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Der Kanton richtet gestützt auf das Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung vom 29. Januar 1990 (SGS 842.0) und das Dekret (SGS 842.1) sowie der Verordnung (SGS 842.11) eine Bausparprämie aus. Voraussetzungen: Bausparvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 60 Monaten. Erwerb oder Erstellung von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigentumswohnung / Einfamilienhaus). Leistung: Verdoppelung des über dem ordentlichen Sparkonto liegenden Zinsanteils während der ganzen Laufzeit, zuzüglich weiterer gewährten Sonderkonditionen, wie z.B. Zinsboni. Die Prämie beträgt maximal Fr. 20'000.-- pro Eigenheim. Erforderliche Gesuchsunterlagen: Die Gesuchsunterlagen sind einzureichen an: KIGA BL |
KIGA Baselland Wohnbauförderung Rufsteinweg 4 4410 Liestal Fax 061 552 69 09 |