Ausweis zum Führen von Vergnügungsschiffen

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Wie erhalte ich einen Ausweis zum Führen von Vergnügungsschiffen?

Kategorien
Sie können einen Schiffsführerausweis erlangen für folgende Kategorien:

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Segelschiff Kat. D (Mindestalter 14 Jahre)

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Schiffe mit Maschinenantrieb Kat. A (Mindestalter 18 Jahre)


Ihr erster Schritt
Sie beziehen bei der Hauptabteilung Verkehrssicherheit in Lausen das Formular, Anmeldung zur Schiffsführerprüfung, oder laden dieses mit dem Anmeldeformular für die Theorieprüfung ab der Internetseite herunter.
Dieses senden Sie vollständig ausgefüllt und von der Wohnortgemeinde bestätigt, mit einem aktuellen, farbigen Passfoto an die Polizei Basel-Landschaft, Hauptabteilung Verkehrssicherheit, Kleinschifffahrt in 4415 Lausen, Brühlstrasse 43.

Sie erhalten von uns oder via Internet folgende Unterlagen

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Grundanmeldeformular „Anmeldung zur Schiffsführerprüfung", Theoriedatenblatt und das Anmeldeformular zur Theorieprüfung

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das Theoriebuch inkl. CD mit Fragenkatalog für Fr. 69.-- (auf Wunsch)


Lernfahrten und Ausbildung
Sie können Lernfahrten durchführen, wenn Sie in Begleitung einer Person sind, die im Besitz eines Ausweises der entsprechenden Kategorie ist.

Anmeldung zur Theorieprüfung

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mittels Anmeldeformular per Post

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Eingang mindestens 7 Tage vor dem Prüfungstermin

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Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Terminbestätigung

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Wunschdaten werden nach Möglichkeit berücksichtigt


Theorieprüfung

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Sie ist für beide Kategorien, A und D, identisch

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Das Gesuch, Anmeldung zur Schiffsführerprüfung, muss vor der Anmeldung zur Theorieprüfung vorliegen. Fehlt dieses, wird keine Prüfung abgenommen.

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Die Prüfung ist bestanden, wenn 56 der 60 Fragen richtig beantwortet werden (Prüfungsgebühr Fr. 40.00 und Fr. 20.00 Bearbeitungsgebühr total Fr. 60.00, wird nach der Prüfung bar eingezogen)

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Sie ist 18 Monate gültig, kann 6 Monate verlängert werden (Gebühr Fr. 20.00)

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Allfällige ausserkantonale Bewilligungen (Kat. A, Fr. 40.00 oder Kat. D, Fr. 40.00) sind zusammen mit der Prüfungs- und Bearbeitungsgebühr in bar zu entrichten.


Anmeldung zur praktischen Prüfung

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Durch den Gesuchsteller oder die Bootsfahrschule


Praktische Prüfung

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Eventuelle ausserkantonale Bewilligung nicht vergessen. Fehlt diese, wird keine Prüfung angenommen.

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Nach bestandener Prüfung (Gebühr Fr. 120.00) wird Ihnen der Schiffsführerausweis zugestellt.

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Eine allfällige Wiederholung der Prüfung kann frühestens nach einem Monat stattfinden.


Das Prüfungsschiff

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Es ist betriebssicher und entspricht den Vorschriften

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Die Motorenleistung beträgt mehr als 30 kW (Kat. A), keine Pinnensteuerung

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Die Segelfläche beträgt mindestens 16 m2 (Kat. D)


Neuer Ausweis
Wenn Sie bereits im Besitze eines Schiffsführerausweises sind und eine weitere Kategorie absolviert haben, bitten wir Sie, uns für die Ausstellung des neuen Ausweises ein aktuelles, farbiges Passfoto mitzubringen oder zu zusenden.

Weitere Informationen
Sie erhalten weitere Informationen bei der Kleinschifffahrt der Polizei Basel-Landschaft oder den regionalen Fahrschulen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Das Schifffahrtsteam der Polizei Basel-Landschaft

 


 

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