Wohnbauförderung: Gemeinnütziger Wohnungsbau

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Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt Wohnbaugenossenschaften und andere Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus mit finanziellen Beiträgen. Förderungsbeiträge werden für Neubauten und für die Sanierung bestehender Gebäude im Kanton Basel-Landschaft ausbezahlt.


Grundlage ist die Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus.


Förderungsbeiträge erhalten gemeinnützige Wohnbauorganisationen, wenn sie die Anforderungen des nationalen Förderprogrammes "Das Gebäudeprogramm" mit dem Standard "Bonus Gesamtsanierung, Stufe ohne Minergie" erfüllen (nur für Sanierungen) oder die Anforderungen des Standards Minergie oder Minergie-P (für Neubauten und Sanierungen).




Förderungsbeiträge in Franken pro Wohnung


'Das Gebäudeprogramm, Standard Bonus Gesamtsanierung, Stufe ohne Minergie'

1-Zimmer-Wohnung
1,5- und 2-Zimmerwohnung
2,5- und 3-Zimmerwohnung
3,5- und 4-Zimmerwohnung
4,5- und 5-Zimmerwohnung

1 000 Franken
1 400 Franken
1 800 Franken
2 200 Franken
2 600 Franken


Standard Minergie

1-Zimmer-Wohnung
1,5- und 2-Zimmerwohnung
2,5- und 3-Zimmerwohnung
3,5- und 4-Zimmerwohnung
4,5- und 5-Zimmerwohnung

2 000 Franken
2 800 Franken
3 600 Franken
4 400 Franken
5 200 Franken


Standard Minergie-P

1-Zimmer-Wohnung
1,5- und 2-Zimmerwohnung
2,5- und 3-Zimmerwohnung
3,5- und 4-Zimmerwohnung
4,5- und 5-Zimmerwohnung

4 000 Franken
5 600 Franken
7 200 Franken
8 800 Franken
10 400 Franken




Ablauf des Gesuches


Gesuche um Förderungsbeiträge müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Es wird in zwei Schritten bearbeitet:


1. Gesuch beim Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) einreichen


In einem ersten Schritt muss ein Gesuch beim AUE gestellt werden. Es prüft, ob die geplanten Massnahmen einem der drei Energiestandards zugeordnet werden können.
Die Gesuchsformulare sind abrufbar unter: www.bl-energiepaket.ch >'Förderbereiche'


Formular „Das Gebäudeprogramm" mit dem Standard „Bonus Gesamtsanierung, Stufe ohne Minergie"
Das Formular gilt auch für Sanierungen nach Standard Minergie und Sanierungen nach Standard Minergie-P.


Formular „Gesuch Förderbeitrag Minergie-P-Neubauten"
Das Formular gilt auch für Neubauten nach Minergie Standard. Dem Formular muss der Minergie-Antrag mit Berechnung des Heizwärmebedarfs SIA 380/1 beigelegt werden. Bei einem Minergie-Neubau bitte den Vermerk „Gesuch zur technischen Prüfung für KIGA-Förderung" anbringen.


Fragen zu diesen Gesuchen und Formularen beantwortet das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE), Tel. 061 552 55 05, E-Mail: energiebl.ch, www.energie.bl.ch




2. Gesuch beim KIGA Baselland einreichen


Wenn das AUE einen in der Verordnung definierten Energiestandard bestätigt und der Gesuchssteller


- entweder eine Zusicherung unter Vorbehalt


- oder eine Kopie des Gesuchsformulars mit Bestätigung auf der Rückseite erhalten hat


kann in einem zweiten Schritt das Gesuch um Förderungsbeiträge beim KIGA Baselland eingereicht werden. Das KIGA Baselland prüft, ob es sich bei den Gesuchstellenden um eine Organisation des gemeinnützigen Wohnungsbaus mit Sitz in der Schweiz handelt und ob das Förderobjekt im Kanton Basel-Landschaft steht:


KIGA Baselland
Wohnbauförderung
Rufsteinweg 4
Postfach
4410 Liestal


Gesuchsformular KIGA Baselland [Excel-Format]


Abrechnungsformular KIGA Baselland [Excel-Format]


Fragen zum Gesuch beantwortet das KIGA Baselland, Wohnbauförderung, Tel. 061 552 65 40
oder E-Mail: daniel.buehlerbl.ch


KIGA Baselland

Wohnbauförderung

Rufsteinweg 4

4410 Liestal

Tel. 061 552 65 42

Fax 061 552 69 09

daniel.buehlerbl.ch