinden und die Krankenversicherungen zur Kostendeckung bei.
Aufgrund der Spitex-Ausbildungsverordnung beteiligt sich der Kanton wesentlich an den Kosten für die Aus- und Weiterbildung der Spitex-MitarbeiterInnen.
2.4 Familien-, Nachbarschafts- und andere Freiwilligenarbeit
Familien, Nachbarschafts und Freiwilligenarbeit ergänzt und bereichert die bezahlte Arbeit. Sie tritt zu ihr nicht in Konkurrenz. Die vielfältigen und in aller Regel unentgeltlichen Dienstleistungen durch Familienmitglieder, Nachbarn und andere Freiwillige tragen ganz wesentlich dazu bei, dass ältere Menschen länger und in guter Lebensqualität in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können. Ohne diese vielen tatkräftigen Frauen (es sind überwiegend Frauen, die derartige Dienste leisten) wäre es mit der Altersarbeit in Baselland und anderen Regionen der Schweiz schlecht bestellt. Professionelle Dienste können aus personellen und finanziellen Gründen diese Aufgaben nicht zusätzlich übernehmen.
Die Studiengruppe ist der Ansicht, dass diese Dienstleistungen von Nachbarn und Freiwilligen seitens der Gemeinde und Kantonsbehörden, aber auch seitens der Öffentlichkeit, zu wenig gewürdigt werden.
Der Verein «Koordination Freiwilligen-Arbeit Kanton Bern» hat sich zum Ziel gesetzt, gesamtschweizerische, zeitgemässe Rahmenbedingungen zu schaffen wie: Arbeitsbedingungen, grosszügige Spesenregelung und Versicherung, Weiterbildung sowie Sozialzeitausweis (siehe auch im Anhang «Standards der Freiwilligenarbeit»). Ein solcher Ausweis würde die freiwillig, ehrenamtlich geleistete Arbeit dokumentieren; dies im Hinblick auf die zukunftsgerichtete Forderung nach Anrechenbarkeit bei den Sozialversicherungen sowie nach einem Steuerabzug, vergleichbar mit demjenigen für gespendetes Geld.
3. Alt und Jung
Tabelle 1 zeigt, dass lediglich 3.8% der über 65-Jährigen (7.7% der über 80-Jährigen) zusammen mit Verwandten wohnen. Diese Wohnform gewährleistet in der Regel ausreichend Kontakte mit jüngeren Generationen.
In Sissach besteht eine, von einer gemeinnützigen Stiftung erbaute gemischte Siedlung («Zytglogge»). Ziel ist es, in der gleichen Überbauung Wohnraum für junge Familien und für ältere Menschen anzubieten. Das Herz der Siedlung ist ein Platz der Begegnung.
Es kann auch ein Projekt in Basel erwähnt werden. Mit diesem werden 21/2-Zimmer-Wohnungen an ältere Menschen vermietet. Im gleichen Haus stehen jüngeren Familien 41/2-Zimmer-Wohnungen zur Verfügung. Wenn sich die Familien bereit finden, für eine ältere Person Betreuung und leichtere Dienstleistungen zu übernehmen, wird eine Entschädigung ausgerichtet.
In vielen Wohnüberbauungen wohnen Jung und Alt zusammen, allerdings oft ohne nähere Beziehungen zueinander. Zu beobachten ist auch, dass in vereinzelten Überbauungen die Mieter/innen, Wohnungseigentümer/innen zusammen alt geworden sind und in der nächsten Wohnumgebung kaum Beziehungen zu anderen Generationen möglich sind. Gleiche Feststellungen lassen sich für gewisse Strassen und Quartiere treffen.
Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass viele ältere Menschen im Rahmen ihrer Familie oder / und von Organisationen den Kontakt zu anderen Generationen pflegen.
4. Wohnformen, die in Baselland noch nicht existieren
4.1 Wohnen in Privathaushalten
Folgende weiteren Wohnformen werden möglicherweise in Zukunft an Bedeutung gewinnen:
Seniorinnen / Senioren-Wohngemeinschaften
Spätestens, wenn wohngemeinschaftserfahrene Menschen sich Gedanken über das Wohnen im Alter machen, dürften Seniorinnen/Senioren-Wohngemeinschaften ein wichtiges Thema werden. Die bisherigen Projekte konnten im Kanton Basel-Landschaft nicht bis zur Realisation geführt werden, respektive sind der Studiengruppe nicht bekannt. Möglicherweise bestehen im privaten Rahmen Wohngemeinschaften für Senioren/innen.
Altersresidenzen / Servicehäuser mit eigenen Dienstleistungen
Altersresidenzen oder Servicehäuser können zwischen Alterswohnungen und Alters- und Pflegeheimen angesiedelt werden. Diese bieten Dienstleistungen (Mahlzeiten, Kurzzeitpflege, Reinigung, Aktivitäten u. a.) und, gegenüber Alterswohnungen, grössere Wohnflächen in Miete oder im Eigentum an. In der Region wird in Rheinfelden ein derartiges Haus geführt. |
4.2 Wohnen in Kollektivhaushalten
Kleinheime
Im Emmental bestehen Kleinheime. Diese Wohnform wird von den Initianten/innen folgendermassen beschrieben: Private Heime mit 4 - ca. 15 Bewohner/innen, die vom Kanton Bern weder Bau- noch Betriebsbeiträge erhalten. Jedoch muss eine Bewilligung bei der Kantonalen Fürsorgedirektion eingeholt werden, welche auch die Voraussetzungen prüft, allenfalls bauliche und personelle Vorschriften erlässt und den Betrieb der Kleinheime überwacht. Neben günstigeren Kosten wird als Vorteil der familiäre Rahmen genannt. Ein Kleinheim kann auch in einer kleineren Ortschaft betrieben werden.
4.3 Unterstützende Dienste und Einrichtungen, die noch nicht bestehen
Nachtstätten
Eine Nachtstätte ist eine Dienstleistung für Betagte und vor allem für verwirrte Nachtaktive, die Pflege und Betreuung beanspruchen. Mögliche Anbieter/innen: Alters- und Pflegeheime aber auch private Institutionen. Denkbar wäre auch, die Infrastruktur einer Tagesstätte als Nachtstätte zu nutzen.
Die Nachtstätte bedeutet für betreuende Partner/innen und Angehörige Entlastung und gewährleistet ein ruhiges Durchschlafen, somit auch eine bessere Lebensqualität.
Beherbergung von Angehörigen in Alters- und Pflegeheimen
In der Zeit der letzten Lebenstage eines/r Bewohners/in sollten Alters- und Pflegeheime den Angehörigen Hotelzimmer anbieten. Für die von auswärts kommenden Angehörigen ermöglicht dies eine nahe Begleitung des sterbenden Menschen.
IV. Folgerungen und Feststellungen
1. Allgemeines
Mit Befriedigung darf festgehalten werden, dass der älteren Generation eine breite Palette von Wohnmöglichkeiten zur Verfügung steht. Nach Ansicht der Studiengruppe «Wohnen im Alter» weisen diese Angebote einen guten qualitativen Standard auf und sind in der Regel regional befriedigend verteilt. Mit den unterstützenden Diensten (Spitex u. a.) und der Freiwilligenarbeit wird das zentrale Anliegen älterer Menschen, das Verbleiben in der bisherigen Wohnung und im gewohnten Umfeld, im Rahmen des Möglichen erreicht. Dies bringt auch dem Gemeinwesen finanzielle Entlastung.
Angesichts der demografischen Entwicklung sind quantitative Ausbauschritte und gegebenenfalls ergänzende Angebote dringend notwendig. Dabei ist das Augenmerk besonders auf den Wohnbedarf der Hochbetagten (80+, siehe Tabelle 2) zu richten, der zu rund einem Fünftel in Kollektivhaushalten zu decken ist. Angebote sind veränderten Wohnbedürfnissen anzupassen. Auch hinsichtlich der qualitativen Standards ist eine regelmässige Überprüfung angezeigt. Die unterstützenden Dienste werden voraussichtlich einer vermehrten Nachfrage unterliegen und bedürfen eines Leistungsausbaus.
Bei Neu- und Umbauten ist den Einschränkungen älterer Menschen (Mobilitätsgrad, Hör und Sehfähigkeit, Orientierungsvermögen und Psyche) gerecht zu werden. Zudem bedarf es eines Sicherheitskonzeptes (Strassenbeleuchtung, Wohnungen mit Sicherheitseinrichtungen). Für das altergerechte Bauen und das Anpassen bestehender Wohnungen stehen Fachstellen zur Verfügung (wir verweisen auf das Adressenverzeichnis im Anhang).
Zu empfehlen ist, dass in zukünftigen Leitbildern und Untersuchungen, welche die ältere Generation betreffen, dem Wohnen im Alter vermehrte Beachtung geschenkt wird. Zur Ausarbeitung solcher Leitbilder sind neben den Gemeinden auch die Altersorganisationen, z. B. Pro Senectute, Seniorenverband Nordwestschweiz, Graue Panther, beizuziehen.
Eine verbesserte Koordination und Vernetzung von Wohnangeboten und unterstützenden Diensten erachtet die Studiengruppe als dringendes Zukunftspostulat. Interessierte sollten sich bei einer zentralen Stelle über Angebote informieren und beraten lassen können.
Das neue kantonale Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter befindet sich in Vernehmlassung. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist nicht bekannt.
Im Einzelnen stellt die Studiengruppe fest:
2.1 Wohnen in Privathaushalten
Inwiefern die baulichen Infrastrukturen in den einzelnen Privathaushalten altersgerecht sind, ist nicht bekannt. Es kann davon ausgegangen werden, dass Wohnbauten neueren Datums eher den Anforderungen entsprechen.
Älter werdenden Menschen ist zu empfehlen, rechtzeitig vor der Pensionierung zu prüfen, ob die eigene Wohnung altersgerecht ist und ob gegebenenfalls Veränderungen bzw. Verbesserungen möglich sind. Auch die finanzielle Seite ist zu analysieren (z. B. was wird es kosten, Sicherheit und Komfort auch im höheren Alter zu gewährleisten?) In die Überprüfung ist auch die Verfügbarkeit wichtiger Dienste und Personen einzubeziehen (z. B. Arzt, Apotheke, Post, Bank, Einkauf, öffentlicher Verkehr, Spitex und andere Dienste).
Eine Überprüfung der Wohnsituation sollte zu einem Zeitpunkt geschehen, in dem körperliche und geistige Kräfte eine Veränderung der Wohnsituation noch erlauben.
2.2 Wohnen in Alterswohnungen / Alterssiedlungen
Die lange Zeit bei Alterswohnungen verfolgte Wohnphilosophie «eine Person - ein Wohnraum (zusätzlich Küche und Sanitäreinrichtungen)» entspricht nicht mehr den heutigen Wohnbedürfnissen und -gewohnheiten. Um auch in Zukunft sicherzustellen, dass das Angebot Alterswohnung eine sinnvolle Nutzung findet, sind Alterssiedlungen durch ein ausreichendes Angebot an 2- und 3-Zimmerwohnungen baulich den aktuellen Wohnbedürfnissen anzupassen. Die Attraktivität von Alterswohnungen ist auch durch ein gutes und bedürfnisgerechtes Angebot an verfügbaren Dienstleistungen zu erhöhen. Dabei ist davon auszugehen, dass es zur Aufgabe der verantwortlichen Trägerschaft gehört, für den Aufbau hausinterner und die Vermittlung von externen Dienstleistungen besorgt zu sein. Alterssiedlungen mit Wohnungen, die besser den Bedürfnissen entsprechen, können in Zukunft ganz wesentlich dazu beitragen, die Zahl der Alters- und Pflegeheimbetten niedrig zu halten.
2.3 Wohnen in Kollektivhaushalten
Wohn- und / oder Pflegewohngruppen
Die Schaffung von weiteren Wohn- und / oder Pflegewohngruppen mit Einzelzimmer ist zu fördern. Um Synergien zu schaffen, sind diese von einem Alters und Pflegeheim oder einer gemeinnützigen Organisation mit ähnlicher Aufgabenstellung zu führen. Bei einem Mehrbedarf an Alters- und Pflegeheimbetten ist regional zu prüfen, ob dieser dezentral in Wohn und Pflegewohngruppen gedeckt werden kann.
Alters- und Pflegeheime
Um den veränderten Wohnbedürfnissen Rechnung zu tragen, haben die Alters- und Pflegeheime vermehrt Einzelzimmer anzubieten und die bisherigen Zweierzimmer baulich entsprechend zu verändern. Bewohner/innen haben ein Recht auf Einzelzimmer und qualitativ gute Pflege und Hotelleriedienstleistungen. Die Studiengruppe erachtet ein attraktives Fort- und Weiterbildungsangebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als besonders wichtig. Einer laufenden Qualitätsüberprüfung misst sie ebenfalls grosse Bedeutung bei.
Der weitere Ausbau muss angesichts des demografischen Wachstums und der Zunahme der Zahl der Demenzkranken rasch geschehen und dabei sind insbesondere regionale Engpässe zu beachten.
Zentrumsfunktionen (Öffnung von Dienstleistungen für ausserhalb des Heimes wohnende Senior/innen und andere Zielgruppen sowie Koordinationsaufgaben) sind durch die Alters- und Pflegeheime aktiv wahrzunehmen.
Die sinnvolle Finanzierung der Investitionskosten an Träger (Kanton) und der Betriebskostenbeiträge an Bewohner/innen (Gemeinden) ist für die Zukunft sicherzustellen. Diese Mitfinanzierung der Heime und seiner Bewohner/innen durch die öffentliche Hand hat zum heute zweckmässigen Standard beigetragen.
2.4 Weniger gebräuchliche Wohnformen
Die weniger gebräuchlichen Wohnformen (Mobiles Wohnen, Überwintern in Zweitwohnung, Wohnen im Hotel, Wohnen im Ausland) eignen sich nur für unabhängige Senioren/innen, die schon während ihres Arbeitslebens viel gereist sind und grosse Flexibilität und Toleranz erworben haben. Ältere Menschen werden jedoch zunehmend auf solche Biografien zurückblicken können. Die zukünftige Entwicklung ist schwierig abzuschätzen. Jedoch vermutet die Studiengruppe, dass vermehrt ältere Menschen eine bestimmte Periode ihres Seniorenlebens in einer weniger gebräuchlichen Wohnform verbringen werden.
3. Dienste und Einrichtungen, die Wohnen in der gewohnten Umgebung unterstützen
3.1 Tagesstätten / Tagesheime
Tagesstätten sind regional im ganzen Kantonsgebiet aufzubauen. Bei Bedarf sind die Präsenztage zu erhöhen. Einzelne Gemeinden richten Beiträge an Nutzer/innen von Tagesstätten aus. Den übrigen Gemeinden wird dringend empfohlen, ebenfalls Kostenbeiträge auszurichten, zum Beispiel im System vergleichbar mit demjenigen für Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen. Die Erteilung eines Leistungsauftrages wäre für die Gemeinden eine andere Möglichkeit. Die Kosten für den Sektor Heime könnten sich für die Gemeinden verringern, wenn dank Tagesstätten Senioren/innen nicht oder später in ein Heim eintreten.
3.2 Spitex und andere Dienste
Um dem zentralen Wunsch der älteren Generation, Verbleiben in der gewohnten Umgebung, Rechnung tragen zu können, sind zur Stärkung des Basisnetzes die unterstützenden Dienste und Einrichtungen zu erhalten und angesichts der demografischen Entwicklung auszubauen.
Die zunehmend unterschiedlichen Bedürfnisse der alternden Bevölkerung werden auch in diesem Feld zu neuen Dienstleistungen führen. Dabei ist dem Kostenfaktor Beachtung zu schenken. Die aufgrund sorgfältiger Bedarfsabklärungen zu erbringenden Leistungen sind für alle Leistungsempfänger weiterhin finanziell tragbar anzubieten.
Der hohe Standard in der Fort- und Weiterbildung der Spitex-MitarbeiterInnen ist sicherzustellen und zu fördern. Diese sichert wesentlich die Qualität der Dienstleistungen und ermöglicht effiziente Einsätze.
3.3 Familien-, Nachbarschafts- und andere Freiwilligenarbeit
Um das wichtige Netz der Familien, Nachbarschafts und Freiwilligenarbeit auch für die Zukunft sicherzustellen, bedarf es seitens der privaten Trägerschaften und der öffentlichen Hand vermehrter Anstrengungen. Die Studiengruppe empfiehlt den Gemeinden, Angehörige, die über längere Zeit ein Familienmitglied betreuen und pflegen, finanziell angemessen zu entschädigen. Für Familienangehörige und Nachbarn, die Betreuungsaufgaben übernommen haben, sind ausserdem Möglichkeiten der Begleitung und Unterstützung zu schaffen.
Die Studiengruppe würde es als sinnvoll erachten, wenn Freiwilligen ein spezielles Schulungsangebot zur Verfügung stände und ein für den ganzen Kanton (das ganze Land) bestehender Sozialzeitausweis anerkannt würde. Ebenso wäre es zu begrüssen, wenn Gemeinden und Kanton jährlich eine/n Freiwillige/n und / oder eine Freiwilligengruppe auszeichnen, die/der sich durch Originalität oder die zeitliche Dauer des Einsatzes besonders verdient gemacht hat. Ferner empfiehlt die Studiengruppe der öffentlichen Hand und den Trägern von Freiwilligenarbeit, die «Standards der Freiwilligenarbeit» als Richtlinien zu übernehmen und eine breite Realisierung derselben anzustreben. Dies würde mit Sicherheit eine grosse Ermutigung für die unzähligen, stillen Helfer und Helferinnen bedeuten und damit einer Sicherung dieses unverzichtbaren Basisnetzes dienen.
4. Alt und Jung
Eine Förderung der generationenübergreifenden Beziehungen kann durch Animations und Gemeinwesenarbeit erreicht werden. Die Studiengruppe ist der Ansicht, dass die Erfahrungen des Pilotprojektes Sissach («Zytglogge») für andere Projekte zu nutzen sind.
VermieterInnen, insbesondere auch genossenschaftlichen, ist zu empfehlen, bei Neubauten respektive Neuvermietungen dem Generationenaspekt vermehrte Bedeutung zu schenken.
5. Wohnformen und Dienste, die in Baselland noch nicht existieren
5.1 Seniorinnen- / Senioren-Wohngemeinschaften
Das Entstehen von Senioren/innen-Wohngemeinschaften ist der Initiative der älteren Generation zu überlassen. Seitens des Gemeinwesens sollte gegebenenfalls mit fachlichem Rat Unterstützung gewährt werden. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Seniorinnen/Senioren-Wohngemeinschaften sind vertragliche Festlegungen zu empfehlen.
5.2 Altersresidenzen
Die öffentliche Hand sollte bei den einzelnen Projekten prüfen, ob für allgemein genutzte Bauteile (Wirtschafts- und Betriebsräume, Aufenthaltsräume) Investitionsbeiträge ausgerichtet und damit Privatinitiativen unterstützt und angeregt werden können. Die Studiengruppe geht davon aus, dass durch Altersresidenzen, die von privaten Trägerschaften und mit privaten Finanzmitteln realisiert werden, die demografisch notwendige Erhöhung der Angebote der öffentlichen Hand, insbesondere in den Bereichen Alterssiedlungen und Alters- und Pflegeheimen, reduziert werden kann.
5.3 Nachtstätten / Beherbergungsmöglichkeiten für Angehörige
Die Träger von Alters- und Pflegeheimen und von Tagesstätten werden aufgefordert, zu prüfen, ob sie es als sinnvoll erachten, ihr Angebot mit Nachtstätten respektive mit Beherbergungsmöglichkeiten für Angehörige zu erweitern.
Wohnen im Alters- und Pflegeheim
1. Rückblick
Um 1900 lag die bei der Geburt zu erwartende Lebensdauer für die Männer bei 46 Jahren, für die Frauen bei 49 Jahren. Die durchschnittliche Lebenserwartung stieg im Jahre 1950 auf 64 Jahre bei den Männern und auf 68 Jahre bei den Frauen. 1998 lag die durchschnittliche Lebenserwartung bei rund 74 Jahren für die Männer und rund 81 Jahren für die Frauen.
Die höhere Lebenserwartung zeigt sich bei den über 80-jährigen Personen im Kanton Baselland sehr deutlich.
Tabelle a: Wohnbevölkerung Baselland und Anteil der über 80-Jährigen 1900 - 1999
Jahr | 1900 | 1920 | 1941 | 1960 | 1980 | 1990 | 1999 |
Wohnbevölkerung | 68'497 | 82'390 | 94'459 | 148'282 | 219'822 | 248'484 | 261'380 |
80 Jahre und älter | 364 | 482 | 906 | 1'708 | 4'174 | 6'999 | 8'758 |
Vor 1960 standen der älteren Generation folgende Institutionen zur Verfügung:
- | Kantonales Altersheim (Pfruend) in Liestal seit 1854 |
- | Erholungsstation Hofmatt in Münchenstein seit 1891 |
- | Altersheim Brunnmatt in Liestal seit 1921 |
- | Altersheim Landruhe in Arlesheim seit 1923 |
- | Sowie private Altersstationen |
Gestützt auf das Gesetz über das Spitalwesen vom 24. Januar 1957 erlässt der Landrat am 16. Mai 1960 einen Landratsbeschluss über die Ausrichtung von Staatsbeiträgen an nicht kantonseigene Alters- und Pflegeheime im Kanton Basel-Landschaft. An die Erstellungskosten werden Staatsbeiträge bis zu einem Drittel gewährt.
Von 1960 - 1995 wurden in allen Alters- und Pflegeheimregionen des Kantons neue Alters -und Pflegeheime erstellt.
1990 wurde die Alters- und Pflegeheimverordnung neu konzipiert und vom Landrat als Alters- und Pflegeheimdekret am 19. Februar 1990 beschlossen. Der Kanton leistet nun 45% an die anerkannten Investitionskosten der Erstellung und Einrichtung von Alters- und Pflegeheimen.
Gemäss der kantonalen Pflegeheimliste stehen im Kanton Basel-Landschaft im Jahre 2000 insgesamt 2'106 Alters- und Pflegeheimbetten zur Verfügung. Zusätzlich bieten das Kantonale Altersheim in Liestal 110 Betten, die Geriatrie-Pflegeabteilung des Kantonsspitals Laufen 30 Betten und das Hospiz im Park in Arlesheim 13 Betten an. Somit können im Jahre 2000 für insgesamt 2'259 Personen Pflegeplätze angeboten werden.
Die Auslastung von rund 99% zeigt, dass ein Bedürfnis nach Pflegeplätzen vorhanden ist.
2. Ausblick
Wer heute das 65. Altersjahr erreicht, kann als Mann mit weiteren 16 Lebensjahren rechnen; die Frau sogar mit weiteren 20 Jahren. Dabei darf er sich, gemäss statistischem Durchschnitt auf 13 Jahre ohne wesentliche Behinderungen und auf 3 Jahre mit Behinderungen einrichten, während die Frau mit 15 gesunden Jahren und mit 4 - 5 Jahren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen rechnen darf (muss).
Gemäss dem basellandschaftlichen Bevölkerungsaufbau wird die ältere Bevölkerung bis zum Jahre 2020 zunehmen, dann einige Jahre etwa gleich bleiben und ab dem Jahre 2035 abnehmen. Die voraussichtliche Zunahme bis ins Jahr 2020 liegt für die Betagten ab 65 Jahren bei 44% und für die Hochbetagten ab 80 Jahren bei 65%.
Tabelle b: Projektion: Zahl der Hochbetagten (80 Jahre und älter) 2000 2020; Baselland
Jahr | 2000 | 2005 | 2010 | 2015 | 2020 |
Hochbetagte 80 Jahre und mehr | 8'882 = 100% | 10'529 | 12'032 | 13'346 | 14'601 |
Der Bettenbedarf für pflegebedürftige über 80 Jahre alte Personen liegt heute bei 20% der 80-jährigen Bevölkerung. Für die rund 12'000 Hochbetagten sind im Jahre 2010 bei einer Richtquote von 20% mindestens 2'400 Betten vorzusehen, für die rund 14'600 Hochbetagten im Jahre 2020 sind voraussichtlich mindestens 2'900 Betten anzubieten.
Aufgrund der Altersprojektionen 1996 - 2020 des Statistischen Amtes des Kantons Basel-Landschaft ist die Zunahme der Hochbetagten für die einzelnen Alters- und Pflegeheimregionen sehr unterschiedlich. Eine überdurchschnittliche Zunahme der Hochbetagten wird für folgende Regionen erwartet:
- | Region Therwil mit den Gemeinden Therwil, Ettingen, Biel-Benken |
- | Region Reinach, Gemeinde Reinach |
- | Region Aesch mit den Gemeinden Aesch und Pfeffingen |
- | Region Oberwil mit den Gemeinden Oberwil und Bottmingen |
- | Region Frenkendorf mit den Gemeinden Frenkendorf und Füllinsdorf |
In den Regionen Therwil, Reinach und Oberwil werden in den nächsten Jahren Um- und Ausbauten durchgeführt. Mit der Aufhebung der heute wenig geschätzten 2er -Zimmer haben Läufelfingen (APH Homburg), Liestal (APH Frenkenbündten) und Sissach (APH Mülimatt) begonnen, Muttenz (zum Park), Pratteln (APH Madle), Reinach (Aumatt) und Therwil (Blumenrain) werden nachziehen.
Es ist eine vornehme Aufgabe der Trägerschaften der Alters- und Pflegeheime, der sozialen Institutionen und der Gemeinderäte geeignete Pflegeplätze zu realisieren.
Standards der Freiwilligenarbeit
1. Anerkennung der Freiwilligenarbeit
Freiwillige haben ein Anrecht auf persönliche und öffentliche Anerkennung ihrer Leistung. Freiwilligenarbeit braucht zeitgemässe Rahmenbedingungen. Als geeignete Formen der Anerkennung speziell zu erwähnen sind der Sozialzeitausweis, eine grosszügige Spesenregelung sowie die Übernahme von Weiterbildungskosten durch die Institution.
2. Arbeitsbedingungen
Freiwillige oder ehrenamtliche Arbeit soll in der Regel nicht mehr als 4 - 6 Stunden in der Woche in Anspruch nehmen. Freiwillige sollen eine Mitsprachemöglichkeit bei der Ausgestaltung ihrer Aufgabe haben. Der Zugang zur Infrastruktur (Räume, Fotokopierer etc.) soll gewährleistet sein.
3. Begleitung der Freiwilligen
Einsatzinstitutionen benennen eine Ansprechperson für die Freiwilligen. Ihre Aufgabe ist es, die Freiwilligen einzuführen, zu begleiten und zu unterstützen sowie deren Interessen innerhalb der Institution zu vertreten. Den Freiwilligen sollte die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch in Gruppen angeboten werden.
4. Einsatzvereinbarung
Es empfiehlt sich auch bei kleineren Einsätzen, gegenseitige Erwartungen und Vereinbarungen (u. a. Art und Umfang des Einsatzes) schriftlich festzuhalten und die Dauer oder Fortsetzung des Einsatzes regelmässig zu besprechen.
5. Auswertung der freiwilligen Arbeit
Freiwilligenarbeit soll ausgewertet werden. Das regelmässige Gespräch einzeln oder angeleitet in Gruppen dient dem Erfahrungsaustausch, der gegenseitigen Unterstützung und der Auswertung der geleisteten Arbeit.
6. Spesenregelung und Versicherung
Freiwilligenarbeit ist grundsätzlich unbezahlte Arbeit. Spesen sind zu entschädigen. Als Spesen gelten effektive Auslagen wie Fahrkosten, Verpflegung, Porti, Telefone und Entschädigungen wie Pauschalen und allfällige Sitzungsgelder.
Freiwillige sollen während ihres Einsatzes durch die Institution versichert werden (Unfall, Haftpflicht, bei Fahrdiensten zusätzlich Insassenversicherung).
7. Geleistete Arbeit ausweisen
Institutionen, welche mit Freiwilligen arbeiten, beziehen die Freiwilligenarbeit in ihre Unternehmensphilosophie ein. Sie weisen die freiwillig oder ehrenamtlich geleisteten Stunden aus und fördern so deren öffentliche Anerkennung.
Freiwilligenarbeit kostet; sie soll deshalb auch im Budget erscheinen.
Literaturhinweise
- | SeniorenCharta Schweiz (1993) |
- | Zur Wohnversorgung und Wohnsituation älterer Menschen in der Schweiz (Nationales Forschungsprogramm Nr. 32, 1997) |
- | AlterspflegeLeitbild Baselland (1975) |
- | Bericht ALTER, Sozialuntersuchung; Pro Senectute Baselland (1996) |
- | Bericht zur Altersversorgung Altersprojektionen 19962020 Kennzahlen und Finanzierungselemente; Kanton BaselLandschaft (1998) |
- | Altersleitbild Ettingen (2000) |
- | Altersleitbild Stadt Liestal (1998) |
- | Altersleitbild der Gemeinden Frenkendorf und Füllinsdorf (1999) |
- | Unterlagen zur Ausstellung Wohnen im Alter (1996) |
- | Neue, alternative und gemeinschaftliche AltersWohnprojekte der Schweiz (Dokumentation Theo Schäublin (), 3654 Gunten) |
- | Groepswonen van ouderen; Holland (1994) |
- | Familienpflege und Kleinheime (Dokumentation Fritz Vogel, Emmenstrasse 46, 3415 HasleRüegsau) |
- | u. a. |
Bestellen können Sie diese Broschüre bei der Gesundheitsförderung Basel-Landschaft, Tel. 061 925 62 87 (morgens), e-mail: gesundheitsfoerderung@vsd.bl.ch
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