Energie und Baubewilligung

Wann braucht es ein Baugesuch bzw. Baubewilligung?

In § 120 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes ist festgehalten, für welche Vorhaben eine Baugesuch bzw. eine Baubewilligung erforderlich ist.
 
Welche Energievorschriften müssen eingehalten werden?

 

Wie wird die Einhaltung der Energievorschriften nachgewiesen?

 

Was gehört zu einem vollständigen Baugesuch / Energienachweis?
Ein aus energietechnischer Sicht vollständiges Baugesuch bzw. vollständiger Energienachweis umfasst in jedem Fall folgende Dokumente mit dazugehörenden Beilagen:

-      Energienachweis / Gesuch NEM (EN BL/BS)

-      Energienachweis Wärmedämmung Einzelbauteilnachweis (EN-2a BL/BS) oder Wärmedämmung Systemnachweis (EN-2b BL/BS)

-      Energienachweis Heizungs- und Warmwasseranlagen (EN-3 BL/BS)

 

Bei lüftungstechnischen Anlagen zusätzlich:

-      Energienachweis Lüftungstechnische Anlagen (EN-4 BL/BS)

 

Bei Kühlung und/oder Befeuchtung von Gebäudeteilen zusätzlich:

-      Energienachweis Kühlung/Befeuchtung (EN-5)

 

Bei Anlagen zur Kühlung der Luft (> 50kW) ist ein Bedarfsnachweis zu erbringen:

-      Bedarfsnachweis für Kühlung

 

Bei grossen Nichtwohnbauten (>1000m2 EBF) zusätzlich:

-      Berechnungstool Nachweis _380/4 Beleuchtung: Einzelanforderung

 
 

Planungswerkzeuge
U-Wert-Berechnung und Bauteilkatalog (Neubau/Sanierungen)
 
Werkzeuge Wärmebrücken:

-      Energienachweis Checkliste Wärmebrücken Kantone

-      Wärmebrückenkatalog

-      Berechnung der Reduktionsfaktoren gegen Erdreich

 

Werkzeuge Fenster:

-      Fenstertool

-      Berechnung der Verschattungsfaktoren

 

Infoblatt: Mobilfunktelefonanlage

 

Infoblatt: Aufzugsanlagen - Wärmeverluste verhindern

 

Rechtliche Grundlagen
Im Kanton Basel-Landschaft ist das Baubewilligungsverfahren in den §§ 120ff des kantonalen
Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) festgehalten. Die massgeblichen energetischen Vorschriften für den energieeffizienten Bau und Betrieb von Gebäuden, die u.a. im Baubewilligungsverfahren nachzuweisen sind, sind kantonalen Energiegesetz und der dazugehörenden Verordnung über die rationelle Energienutzung festgehalten.

Adresse
Amt für Umweltschutz und Energie
Fachstelle Energie
Rheinstrasse 29
4410 Liestal

 
Tel. +41 61 552 55 05
Fax +41 61 552 69 84

energiebl.ch

 

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