Was ist sexuelle Belästigung? |
Was können Sie tun? |
Was meinen Sie? Beispielsituationen |
Die Vertrauenspersonen des Kantons - Kompetenzen und Porträt |
Links und weitere Anlaufstellen |
Weitere Informationen |
|
|
|
Eine ausführlichere Version der Informationen auf dieser Seite finden Sie in der Broschüre "lustig - lästig - stopp!" der Fachstelle für Gleichstellung. Sie ist für Mitarbeitende des Kantons gratis. Bestellen. |
|
|
|
Was ist sexuelle Belästigung? Sexuelle Belästigung ist jede unerwünschte Verhaltensweise mit sexuellem Bezug, von der die belästigende Person wissen kann, dass es vom Gegenüber als unangebracht und störend empfunden wird. Sexuelle Belästigung hat darum nichts mit einem einvernehmlichen Flirt oder einem lockeren Arbeitsklima zu tun. Vielmehr werden mit einer Belästigung Grenzen nicht respektiert. Sexuelle Belästigung kann verschiedene Formen annehmen, an verschiedenen Orten und mit verschiedenen Mitteln stattfinden, also sowohl in der Werkstatt wie auf dem Betriebsausflug und sowohl per Telefon, E-Mail als auch per SMS. Dazu gehören insbesondere: - anzügliche und peinliche Bemerkungen - sexistische Sprüche und Witze - Vorzeigen oder Aufhängen von pornographischem Material - unerwünschter Körperkontakt und aufdringliches Verhalten - Annäherungsversuche mit dem Versprechen von Vorteilen oder dem Androhen von Nachteilen - Schwerwiegende Formen wie sexuelle und körperliche Übergriffe, Verfolgung inner- und ausserhalb des Betriebs, Nötigung oder Vergewaltigung sind strafrechtlich relevant. Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet Arbeitgebende, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu verhindern. Back to Top |
|
|
|
Was können Sie tun? ... wenn Sie belästigt werden? |
| |
- | Wenn Sie sich von jemandem sexuell belästigt fühlen, sagen Sie sofort und bestimmt, dass Sie dieses Verhalten nicht wünschen. |
- | Machen Sie sich keine Selbstvorwürfe: Sie haben das Recht, allen gegenüber, also auch Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen, Ihr Unbehagen auszudrücken und sich ein bestimmtes Verhalten zu verbitten. Wenn Sie die Belästigung ignorieren, kann dies als stille Zustimmung aufgefasst werden. |
- | Wenn die Belästigung anhält, so führen Sie Tagebuch über die Vorkommnisse. Sprechen Sie auch mit anderen Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Umgebung. |
- | Scheuen Sie sich nicht, sich Hilfe zu holen, denn die psychische und physische Belastung kann gravierend sein. Als Angestellte/r des Kantons können Sie Kontakt mit einer Vertrauensperson aufnehmen. Lassen Sie sich beraten. Die Vertrauenspersonen unterliegen der Schweigepflicht und unternehmen keine Schritte ohne Ihre Einwilligung. Sie können frei wählen, wem Sie sich anvertrauen möchten, also auch einer Vertrauensperson ausserhalb Ihrer Direktion. Die Vertrauenspersonen finden Sie unter: www.vertrauenspersonen.bl.ch |
|
Ausnahme: Sex-Mails von unbekannten Absendern gehören unbesehen gelöscht. Mit einer Antwort würde nur signalisiert, dass die Adresse tatsächlich benutzt wird. Folge: noch mehr unerwünschte Mails. Wenn Sie viele solcher Mails bekommen, wenden Sie sich an Ihre Direktionsinformatik. |
|
Was können Sie tun... wenn Sie sexuelle Belästigung bei Kolleginnen oder Kollegen vermuten? |
| |
- | Sprechen Sie die betroffene Person an. Ermutigen Sie sie, die unerwünschte Verhaltensweise zurückzuweisen, also "Nein" zu sagen. Informieren Sie über die Hilfe durch Vertrauenspersonen und zeigen Sie weitere Handlungsmöglichkeiten auf. |
- | Wenn die Belästigung anhält, können Sie die Person beispielsweise zu einem Gespräch mit Vorgesetzten begleiten. Sie können sich als Zeuge oder Zeugin zur Verfügung stellen (und sind dabei gegen Rachekündigung geschützt). |
|
Was können Sie tun... wenn Sie als Chefin oder Chef sexuelle Belästigung verhindern wollen? In vorgesetzter Funktion sind Sie verpflichtet, für eine belästigungsfreie Arbeitsatmosphäre zu sorgen. Darum: |
| |
- | Sprechen Sie das Thema sexuelle Belästigung präventiv an und beziehen Sie Stellung: Sexuelle Belästigung wird in Ihrem Team nicht geduldet. Bekräftigen Sie dies regelmässig. |
- | Machen Sie die Vertrauenspersonen in Ihrer Dienststelle bekannt, z. B. durch einen Aushang oder durch einen Link auf Ihrer Website zur Seite der Vertrauenspersonen. |
- | Wenn Sie sexuelle Belästigung in Ihrem Team bemerken, stärken Sie der belästigten Person den Rücken und ermutigen Sie sie, "Nein" zu sagen. Zeigen Sie ihr Handlungsmöglichkeiten auf und weisen sie Sie auf ihr Anzeigerecht hin. |
- | Konfrontieren Sie die belästigende Person mit Ihrer Beobachtung. |
- | Holen Sie sich vor diesen Gesprächen auch Information und Rat bei den Vertrauenspersonen, anderen Beratungsstellen oder dem zuständigen Rechtsdienst. |
|
Was können Sie tun ... ... wenn Sie selber Grenzen überschreiten? |
| |
- | Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat gravierende Folgen. Seien Sie darum ehrlich zu sich selbst: Haben Sie Grenzen nicht eingehalten oder als störend empfundenes Verhalten fortgeführt? |
- | Persönliches Verhalten ist veränderbar. Machen Sie sich klar, dass Sie in vielen anderen Situationen im gesellschaftlichen Umgang ein gutes Gespür dafür entwickelt haben, was angemessen ist und was nicht. |
- | Entschuldigen Sie sich bei der belästigten Person. |
- | Sprechen Sie darüber mit einer Fachperson. |
|
Zu den Vertrauenspersonen des Kantons: www.vertrauenspersonen.bl.ch Back to Top |
| |
|
| |
Was meinen Sie? Beispielsituationen Liegt in den folgenden Beispielen sexuelle Belästigung vor oder handelt es sich um eine Grauzone? Wie könnten die betroffenen Personen reagieren? 1. Am Kopierer A. Eine Büroangestellte wird von ihrem Kollegen am Kopierer gefragt, ob sie am Abend mit ihm essen gehen wolle. Sie lehnt mit der Begründung ab, sie habe schon etwas anderes vor. Der Kollege wiederholt sein Angebot an einem anderen Tag. B. Beim dritten Mal erklärt die Frau offen, sie habe keine Lust dazu, einen Abend mit ihm zu verbringen. Der Kollege hält sich eine Zeit lang zurück, macht aber nach einigen Wochen wieder ein Angebot: "Na, hat sich Deine Lust jetzt geändert?" Handelt es sich bei diesen Situationen um sexuelle Belästigung oder nicht? (Mögliche Lösung) 2. In der Grossbäckerei In einer Grossbäckerei sagt einer der Aufseher, seiner Meinung nach sollten Frauen keine Vorarbeiterinnen werden und brüstet sich damit, "so einer könne er das Leben so schwer machen, dass sie geht". Er veranstaltet daraufhin eine regelrechte Kampagne gegen eine Vorarbeiterin, indem er sie lächerlich macht, sie anschreit und ihr unmögliche Aufträge gibt. Kann man hier von sexueller Belästigung sprechen oder nicht? (Mögliche Lösung) 3. Pornobilder im Klassenzimmer Eine Lehrerin unterrichtet eine Klasse von 23 erwachsenen Männern an einer technischen Fachhochschule. Eines Morgens findet sie im Klassenzimmer mehrere pornographische Plakate mit nackten Frauen an der Wand. Auf ihre kritische Nachfrage wird entgegnet, dass die Klasse ihr Zimmer so gestalten wolle. Wie sollen die einzelnen Beteiligten vorgehen? (Mögliche Lösung) 4. Outfit und attraktive Beine Frau M. geht mit der Mode und hat Spass daran. Kollege A. sagt hin und wieder "Caroline, Dein neues Outfit steht Dir super!" und Frau M. freut sich darüber. Seit kurzer Zeit macht Kollege B. Sprüche, die in eine ähnliche Richtung zu gehen scheinen: "Na, Kollegin, heute zeigen Sie ja mal wieder Ihre attraktiven Beine". Frau M. ist verunsichert. Während sie sich über die Rückmeldung des Kollegen A. freut, sind ihr die "Komplimente" des Kollegen B. unangenehm. Wo liegt der Unterschied? (Mögliche Lösung) 5. Im Spital Frau T., eine junge Migrantin, ist seit kurzem Pflegehilfe im Spital. Als sie einmal den Unfall-Patienten Glatt aus dem Bett hebt, sagt der "Wenn Sie mich so aufrichten, da kommt noch mein kleiner Freund hoch, fühlen Sie mal!" und presst dabei Frau T.s Hand auf seinen Penis. Frau T. ist perplex, aber auch wütend. Sie geht zur Stationsleiterin und fragt um Rat. Was soll die Stationsleiterin tun? (Mögliche Lösung) Zu den Vertrauenspersonen des Kantons: www.vertrauenspersonen.bl.ch Back to Top |
|
|
|
Links und weitere Anlaufstellen Beratende Kommission zum Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Bahnhofstr. 5 4410 Liestal Tel. 061 925 66 56 Die Kommission untersucht verwaltungsinterne Beschwerden wegen sexueller Belästigung und empfiehlt Sanktionsmassnahmen gegen belästigende Personen zu Handen der Anstellungsbehörde. Kantonales Personalamt Rheinstrasse 24 4410 Liestal Tel. 061 925 52 31 / 32 www.baselland.ch/docs/fkd/pa/main_pa.htm Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Bahnhofstrasse 3 4410 Liestal Telefon 061 552 66 56 Fax 061 552 69 38 e-mail schlichtungsstelle@bl.ch Website Die Schlichtungsstelle nach Gleichstellungsgesetz kann von Frauen und Männern angerufen werden, die sich bei der Arbeit aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert fühlen. Diskriminierungsgründe können z.B. Lohnungleichheit, ungleiche Arbeitsbedingungen oder sexuelle Belästigung sein. Die Schlichtungsstelle klärt den Sachverhalt ab und hilft, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Ziel ist das Vermeiden eines Gerichtsverfahrens. Die Schlichtungsstelle erteilt telefonische Rechtsauskünfte bei: - Fragen zur Zuständigkeit der Schlichtungsstelle - Fragen zur Geltung und zum Inhalt des Gleichstellungsgesetzes - Verfahrensrechtlichen Fragen Sie übernimmt keine Parteivertretung. Das Verfahren ist kostenlos und innerhalb weniger Monate durchführbar. Die Info-Broschüre "Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz" der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt kann bei der Fachstelle für Gleichstellung bestellt werden. Bestellen Opferhife beider Basel Steinenring 53 4051 Basel-Landschaft Tel. 061 205 09 10 Fax. 061 205 09 11 www.opferhilfe-beiderbasel.ch Die Opferhilfe ist Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und bietet spezifische Beratung für gewaltbetroffene Frauen, Kinder und Jugendliche sowie Männer. Ombudsstelle Franz Bloch Rheinstrasse 28, 4410 Liestal Tel. 061 925 62 90, Fax 061 921 99 19 franz.bloch@bl.ch Der Ombudsman steht der Bevölkerung als unabhängiger Vermittler bei Streitigkeiten mit Behörden, Verwaltungen von Kanton und Gemeinden sowie mit Institutionen mit öffentlichen Aufgaben unentgeltlich zur Verfügung. Er nimmt die Beschwerden entgegen und untersucht ohne Vorurteile, ob die Amts- und Dienststellen rechtmässig, korrekt und zweckmässig gehandelt haben. Durch seine Vermittlung will er eine Lösung der Konflikte erreichen. Es steht aber nicht in seiner Macht, Entscheide aufzuheben oder abzuändern. Mehr Unterstützung finden Sie auch beim Personalverband oder den Gewerkschaften. Back to Top |
|
|
|
Weitere Informationen |
| |
- | Lustig - lästig - stopp! Broschüre zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Kanton Basel-Landschaft (für Mitarbeitende des Kantons gratis) kann bei der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann BL bestellt werden. Bestellen |
- | Lustig - lästig - stopp! Der Infoflyer für Jugendliche ab 10. Schuljahr kann bei der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann BL kostenlos bestellt werden. Bestellen |
- | "Genug ist genug! Ein Ratgeber gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz". Hrsg. vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann. Die Broschüre kann kostenlos bei der Vertriebsstelle für Bundespublikationen (Tel. 031 - 325 50 50 oder www.bundespublikationen.ch) angefordert werden. |
- | In unserer Dokumentationsstelle finden Sie weitere Broschüren und Bücher zum Thema. Tel. 061 - 926 82 86 |
- | www.sexuellebelaestigung.ch - Die Seite des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann mit zahlreichen Informationen und Musterreglementen. |
- | www.mobbing-info.ch - Eine gut organisierte Seite zum Thema Mobbing, das häufig gemeinsam mit sexueller Belästigung auftritt. |
- | www.betrieb.info - Auf der Seite von BeTrieb, einem Beratungsunternehmen für Konfliktmanagement, gibt es Informationen und Anregungen rund um die Themen Mobbing und sexuelle Belästigung. Die Seite informiert auch über die professionellen Beratungsleistungen von BeTrieb. |
|
|
|
Back to Top |