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Basellandschaftliche Verwaltungsgerichtsentscheide 1996 |
Gesetzesregister
100 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 §22 Abs. 2 Inhalt des Stimm- und Wahlrechts, 1.1 §28 Abs. 1 Zulässiger Gegenstand von Initiativen, 1.3 §29 Abs. 1 Voraussetzungen für Ungültigerklärung einer Initiative, 1.3 §31 Bedeutung im Zusammenhang mit der Gesetzesinitiative, 1.3 §34 Abs. 3 Grundsätze für die Abfassung von regierungsrätlichen Abstimmungserläuterungen, 1.1 §36 Pflicht des Landrates zum Erlass grundlegender und wichtiger Bestimmungen, 1.3 §37 Abs. 1 Legitimation zur Stimmrechtsbeschwerde, 1.1; Legitimation der Gemeinde und deren Vertreter verneint, 1.2 §37 Abs. 2 lit. b Verfassungsbeschwerde gegen regierungsrätliche Abstimmungserläuterungen, 1.1 §§45 und 47 Verfassungsmässigkeit von §97 Abs. GemG, 2.2 §63 Abs. 1 Zulässiger Inhalt von Gesetzes, 1.3 §86 Abs. 2 lit. a Stimmrechtsbeschwerde gegen Gültigerklärung einer Initiative, 1.3 §86 Abs. 2 lit. c Autonomiebeschwerde der Gemeinde, Voraussetzungen, 1.2
120 Gesetz über die politischen Rechte vom 7. September 1981 §19 Anforderungen an Objektivität und Kürze der Abstimmungserläuterungen, 1.1
150 Beamtengesetz vom 5. Juni 1978 §§15 -29 Regelung der Rechte und Pflichten der Beamten: Keine Regelung des Rechts am Arbeitsergebnis, 15.3 §33 Abs. 1 Keine selbständige Bedeutung beim befristeten Anstellungsverhältnis, 3.1 §54 Befristeter Anstellungsvertrag, 3.1
150.1 Dekret zum Beamtengesetz vom 17. Mai 1997 §66 Kompetenz des Regierungsrates zur Regelung der Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit und Unfall, 3.1
175 Verwaltungsverfahrensgesetz vom 13. Juni 1988 §18 Abs. 1 Anforderungen an die Begründungspflicht, 4.1 §20 Abs. 2 lit. b Ausnahmsweise Auferlegung von Verfahrenskosten, 21.1.1 §25 Voraussetzungen für Bejahung eines Anspruchs auf Erlass einer Verfügung, 15.3 §27 Abs. 1 Ausnahmsweise Anfechtung von Dienstanweisungen, 15.2 §34 Abs. 2 lit. b Keine aufschiebende Wirkung bei Sicherheitsentzügen, 21.2.
180 Gesetz über die Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 28.Mai 1970 §15 Abs. 2 Gesetzliche Grundlage für Disziplinarmassnahmen, 2.2 §57 Abs. 3 Anforderungen an Traktandenliste, 2.1.1 §172 Abs. 2 Stimmrechtsbeschwerde wegen Missachtung des Stimm- und Wahlrechts auf Gemeindeebene, 2.1.1 §97 Abs. 3 Gemeinderat als Aufsichtsinstanz gegenüber Behördemitgliedern der Gemeinde, 2.2
271 Gesetz über die Verfassungs- und Verwaltungsprozessordnung vom 16. Dezember 1993 §6 Abs. 1 Dispositionsmaxime, 21.1 §15 Öffentliche Parteiverhandlung bei Verfahren, auf die Art.6 EMRK Anwendung findet, 21.1.1 §18 Abs. 1 Bindung an die Parteibegehren, 1.1, 1.2 §37 Abs.1 lit. a Stimmrechtsbeschwerde gegen Gültigerklärung einer Initiative, 1.3 §38 Abs. 1 Keine Beschwerdelegitimation des Gemeinderates, 1.2 §43 Voraussetzungen für die Anfechtung eines Sistierungsbeschlusses, 15.3 §41 Abs. 1 Autonomiebeschwerde der Gemeinde, 1.2 §43 Zulässigkeit der Beschwerde betreffend den provisorischen Sicherheitsentzug, 21.2 §45 Kognition bei der Überprüfung von baurechtlichen Ausnahmebewilligungen, 6.2; von Beschwerden betreffend Disziplinarmassnahmen, 2.2; bei der Überprüfung der Dauer des Führerausweisentzugs, 21.1.2; bei der Überprüfung von Verkehrswertschätzungen, 4.1 §47 lit. a Allgemeines zur Beschwerdebefugnis, 15.1 §47 lit. b Beschwerdebefugnis gestützt auf Spezialgesetze, 15.1 §47 lit. c Voraussetzungen der Beschwerdelegitimation der vollziehenden Gemeindebehörden, 1.2, 15.1
331 Steuer- und Finanzgesetz vom 7. Februar 1974 §77 Abs. 3 Ermittlung des Erwerbspreises, 4.1
400 Baugesetz vom 15. Juni 1967 §2 Abs. 2 Auslegung "wesentlicher Veränderung" einer Baute, 6.2 §2 Abs. 3 Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung, 6.2 §11 Abs. 2 Zonenwidrigkeit von Bauten, die hobbymässiger Tierhaltung dienen, 6.1 §102 Abs. 3 Zweck der Ausnahmebewilligung, 6.2
Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vom 26. März 1931 Art. 4 Kein Anspruch auf Aufenthaltsbewilligung, 20.1, 20.2 Art. 7 Abs. 1 Anspruch des ausländischen Ehegatten eines Schweizerbürgers auf Aufenthaltsbewilligung, 20.1 Art. 9 ff. Analoge Anwendung bei Nichterneuerung der Aufenthaltsbewilligung, 20.1 Art.10 Abs.1 lit. a Ausweisung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von über 24 Monaten, 20.1 Art.10 Abs.1 lit. d Bedeutung der Bedürftigkeit bei Nichterneuerung einer Aufenthaltsbewilligung, 20.1 Art. 11 Abs. 3 Bedeutung des langjährigen Aufenthalts bei Nichterneuerung der Aufenthaltsbewilligung, 20.1 Art. 17 Abs. 2 Voraussetzungen des Familiennachzugs, 20.1, 20.2
Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 Art. 14 Abs. 2 Charakterliche Ungeeignetheit als Entzugsgrund, Anforderungen, 21.2 Art. 16 ff. Aufschiebende Wirkung bei Sicherheitsentzügen, 21.2; Verhältnis Strafurteil-Entscheid über den Führerausweisentzug, 21.1.1 Art. 16 Abs. 2 Warnungsentzug, Zweck desselben, und 3 Voraussetzungen für die Anordnung, 21.1.1, 21.1.2 Art. 16 Abs.3 lit. a Obligatorischer Entzug bei Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h, 21.1.1 Art. 16 Abs.3 lit. b Obligatorischer Entzug bei Fahren in angetrunkenem Zustand, 21.1.2 Art.17 Abs.1 Keine Unterschreitung der Mindestentzugsdauer, 21.1.1; Kriterien, die bei der Bemessung der Entzugsdauer zu berücksichtigen sind, 21.1.2 Art.17 Abs.1bis Charakterliche Ungeeignetheit als Entzugsgrund, 21.2 Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 Art. 286 Abs. 2 Abänderung des Unterhaltsbeitrages und richterliche Genehmigung, 16.1 Art. 287 Abs. 2 Richterliche Genehmigung der Verträge über Unterhaltsbeiträge, 16.1 Art. 289 Abs. 2 Alimentenbevorschussung, Stellung des Gemeinwesens, 16.1 Art. 397a Abs. 1 Begriff der geeigneten Anstalt bei Drogensüchtigen, 12.1 Art. 397a Abs. 3 Voraussetzungen für die Fortdauer der fürsorgerischen Freiheitsentziehung, 12.1 | |