Einwohnerkontrolle - Zuzug Herzlich willkommen in Hölstein. Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit: Schweizerinnen und Schweizer - | Pass oder Identitätskarte | - | Heimatschein oder Personenstandsausweis | - | Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind) | - | AHV- Nummer | - | Miet- oder Kaufvertrag | - | Krankenkassenausweis | Anmerkung: Personen ab 18 Jahren gelten als Einzelpersonen. Ausländerinnen und Ausländer Bei Zuzug aus einer anderen Baselbieter Gemeinde: - | Reisepass | - | Ausländerausweis | - | AHV- Nummer | - | Miet- oder Kaufvertrag | - | Familienbüchlein oder Geburtsschein(e) gemeinsamer Kinder | - | Krankenkassenausweis | Bei Zuzug aus einem anderen Kanton: - | Reisepass | - | Ausländerausweis | - | zwei Passfotos (ab 2. Lebensjahr, Drittstaatenangehörige ab Geburt) - dies ist nicht nötig bei BürgerInnen aus EU-/EFTA-Ländern. | - | AHV- Nummer | - | Miet- oder Kaufvertrag | - | Familienbüchlein oder Geburtsschein(e) gemeinsamer Kinder | - | Krankenkassenausweis | Bei Zuzug aus dem Ausland: - | Zusicherung oder Ermächtigung vom Amt für Migration (allg. Schreiben des Amtes für Migration) | - | Reisepass | - | Zwei Passfotos (ab 2. Lebensjahr, Drittstaatenangehörige ab Geburt) | - | AHV- Nummer | - | Miet- oder Kaufvertrag | - | Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien | Die Anmeldung ist gebührenfrei. Meldepflicht Haus- und Wohnungsvermieter sind verpflichtet, Mietantritt und Mietbeendigung innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Umzug innerhalb von Hölstein (Adressänderung innerhalb der Gemeinde Hölstein) Schweizer/innen: Die neue Anschrift muss der (persönlich oder schriftlich) mitgeteilt werden Ausländer/innen: Der Ausländerausweis ist unter Angabe der neuen Wohnadresse persönlich einzureichen. Wegzug Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Register austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen persönlich nach Ihrem Wegzug am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden. Schweizerinnen und Schweizer - | - Pass od. Identitätskarte | - | - Wegzugsadresse | Ausländerinnen und Ausländer (Bei Zuzug aus einer anderen Baselbieter Gemeinde): - | - Pass od. Identitätskarte | - | - Ausländerausweis | - | - Wegzugsadresse | Abmeldung ins Ausland Nehmen Sie rechtzeitig im voraus Kontakt mit unserer Abteilung Steuern auf. Meldepflichtigen Angehörigen der Armee oder des Zivilschutzes wird empfohlen, sich rechtzeitig im voraus über einen Auslandurlaub beim Kreiskommando respektive bei der Zivilschutzstelle zu erkundigen. Angehörige der Armee oder des Zivilschutzes Das Dienstbüchlein ist unter Angabe der neuen Adresse und des Wegzugsdatums an die folgende Stelle einzusenden: Kreiskommando Liestal, Oristalstrasse 100, 4410 Liestal Zivilschutzstelle WATAL, Postfach, 4437 Waldenburg Bei Abmeldung ins Ausland siehe vorstehende Empfehlung. Die Abmeldung ist gebührenfrei. Geburten Die Geburt eines Kindes wird der Gemeindeverwaltung direkt von den Zivilstandsämtern gemeldet (weitere Informationen) Back to Top
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