Bewährungshilfe, was ist das?

> Bewährungshilfe

Pressemitteilung in Sachen Frau M


"Mit Urteil des Strafgerichts des Kantons Basel-Landschaft wurde Frau M. wegen mehrfacher Wiederhandlung gegen das Betäubungsgesetz zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt. Für die Dauer der 2 jährigen Probezeit wurde für sie eine Bewährungshilfe angeordnet."


In den ersten Beratungsgesprächen mit Frau M. zeichnete sich für unsere Arbeit folgende Ausgangslage ab:


Frau M. leidet seit der Adoleszenz unter einer entzündlichen Darmerkrankung. Zur Bekämpfung der Schmerzen, welche für sie trotz Schmerzmittel kaum auszuhalten waren, begann sie in einer Art "Selbst-Medikamentation" Drogen zu konsumieren.


Trotz der schwierigen und für sie sehr belastenden gesundheitlichen Situation hatte es Frau M. geschafft, noch kurz vor ihrem "Absturz" eine Ausbildung als Direktionssekretärin abzuschliessen. Mit zunehmender Suchtmittelabhängigkeit und durch die verschiedenen stationären Spitalaufenthalte verlor sie jedoch die Arbeitsstelle. Lange wurde sie dann von der Mutter finanziell unterstützt, welche aber dadurch selber in finanzielle Schwierigkeiten kam.


Während der Bewährungszeit standen die gesundheitlichen Probleme als zentrale Ursache des Drogenmissbrauchs im Vordergrund. In der interdisziplinären Zusammenarbeit von Bewährungshilfe, Arzt, Suchtberatung und Arbeitsamt konnte sich Frau M. in den 2 Jahren stabilisieren. Unsere Aufgabe bestand im case-management, d.h. die involvierten Stellen zu vernetzen und die Klientin zu motivieren, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen. Mit grossem Willen und viel Disziplin konnte sie gesundheitlich genesen und sich Schritt für Schritt wieder in das Arbeitsleben integrieren. Heute arbeitet sie zu 50% als kaufmännische Angestellte in einem mittelgrossen Betrieb.




Begleitung von Herrn B. während der Untersuchungshaft (Verdacht auf vorsätzliche Tötung)


Im Rahme unseres wöchentlichen Sozialdienstes im Bezirksgefängnis treffen wir auf Herrn B. Er ist wegen eines Tötungsdeliktes in Untersuchungshaft. Da eine langjährige Freiheitsstrafe absehbar ist, geht es bei der ersten Kontaktaufnahme darum, seine laufenden Verpflichtungen zu sichten und diese zu stoppen resp. zu sistieren. Weiter war klar, dass die Wohnung aufgelöst werden musste. Dies konnte in der Zusammenarbeit mit der Mutter organisiert werden. Die Möbel wurden verkauft, verschenkt und zu einem kleinen Teil eingestellt. Weiter musste mit der zuständigen Sozialhilfebehörde betreffend den laufenden Krankenkassenprämien, den Kinderalimenten und den AHV Beiträgen Kontakt aufgenommen resp. Anträge geschrieben werden. Für den Insassen war dies aufgrund seiner psychischen Verfassung nur mit Unterstützung möglich. Nach mehrmonatiger Untersuchungshaft ersucht uns das Strafgericht aufgrund unseren regelmässigen Kontakte mit Herrn B. um einen Sozialbericht.


Gleichzeitige hat sich unsere Tätigkeit in Richtung Angehörigenarbeit verschoben und wir versuchten den Sohn, welcher die Tat und Inhaftierung des Vater aus der Bahn geworfen hat, in eine andere Lehrfirma unterzubringen, nachdem ihm im 1. Lehrbetrieb gekündigt wurde.


Diese zwei Beispiele stehen stellvertretend für die grosse Bandbreite aller jener Menschen, welche mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und unser Beratungsangebot in Anspruch genommen haben. Aufgrund langjähriger Erfahrung kennen die Mitarbeiter der Bewährungshilfe viele Problemstellungen von Inhaftieren, aus dem Vollzug Entlassenen, bedingt Verurteilten und deren Angehörigen.


Wir bieten Hand, gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen zu suchen und zu finden.



 

Back to Top

Bitte haben Sie einen Moment Geduld, die Daten werden aufbereitet.