Versicherungsnachweis


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Definition

Der Versicherungsnachweis ist eine Versicherungsbescheinigung, welche der Versicherer zuhanden der Zulassungsbehörde auszustellen hat. Für die Halterin bzw. den Halter eines Fahrzeuges sowie die Zulassungsbehörde stellt der Nachweis eine Beweisurkunde dar, wonach die gesetzlich erforderliche Haftpflichtdeckung besteht.


Gültigkeit

Die Gültigkeit eines Versicherungsnachweises beträgt 30 Tage.


Erfordernis

Ein Versicherungsnachweis ist erforderlich für

1.

Motorfahrzeuge, mit Ausnahme von

a) Motorhandwagen (stets von einer zu Fuss gehenden Person geführt)

b) Motoreinachser, die nur von einer zu Fuss gehenden Person geführt und nicht zum Ziehen von Anhängern verwendet werden

c) Motorfahrräder und ihnen gleichgestellte Invalidenfahrzeuge.

2.

Personentransportanhänger

3.

Anhänger zum Transport gefährlicher Güter an einem nicht SDR-konform versicherten Zugfahrzeug.

 

 

Besonderes

 

Die Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft ist seit dem 1. September 2008 mit dem eidgenössischen Datennetz der Versicherungen verknüpft. Aus diesem Grund können Versicherungsnachweise nur noch in elektronischer Form der Motorfahrzeugkontrolle zugestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie diesen elektronischen Versicherungsnachweis (eVn) vor dem Umschrieb eines Fahrzeuges bei Ihrem Versicherer beantragen müssen.

 


 

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