"Häusliche Gewalt liegt vor bei ausgeübter bzw. angedrohter Gewalt innerhalb einer bestehenden oder bereits aufgelösten familiären, ehelichen oder partnerschaftlichen Beziehung oder gegenüber involvierten Drittpersonen.
Häusliche Gewalt besteht aus physischen, psychischen oder sexuellen Gewaltformen. "
Die Interventionsstelle arbeitet gemeinsam mit den zugeordneten Fachgruppen und involvierten Behörden mit dieser Definition, die auch bei der Zahlenerfassung als Grundlage dient.
Kommentare zur Definition:
- | Für die Zuordnung zum Begriff 'häusliche Gewalt' spielt es keine Rolle, wo sich diese abspielt (zuhause, auf dem Arbeitsweg, im öffentlichen Raum, am Telefon u.a.). |
- | Im Zentrum des Begriffs steht in den allermeisten Fällen ein Paarkonflikt. |
- | Die Gewalt an Kindern im familiären Umfeld, seien sie von der Gewalt zwischen den Erwachsenen mitbetroffen oder selbst misshandelt, ist bei der häuslichen Gewalt mitgemeint. |
- | Bei häuslicher Gewalt trifft man oft eine Kombination verschiedener Gewaltformen an. Beim Bekanntwerden eines einzelnen Vorfalls ist es deshalb wichtig, das Opfer nach weiteren erlebten Gewaltformen zu fragen. |
- | Eine sehr häufige psychische Gewaltform ist das 'stalking', am ehesten übersetzbar als 'nachstellen, auflauern, belästigen'. Nach der Trennung werden gewaltbetroffene Frauen durch das immer wieder überraschende, bedrohliche Auftauchen ihres Ex-Partners zermürbt, was zur Rückkehr einer Frau in eine Misshandlungsbeziehung führen kann. |
- | Beispiele für häusliche Gewalt: Getrenntlebende Ehefrau wird am Arbeitsplatz vom Ex-Mann belästigt; Partner einer alleinerziehenden Mutter misshandelt deren Kinder; neuer Partner einer Frau wird von Ex-Mann bedroht; Vater des Mannes schlägt seine Schwiegertochter; Mann wird von seiner Partnerin mit einem Gegenstand verletzt, junger Mann bedroht und schlägt seine jüngere Schwester. |