Jugendabteilung Waaghof |
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Im Januar 2003 wurde im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof die erste sozialpädagogisch betreute Haftabteilung für Jugendliche in der Schweiz eröffnet. Es ist uns seit langem ein wichtiges Anliegen, die Haftbedingungen für Jugendliche möglichst altersgerecht auszugestalten. Denn auch Minderjährige müssen nach massiven Straftaten und bei Vorliegen von Haftgründen gelegentlich in Untersuchungshaft genommen werden. Da die Verhaftung von Jugendlichen im Kanton Basel-Landschaft eher selten erfolgt, standen wir häufig vor dem Dilemma, Jugendliche - wie es gesetzlich vorgesehen ist - entweder von Erwachsenen getrennt zu inhaftieren und sie damit zwangsläufig zu isolieren oder aber gewisse Kontakte zu volljährigen Untersuchungsgefangenen in Kauf zu nehmen.
Dank der unbürokratischen Zusammenarbeit zwischen den Jugendanwaltschaften der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt, der Arbeitserziehungsanstalt Arxhof sowie der für das Gefängniswesen verantwortlichen Personen beider Kantone ist es nun gelungen, eine für die Zusammenarbeit der beiden Basel beispielhafte partnerschaftliche Lösung zu finden, die allen Beteiligten - den inhaftierten Jugendlichen in erster Linie sowie den beteiligten Behörden ebenso - viele Vorteile verspricht.
Seit der Eröffnung der Jugendabteilung im Januar 2003 im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof stehen den beiden Jugendanwaltschaften und der Arbeitserziehungsanstalt Arxhof nun maximal 12 Haftplätze für den Vollzug der Untersuchungshaft, den Vollzug des Disziplinararrestes des Arxhofes sowie für Umplatzierungen bei Massnahmen zur Verfügung. Seither werden Jugendlichen nur noch in Ausnahmefällen in den bisherigen Untersuchungsgefängnissen des Kantons Basel-Landschaft inhaftiert. Jüngere Minderjährige und solche, welche eine intensivere Betreuung rund um die Uhr benötigen, werden allerdings weiterhin im Basler Aufnahmeheim inhaftiert, sofern dies die Kapazitäten zulassen. Doch auch im Waaghof müssen die inhaftierten Jugendlichen nicht auf eine Begleitung verzichten: Sie werden unter der Woche jeweils halbtags durch einen erfahrenen Sozialpädagogen der Arbeitserziehungsanstalt Arxhof betreut. Die Betreuung erfolgt in direkter Absprache mit den jeweiligen VerfahrensleiterInnen und beinhaltet neben Gesprächen und Gruppenaktivitäten auch Lernangebote. Mit der Realisierung dieses Projekts kann der Kontakt von minderjährigen zu erwachsenen Untersuchungshäftlingen nun weitgehend vermieden werden, womit bereits heute die in der Revision des künftigen eidgenössischen Jugendstrafrechts enthaltene zwingende Vorschrift erfüllt werden kann. Aufgrund der baulichen und räumlichen Verhältnisse der Jugendabteilung ist es darüber hinaus auch möglich, gleichzeitig sowohl männliche als auch weibliche Minderjährige zu inhaftieren. In Einzelfällen können auch ausserkantonale Jugendanwaltschaften mit Einwilligung des Basler oder Baselbieter Jugendanwalts Minderjährige im Waaghof unterbringen, sofern dies die jeweiligen Platzkapazitäten zulassen.