Wohnbauförderung: Bausparen |
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Der Kanton richtet gestützt auf das Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung vom 29. Januar 1990 (SGS 842.0) und das Dekret (SGS 842.1) sowie der Verordnung (SGS 842.11) eine Bausparprämie aus.
Voraussetzungen:
Bausparvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 60 Monaten. Erwerb oder Erstellung von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigentumswohnung / Einfamilienhaus).
Leistung:
Verdoppelung des über dem ordentlichen Sparkonto liegenden Zinsanteils während der ganzen Laufzeit, zuzüglich weiterer gewährten Sonderkonditionen, wie z.B. Zinsboni. Die Prämie beträgt maximal Fr. 20'000.-- pro Eigenheim.
Erforderliche Gesuchsunterlagen:
Erforderliche Gesuchsunterlagen [PDF]
Die Gesuchsunterlagen sind einzureichen an:
KIGA BL
Wohnbauförderung
Rufsteinweg 4
Postfach
4410 Liestal