Weisung

 

Weisung über die Berichterstattung und Rechnungsablage der Vorsorgeeinrichtungen vom 15. April 1994


 

Inhaltsverzeichnis

1.

Allgemeines

2.

Jährliche Berichterstattung und Rechnungsablage

3.

Jahresrechnung

4.

Formular "Berichterstattung"

5.

Bericht der Revisions- bzw. Kontrollstelle

6.

Weitere Beilagen zur Jahresrechnung

7.

Berichte des Experten für berufliche Vorsorge

8.

Benachrichtigung der Aufsichtsbehörde / Einreichung von Unterlagen über wichtige Beschlüsse und Vorkommnisse (§§ 10 und 17 VBSV)

9.

Ausgewählte Prüfungsbereiche zur Jahresrechnung

10.

Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde

11.

Schlussbestimmungen

 

Anhang 1

Mustertext für Bericht der Kontrollstelle

Anhang 2

Mustertext für Bonitätsausweis

Anhang 3

Darstellung der Anlagebegrenzungen

 

 


 

Die per 1. Januar 1994 eingeführte Verordnung über die Beaufsichtigung der Stiftungen und der Vorsorgeeinrichtungen (VBSV) haben wir zum Anlass genommen, die Praxis bezüglich der ordentlichen Rechnungsablage zu aktualisieren und zu erläutern. Die vorliegende Weisung soll dem Anwender als Leitfaden für die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde dienen und die Aufgabenteilung zwischen Vorsorgeeinrichtung, Kontrollstelle, Experte für berufliche Vorsorge und Auf-sichtsbehörde aufzeigen. Mit dieser Weisung werden gleichzeitig alle bisherigen Kreisschreiben und Weisungen in diesem Bereich aufgehoben.
Der Vollständigkeit und Transparenz halber werden auch einige Bestimmungen des Bundesrechts erwähnt. Diese Hinweise haben selbstverständlich nicht den Charakter von kantonalen Weisungen.
Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge