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Kanton Der Kanton Basel-Landschaft fördert den Bau und den Erwerb von Wohneigentum nicht direkt durch eigene Massnahmen. Er kann jedoch die Subjekthilfe des Bundes, wo das nötig und solange das erforderlich ist, durch eine kantonale Zusatzverbilligung ergänzen. In jenen Fällen wo ein Bausparvertrag mindestens 60 Monate gelaufen ist und zur Finanzierung von Wohneigentum im Kanton Basel-Landschaft verwendet wird, sei das durch Erstellen oder Kauf von vorwiegend selbstgenutztem Wohneigentum (Einfamilienhaus/Eigentumswohnung), wird eine kantonale Bausparprämie ausgeschüttet. |
KIGA Baselland Wohnbauförderung Rufsteinweg 4 4410 Liestal Fax 061 552 69 09 |