Basellandschaftliche Verwaltungsgerichtsentscheide 2000 - Übersicht | |
2 | Gemeinderecht | |
Einbürgerung | ||
3 | Personalrecht | |
Rechtsnatur des Angestelltenverhältnisses | ||
3.2 | Beendigung des Angestelltenverhältnisses | |
Verhältnis von administrativer zu disziplinarischer Entlassung | ||
Kündigung wegen Nichteinhaltung der Blockzeiten | ||
3.2.3 | Kündigung zur Unzeit | |
Kündigung während der Bewährungsfrist | ||
Kündigung vor Ausschöpfung des Lohnfortzahlungsanspruchs | ||
4 | Steuern | |
Zivilrechtliche Handänderung | ||
Steuerbefreiung für eine juristische Person | ||
Gesetzliche Grundlage zur Erhebung einer Gemengsteuer | ||
6 | Raumplanung, Bauwesen | |
Verbindlichkeit des Nutzungsplans | ||
Bedeutung einer in der kommunalen Bauordnung enthaltenen Ermächtigungsnorm | ||
Bestandesgarantie und Zweckänderung | ||
9 | Gewerbe, Handel und Wirtschaft | |
Umwandlung eines alkoholfreien Cafés in eine alkoholführende Gastwirtschaft | ||
11 | Gesundheit | |
Täuschungsverbot bei der Anpreisung und Verpackung von Lebensmitteln | ||
12 | ZGB und EG ZGB | |
Voraussetzungen für die Heimeinweisung eines Kindes | ||
Einsicht in das Grundbuch | ||
15 | Rechtspflege, Vollzug von Strafen und Massnahmen | |
Garantie des verfassungsmässigen Richters | ||
Beschwerdebefugnis der Vormundschaftsbehörde | ||
16 | Soziale Sicherheit | |
Leistungen gemäss Opferhilfegesetz | ||
20 | Ausländerrecht | |
Voraussetzungen der Ausschafungshaft | ||
Umwandlung von Ausschaffungs- in Vorbereitungshaft | ||
20.3 | Aufenthaltsbewilligung | |
Nichverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung | ||
Aufenthaltsbewilligung an ausländischen Ehemann einer Schweizerin | ||
Voraussetzungen des Familiennachzugs | ||
22 | Verschiedenes | |
Rückerstattung im öffentlichen Recht | ||
Unzulässiges Zuschlagskriterium bei der Submission | ||
Seit Inkrafttreten der neuen kantonalen Verfassung übt das Verwaltungsgericht als Verfassungsgericht auch die Verfassungsgerichtsbarkeit im Kanton aus. Die in dieser Sammlung veröffentlichten Verfassungsgerichtsurteile werden als solche am Ende jeweils entsprechend kenntlich gemacht.
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