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Was tun bei einem Todesfall Wer ist zur Meldung von Todesfällen berechtigt bzw. verpflichtet? Erfolgte der Tod in einem Spital oder Pflegeheim, ist die Spital- bzw. Heimleitung zur Anzeige des Todes verpflichtet. Ansonsten sind zur Anzeige des Todes verpflichtet: * * * * * Wo können Todesfälle gemeldet werden? Todesfälle sind innert 2 Tagen zu melden. Wenn Sie zur Anzeige des Todesfalls berechtigt sind (siehe oben), müssen Sie den Todesfall persönlich dem Zivilstandsamt (des Zivilstandskreises des Todesortes) anzeigen. Wenn die verstorbene Person in Hölstein wohnhaft war und in Hölstein gestorben ist, können Sie den Tod auch auf der Gemeindeverwaltung melden. * * * * * Welche Unterlagen müssen bei der Anzeige des Todes vorgelegt werden? Für jeden Todesfall ist von der anzeigepflichtigen Person (siehe ganz oben) eine ärztliche Todesbescheinigung (Arztzeugnis) über die Feststellung des Todes beizubringen. Ohne ein solches Dokument darf die Anzeige des Todes nicht entgegengenommen werden. Ausserdem ist - sofern vorhanden - das Familienbüchlein der verstorbenen Person vorzulegen. * * * * * Grabart Für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Hölstein stehen folgende Grabstätten zur Verfügung: - Reihengräber * * * * * Gebühren / Kosten Alle Verstorbenen, welche beim Ableben in Hölstein ihren gesetzlichen Wohnsitz hatten, werden unentgeltlich bestattet. Die unentgeltliche Bestattung umfasst: - die Aufbahrung der verstorbenen Person in der Leichenhalle Den Hinterbliebenen können im Zusammenhang mit der Bestattung in Hölstein folgende Kosten entstehen: - Transportkosten (von Sterbeort / Krematorium / Friedhof) Die Leistungen des Bestattungsinstitutes werden direkt in Rechnung gestellt. * * * * * Bestattungsinstitute Rudolf Thoma Bürgin und Thoma * * * * * Pfarrämter Evang. reformiertes Pfarramt Bennwil-Hölstein-Lampenberg Pfarrerin Christ Rosina Röm. katholisches Pfarramt Christkatholisches Pfarramt * * * * * Weitere Informationen: > Bestattungs- und Friedhof-Reglement der Gemeinde Hölstein > Informationen des Kantons BL > Was tun, wenn jemand stirbt? (Detailinformation) * * * * * Weitere Adressen: AHV Ausgleichskasse Basel-Landschaft Back to Top |