Weisungen

Weisungen und Auflagen sind Verhaltensvorschriften an die verurteilte Person während des Straf- und Massnahmenvollzugs oder im Zusammenhang mit einer bedingten Strafe oder einer bedingten Entlassung. Sie werden vom Gericht oder von der Vollzugsbehörde angeordnet und von der Bewährungshilfe oder der zuständigen Straf- oder Massnahmeinstitution kontrolliert. Weisungen können insbesondere in den Lebensbereichen angeordnet werden:


- Berufsausübung

- Aufenthalt

- Verbot des Führens von Motorfahrzeugen

- Verbot Drogen und Alkohol zu konsumieren

- Schadensersatz

- ärztliche bzw. psychologische Betreuung

 

Die Dauer der Weisungen entspricht im Zusammenhang mit einer bedingten Strafe oder bedingten Entlassung in der Regel der Dauer der Probezeit.


Wichtige Links
- Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz